Page 199 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Faselschweine in den Ahrweiler Wald getrieben. Am gleichen Tag haben der
Schöffe Becker von Hemmessen und Peter Monjau ihren Diemlohn in Höhe von
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5 gld bezahlt. 372-375
1731 – Samstag, den 22. Dezember
Eine Ratskommission unter Zuziehung des Pastors hört einige Gildenrechnun-
gen ab, zunächst die des Gildenmeisters Gottfried Geisen aus dem Jahre 1728.
Die Einnahmen betragen 1024 gld 6 alb 4 ½ hll und die Ausgaben 945 gld 16
alb 6 hll. Also schuldet Geisen der Gilde noch 78 gld 13 alb 10 ½ hll. Danach
hört der Rat die Rechnung des Gildenmeisters Michael Lingen aus dem Jahre
1729 ab. Lingen hat 645 gld 8 alb 8 ½ hll eingenommen und 767 gld 8 alb 10 hll
ausgegeben, so dass die Gilde dem Gildenmeister noch 122 gld 5 ½ hll schul-
det. Dann wird die Rechnung des Gildenmeisters Anton Paffenholz aus dem
Jahre 1730 abgehört. 375
Die Einnahmen betragen 850 gld 8 alb 1 ½ hll und die Ausgaben 777 gld 23 alb
8 hll, so dass Paffenholz der Gilde noch 72 gld 8 alb 5 ½ hll schuldet.
Nach der Rechnungslegung der Gilde werden die Rechnungen der Hospitals-
meister abgehört. Zunächst werden die Rechnungen des Hospitalsmeisters Pe-
ter Upladen aus dem Jahre 1728 geprüft. Upladen hat 300 gld 19 alb 4 hll einge-
nommen und 290 gld 15 alb 8 hll ausgegeben. Der Hospitalsmeister Jakob Niet-
ges hat im Jahre 1729 304 gld 12 alb 6 hll eingenommen und 245 gld 10 alb 9 hll
ausgegeben. Der Hospitalsmeister Lammerich Hörsch hat im Jahre 1730 313
gld 14 alb 10 hll eingenommen. 376
Dagegen hat Hörsch 217 gld 23 alb 4 hll ausgegeben.
1731 – Samstag, den 29. Dezember
Tonnes Chrysant bringt klaglich vor, dass er am 27. Dezember auf der bürgerli-
chen Wache mit Johannes Großgart, dem Sohn von Johannes Thederich Men-
zens Nachsatz , Karten gespielt habe. Dabei habe Großgart verloren und wollte
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aber den fälligen Branntwein nicht hergeben. Darüber seien beide in Streit ge-
raten. Zur Verhütung der Ausweitung des Streites habe er, Chrysant, densel-
ben aus der Wachstube getragen, denn Großgart habe den Schwiegersohn des
Schulmeisters ohne Ursache mit einem ausgezogenen Baguanette [Bajonett] un-
ter dem Kinn verletzt. Die damalige Wache fordere deswegen Genugtuung.
Der beklagte Großgart gibt die Vorkommnisse zu. Der Rat verurteilt Johannes
Großgart zu einer Geldstrafe von 1 rtlr mit der Warnung, dass er beim nächs-
ten Streit mit einer Leibesstrafe zu rechnen habe (corporatiter gestrafft werde).
Auf Bitten des Organisten zahlt der Rat ihm anstelle von vier Wagen Holz 4
83 S. 373 u. 374 eingelegter Zettel ohne erkennbaren Bezug.
84 Bezeichnet das Verhältnis des Ehemanns einer Witwe zu dem früheren Ehemann seiner Frau.
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