Page 199 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Faselschweine in den Ahrweiler Wald getrieben. Am gleichen Tag haben der
           Schöffe Becker von Hemmessen und Peter Monjau ihren Diemlohn in Höhe von
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           5 gld bezahlt.  372-375

                1731 – Samstag, den 22. Dezember
           Eine Ratskommission unter Zuziehung des Pastors hört einige Gildenrechnun-
           gen ab, zunächst die des Gildenmeisters Gottfried Geisen aus dem Jahre 1728.
           Die Einnahmen betragen 1024 gld 6 alb 4 ½ hll und die Ausgaben 945 gld 16
           alb 6 hll. Also schuldet Geisen der Gilde noch 78 gld 13 alb 10 ½ hll. Danach
           hört der Rat die Rechnung des Gildenmeisters Michael Lingen aus dem Jahre
           1729 ab. Lingen hat 645 gld 8 alb 8 ½ hll eingenommen und 767 gld 8 alb 10 hll
           ausgegeben, so dass die Gilde dem Gildenmeister noch 122 gld 5 ½ hll schul-
           det. Dann wird die Rechnung des Gildenmeisters Anton Paffenholz aus dem
           Jahre 1730 abgehört. 375
           Die Einnahmen betragen 850 gld 8 alb 1 ½ hll und die Ausgaben 777 gld 23 alb
           8 hll, so dass Paffenholz der Gilde noch 72 gld 8 alb 5 ½ hll schuldet.
           Nach der Rechnungslegung der Gilde werden die Rechnungen der Hospitals-
           meister abgehört. Zunächst werden die Rechnungen des Hospitalsmeisters Pe-
           ter Upladen aus dem Jahre 1728 geprüft. Upladen hat 300 gld 19 alb 4 hll einge-
           nommen und 290 gld 15 alb 8 hll ausgegeben. Der Hospitalsmeister Jakob Niet-
           ges hat im Jahre 1729 304 gld 12 alb 6 hll eingenommen und 245 gld 10 alb 9 hll
           ausgegeben.  Der  Hospitalsmeister  Lammerich  Hörsch  hat  im  Jahre  1730  313
           gld 14 alb 10 hll eingenommen. 376
           Dagegen hat Hörsch 217 gld 23 alb 4 hll ausgegeben.

                1731 – Samstag, den 29. Dezember
           Tonnes Chrysant bringt klaglich vor, dass er am 27. Dezember auf der bürgerli-
           chen Wache mit Johannes Großgart, dem Sohn von Johannes Thederich Men-
           zens Nachsatz , Karten gespielt habe. Dabei habe Großgart verloren und wollte
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           aber den fälligen Branntwein nicht hergeben. Darüber seien beide in Streit ge-
           raten. Zur Verhütung der Ausweitung des Streites habe er, Chrysant, densel-
           ben aus der Wachstube getragen, denn Großgart habe den Schwiegersohn des
           Schulmeisters ohne Ursache mit einem ausgezogenen Baguanette [Bajonett] un-
           ter  dem  Kinn  verletzt.  Die  damalige  Wache  fordere  deswegen  Genugtuung.
           Der beklagte Großgart gibt die Vorkommnisse zu. Der Rat verurteilt Johannes
           Großgart zu einer Geldstrafe von 1 rtlr mit der Warnung, dass er beim nächs-
           ten  Streit  mit  einer  Leibesstrafe  zu  rechnen  habe  (corporatiter  gestrafft  werde).
           Auf Bitten des Organisten zahlt der Rat ihm anstelle von vier Wagen Holz 4

           83  S. 373 u. 374 eingelegter Zettel ohne erkennbaren Bezug.
           84  Bezeichnet das Verhältnis des Ehemanns einer Witwe zu dem früheren Ehemann seiner Frau.
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