Page 201 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
briefes vergleichen, ein Gutachten erstellen und dem Rat vortragen. Im Übri-
gen gelten dieselben Vorbehalte wie beim Zunftbrief der Schuhmacher und
Löher.
Die beiden Bürgermeister tragen das Ergebnis der Überprüfung des Zunftbrie-
fes der Schuhmacher und Löher vor. Sie haben das Original und die Kopie in
allen Punkten konkordant gefunden. Der Rat teilt den Schuhmachern mit, dass
sie künftig von allen Zusätzen zum Zunftbrief absehen sollen. Wenn etwas ge-
ändert werden muss, sollen sie in jedem Fall die Löher hinzuziehen.
1732 – Montag, den 21. Januar
Eine Nachricht sagt, dass kaiserliche Truppen im Anmarsch seien. Heute wür-
den sie in Kerpen und Lommersdorf einrücken. Der Rat schickt in aller Eile
den Stadtschreiber Herrestorff zu Pferd zu dem dabei befindlichen Kommissar,
um zu verhüten, dass Ahrweiler von diesem Durchmarsch tangiert wird.
1732 – Freitag, den 25. Januar
Heinrich Alden erhält vom Rat das notwendige Bauholz. Die hiesige Fassbin-
derzunft reicht beim Rat eine Ergänzung ihres Zunftbriefes ein. Der Rat prüft
die neuen Artikel und befindet sie für gut. So teilt es der Rat auch dem Kur-
fürsten mit, der den neuen Zunftbrief noch bestätigen muss. Der Schreiner
Hermann Stahl reicht eine Rechnung für einen angefertigten Kirchenschrank
und die dafür notwendigen Nebenkosten in Höhe von 15 ½ rtlr ein. 381
Der Rat beschließt, dem Schreiner 14 rtlr zu zahlen. Da Stahl aber noch 7 rtlr
Bürgergeld schuldig ist, soll Gerichtsschreiber Bossart ihm nur 7 rtlr auszahlen.
Bossart soll das Geld von den 19 gld nehmen, die er noch von der Wolltuchak-
zise schuldig ist. Den Rest soll er vom Schulgeld begleichen. Bürgermeister Be-
cker verlangt von Peter Knieps noch 28 gld 22 alb, die dieser ihm noch aus dem
Schatzbuch schuldig ist. Der Rat verurteilt Knieps, den Kläger binnen 8 Tagen
klaglos zu stellen. Die Amtsmeister der Schuhmacher-, Löher- und Hammach-
erzunft reichen das Original ihres Zunftbriefes ein, den der Kurfürst am 9. Ja-
nuar bestätigt hat. Er befiehlt dem Vogt, Bürgermeister und Rat auf die Einhal-
tung der Zunftartikel zu achten. Ferdinand Stahl stellt der Stadt wegen durch-
geführter Fahrten 15 gld 4 alb in Rechnung. Der Baumeister soll ihn mit 11 gld
12 alb bezahlen. Stadtschreiber Herrestorff klagt gegen den Baumeister Hans
Nales Krupp. Dieser habe ihn beim Leichenschmaus nach der Beerdigung des
Kellners Pütz gröblich beleidigt. 382
So habe Krupp behauptet, der Stadtschreiber habe sämtliche Ratsmitglieder als
Verräter und Judasbrüder bezeichnet. Der Stadtschreiber verlangt Genugtu-
ung. Der Rat stellt die Klage dem Beklagten zu und fordert ihn auf, binnen 8
Tagen dazu Stellung zu nehmen.
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