Page 203 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


                1732 – Freitag, den 1. Februar
           Der Rat vereinbart mit dem Schreiner Hermann Stahl, eine neue Registratur auf
           dem Rathaus beiderseits an der Tür zum Gewandhaus zu machen. Er soll da-
           für  trockene  Eichenbretter  von  einem  guten,  gesunden  Holz  verwenden.  Rat
           und Schreiner vereinbaren einen Lohn von 26 rtlr cour. Kost und Trank gehen
           zu Lasten des Schreiners. Wenn die Arbeit dem Rat gefällt, erhält Stahl noch 1
           rtlr  zusätzlich.  Die  Löher  klagen  gegen  die  Schuhmacher.  Der  Stadtdiener
           übergibt die  Klageschrift der Witwe  von Johann  Propst. Die Baumeister und
           Schatzheber  sollen  binnen  14  Tagen  unter  Strafe  des  immerwährenden
           Schweigens (sub poena perpetui silentij) diejenigen nennen, die noch Simpel und
           Schatz zu bezahlen haben. 386

                1732 – Freitag, den 15. Februar
           Die Schuhmacher, Hammacher und Weißgerber übergeben dem Rat eine Klage
           gegen einige aus der Zunft ausgetretene Löher. Der Rat mahnt beide Parteien,
           sich  gütlich  zu  einigen.  Ist  das  nicht  der  Fall,  will  der  Rat  in  zwei  Wochen
           Recht sprechen. Als Gebühren sind 20 alb fällig. Dazu kommen die 40 alb, die
           die Löher schon an Stadtschreiber Herrestorff gezahlt haben. Jakob Schmitz er-
           hält  2  rtlr  cour  wegen  Reisen,  die  er  für  die  Stadt  unternommen  hat.  Der
           Schlosser Hubert Schiefer übergibt eine Rechnung für Arbeiten an der Kirche
           und für die Stadt in Höhe von 34 gld 15 alb. Der Baumeister soll ihm 8 rtlr be-
           zahlen.  Der  Kurfürst  hat  die  neue  Zunftordnung  der  Fassbinder  geprüft.  Er
           will nun wissen, worin das in Art. 30 erwähnte Radergeld besteht und wozu es
           verwendet wird. Der Rat erklärt, dass seit alters her das Radergeld folgenderma-
           ßen berechnet wird. Eine Zulast Wein gibt 1 alb, eine Oberlast, das sind mehr
           als 6 Ohm, gibt 2 alb 8 hll Radergeld. Das Geld wird von dem jeweiligen Schrö-
           termeister eingefordert und für hiesige Stadtpahfeij [Straßenpflaster] verwandt.
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           Dann beschließt der Rat, dass der achte Teil vom Schradgeld an den Baumeis-
           ter abzuführen ist. Die Achter haben sich beim Kurfürsten beschwert, dass der
           Schrötermeister von den Bürgern fordere, beim Schrötern selbst mit Hand an-
           zulegen. Daneben sei der Schröter nicht mit seinem Schradlohn zufrieden und
           fordere zusätzlich einen Trank Wein. Der Kurfürst befiehlt, diese Dinge abzu-
           stellen. Der Schrötermeister müsse genug eigene Gehilfen mitbringen, um die
           nötigen Arbeiten zu verrichten, und er solle mit seinem Schradlohn zufrieden
           sein. Der Rat nimmt den Befehl ohne Aussprache zur Kenntnis. Ferner befiehlt
           der Kurfürst auf eine weitere Beschwerde der Achter hin dem Rat, die am 13.
           Juli letzten Jahres ergangene Achterordnung genau einzuhalten. 388





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