Page 201 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           briefes vergleichen, ein Gutachten erstellen und dem Rat vortragen. Im Übri-
           gen  gelten  dieselben  Vorbehalte  wie  beim  Zunftbrief  der  Schuhmacher  und
           Löher.
           Die beiden Bürgermeister tragen das Ergebnis der Überprüfung des Zunftbrie-
           fes der Schuhmacher und Löher vor. Sie haben das Original und die Kopie in
           allen Punkten konkordant gefunden. Der Rat teilt den Schuhmachern mit, dass
           sie künftig von allen Zusätzen zum Zunftbrief absehen sollen. Wenn etwas ge-
           ändert werden muss, sollen sie in jedem Fall die Löher hinzuziehen.

                1732 – Montag, den 21. Januar
           Eine Nachricht sagt, dass kaiserliche Truppen im Anmarsch seien. Heute wür-
           den  sie  in  Kerpen  und  Lommersdorf  einrücken.  Der  Rat  schickt  in  aller  Eile
           den Stadtschreiber Herrestorff zu Pferd zu dem dabei befindlichen Kommissar,
           um zu verhüten, dass Ahrweiler von diesem Durchmarsch tangiert wird.

                1732 – Freitag, den 25. Januar
           Heinrich Alden erhält vom Rat das notwendige Bauholz. Die hiesige Fassbin-
           derzunft reicht beim Rat eine Ergänzung ihres Zunftbriefes ein. Der Rat prüft
           die neuen Artikel und befindet sie für gut. So teilt es der Rat auch dem Kur-
           fürsten  mit,  der  den  neuen  Zunftbrief  noch  bestätigen  muss.  Der  Schreiner
           Hermann  Stahl  reicht  eine  Rechnung  für  einen  angefertigten  Kirchenschrank
           und die dafür notwendigen Nebenkosten in Höhe von 15 ½ rtlr ein. 381
           Der Rat beschließt, dem Schreiner 14 rtlr zu zahlen. Da Stahl aber noch 7 rtlr
           Bürgergeld schuldig ist, soll Gerichtsschreiber Bossart ihm nur 7 rtlr auszahlen.
           Bossart soll das Geld von den 19 gld nehmen, die er noch von der Wolltuchak-
           zise schuldig ist. Den Rest soll er vom Schulgeld begleichen. Bürgermeister Be-
           cker verlangt von Peter Knieps noch 28 gld 22 alb, die dieser ihm noch aus dem
           Schatzbuch schuldig ist. Der Rat verurteilt Knieps, den Kläger binnen 8 Tagen
           klaglos zu stellen. Die Amtsmeister der Schuhmacher-, Löher- und Hammach-
           erzunft reichen das Original ihres Zunftbriefes ein, den der Kurfürst am 9. Ja-
           nuar bestätigt hat. Er befiehlt dem Vogt, Bürgermeister und Rat auf die Einhal-
           tung der Zunftartikel zu achten. Ferdinand Stahl stellt der Stadt wegen durch-
           geführter Fahrten 15 gld 4 alb in Rechnung. Der Baumeister soll ihn mit 11 gld
           12 alb bezahlen. Stadtschreiber Herrestorff klagt gegen den Baumeister Hans
           Nales Krupp. Dieser habe ihn beim Leichenschmaus nach der Beerdigung des
           Kellners Pütz gröblich beleidigt. 382
           So habe Krupp behauptet, der Stadtschreiber habe sämtliche Ratsmitglieder als
           Verräter  und  Judasbrüder  bezeichnet.  Der  Stadtschreiber  verlangt  Genugtu-
           ung. Der Rat stellt die Klage dem Beklagten zu und fordert ihn auf, binnen 8
           Tagen dazu Stellung zu nehmen.


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