Page 203 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1732 – Freitag, den 1. Februar
Der Rat vereinbart mit dem Schreiner Hermann Stahl, eine neue Registratur auf
dem Rathaus beiderseits an der Tür zum Gewandhaus zu machen. Er soll da-
für trockene Eichenbretter von einem guten, gesunden Holz verwenden. Rat
und Schreiner vereinbaren einen Lohn von 26 rtlr cour. Kost und Trank gehen
zu Lasten des Schreiners. Wenn die Arbeit dem Rat gefällt, erhält Stahl noch 1
rtlr zusätzlich. Die Löher klagen gegen die Schuhmacher. Der Stadtdiener
übergibt die Klageschrift der Witwe von Johann Propst. Die Baumeister und
Schatzheber sollen binnen 14 Tagen unter Strafe des immerwährenden
Schweigens (sub poena perpetui silentij) diejenigen nennen, die noch Simpel und
Schatz zu bezahlen haben. 386
1732 – Freitag, den 15. Februar
Die Schuhmacher, Hammacher und Weißgerber übergeben dem Rat eine Klage
gegen einige aus der Zunft ausgetretene Löher. Der Rat mahnt beide Parteien,
sich gütlich zu einigen. Ist das nicht der Fall, will der Rat in zwei Wochen
Recht sprechen. Als Gebühren sind 20 alb fällig. Dazu kommen die 40 alb, die
die Löher schon an Stadtschreiber Herrestorff gezahlt haben. Jakob Schmitz er-
hält 2 rtlr cour wegen Reisen, die er für die Stadt unternommen hat. Der
Schlosser Hubert Schiefer übergibt eine Rechnung für Arbeiten an der Kirche
und für die Stadt in Höhe von 34 gld 15 alb. Der Baumeister soll ihm 8 rtlr be-
zahlen. Der Kurfürst hat die neue Zunftordnung der Fassbinder geprüft. Er
will nun wissen, worin das in Art. 30 erwähnte Radergeld besteht und wozu es
verwendet wird. Der Rat erklärt, dass seit alters her das Radergeld folgenderma-
ßen berechnet wird. Eine Zulast Wein gibt 1 alb, eine Oberlast, das sind mehr
als 6 Ohm, gibt 2 alb 8 hll Radergeld. Das Geld wird von dem jeweiligen Schrö-
termeister eingefordert und für hiesige Stadtpahfeij [Straßenpflaster] verwandt.
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Dann beschließt der Rat, dass der achte Teil vom Schradgeld an den Baumeis-
ter abzuführen ist. Die Achter haben sich beim Kurfürsten beschwert, dass der
Schrötermeister von den Bürgern fordere, beim Schrötern selbst mit Hand an-
zulegen. Daneben sei der Schröter nicht mit seinem Schradlohn zufrieden und
fordere zusätzlich einen Trank Wein. Der Kurfürst befiehlt, diese Dinge abzu-
stellen. Der Schrötermeister müsse genug eigene Gehilfen mitbringen, um die
nötigen Arbeiten zu verrichten, und er solle mit seinem Schradlohn zufrieden
sein. Der Rat nimmt den Befehl ohne Aussprache zur Kenntnis. Ferner befiehlt
der Kurfürst auf eine weitere Beschwerde der Achter hin dem Rat, die am 13.
Juli letzten Jahres ergangene Achterordnung genau einzuhalten. 388
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