Page 206 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
werden. Werner Geller zieht nach Satzvey. Um seine Bürgerschaft zu erhalten,
hat er dem Baumeister Laurens Krupp 10 m bezahlt. Herr Eckenhagen erhält
vom Baumeister 4 rtlr für ein Leutnantsquartier. Die Witwe von Johann Gott-
harz hat seit vielen Jahren der Gilde keine Zinsen mehr bezahlt. Als die jewei-
ligen Gildenmeister ihren Wein in Beschlag haben legen lassen, hat sie eigen-
mächtig den Wein weggenommen. Der Rat verurteilt die Witwe, binnen 15 Ta-
gen – davon 5 Tage erster Termin, 5 Tage 2. Termin und 5 Tage 3. Termin – die
rückständigen Zinsen zu zahlen, sonst wird das Geld zwangsweise eingetrie-
ben, und sie muss ihr Kapital der Gilde zurückzahlen.
1732 – Montag, den 10. März
Die Simpel-Hebzettel des abgestandenen Baumeisters Heinrich Hartmann
werden laterisiert. Der Empfang einschließlich der Umlage für die einquartier-
te Kompanie unter Capitain Zols beträgt 4830 gld 18 alb. 395
Anschließend werden die Hebzettel des Baumeisters Ferdinand Geller lateri-
siert. Bei diesen Simpeleinnahmen sind auch zwei geringe Umlagen wegen der
Einquartierung der Kompanie des Capitains Creyer. Die Einnahmen des Bau-
meisters betragen 5402 gld 13 alb 9 hll.
1732 – Mittwoch, den 12. März
Der Rat macht zusammen mit den Achtern die Abrechnung der 400 rtlr, die
der Baumeister Ferdinand Geller auf Beschluss der Landstände vom General-
einnehmer zurückbekommen hat. Die Ausgaben kann der Baumeister alle mit
Quittungen belegen. Er gab insgesamt für die Ahrregulierung 130 rtlr cour 55
alb aus. Also ist Geller der Stadt noch 269 rtlr 23 alb schuldig. Die Nachbarn
von Rech bezahlen dem Rat die 28 gld 17 alb 4 hll für den vereinbarten Auf-
trieb ihrer Faselschweine.
1732 – Freitag, den 21. März
Der Orgelbauer König aus Münstereifel verlangt vom Rat ein Testat, dass die
neue Orgel ohne Mängel ist. 396
Der zeitige Stadtschreiber soll ein mit dem Stadtsiegel versehenes Zeugnis aus-
stellen. Darin soll stehen, dass die Orgel über 26 Register verfügt und zur vol-
len Zufriedenheit spielt.
1732 – Samstag, den 22. März
Der Rat setzt das Lagergeld für den Wein, der von Auswärtigen hier gekauft
oder von ausstehender Schuld hier angenommen wird, neu fest. Für ein Fuder
ist 1 rtlr, für eine Zulast ½ rtlr und für weniger ¼ rtlr zu zahlen. Das eigene
Wachstum bleibt vom Lagergeld frei. Jeglicher Wein, der in Ahrweiler verzapft
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