Page 280 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


                1735 – Freitag, den 25. Februar
           Der abgestandene Baumeister Hans Nales Knieps ist schon mehrmals aufgefor-
           dert worden, sein Manual-Buch [Handbuch] dem zeitigen Stadtschreiber vorzu-
           legen, damit dieser die Rechnungen schreiben kann. Wenn Knieps das Manual-
           Buch  nicht  binnen  8  Tagen  ausliefert,  soll  er  2  rtlr  Strafe  zahlen.  Die  Bür-
           germeister Eichas und Becker sollen die Rückstände im Hospitalsbuch und der
           Schöffe  Fechemer  und  Gerichtsschreiber  Bossart  die  Rückstände  in  den  Kir-
           chenrechnungen auflisten. Damit die Jahrgedächtnisse fleißiger gehalten wer-
           den können, sollen sie mit ihren bestimmten Tagen herausgeschrieben und den
           Vikaren mitgeteilt werden. Diese sollen sie dann am Sonntag vorher von der
           Kanzel verkünden. 664
           Jeder, der ein Grundstück hinter dem Ahrwehr liegen hat, soll das innerhalb
           von 8 Tagen angeben. Der Rat setzt für kommenden Mittwoch für alle Bürger
           Hand- und Spanndienst an der Ahr an, wie Pfähle einschlagen, das Wehr mit
           Grund  befahren,  Steine,  Weiden  und  Stahlen  setzen.  Servatius  Bröhls  Witwe
           klagt, die Gilde verlange von ihr Zinsen. Das beliehene Grundstück aber besä-
           ßen die Erbgenahmen des Schöffen Mattheis Schefer. Die Erbgenahmen sollen
           Stellung nehmen. Der Prior zu Marienthal beschwert sich, weil einige Bäume
           auf der Walporzheimer Seite gefällt und dann auf Saffenberger Gerechtigkeit
           geschleift wurden. Die Stämme wurden für das Ahrwehr gebraucht. Ebenso sei
           einiger Grund von diesseits abgefahren und auf Klostergrundstücken abgela-
           gert worden. Die Walporzheimer sollen das besichtigen und den Schaden fest-
           stellen. 665
           Der auf den Straßen liegende Unflath muss binnen 8 Tagen weggeschafft wer-
           den. Die Säumigen sollen die Kosten tragen und dazu noch eine Strafe zahlen.
           Niklas Schopp soll den Unflath vor seiner Tür entfernen. Er entgegnet, er habe
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           dort  einen  Kellergrath .  Der  Rat  erlaubt  dem  Schopp  den  Kellergrath.  Er  darf
           aber  trotzdem  dort  keinen  Unflath  abladen.  Morgen  sollen  sich  die  Erbge-
           schworenen nach der ersten Messe in Bürgermeister Eichas´ Haus treffen, um
           einen  Orth  zwischen  der  Ahr  und  der  obersten  Brücke  zu  besichtigen.  Am
           Montag sollen sich alle Huten treffen, um den öffentlichen Weg auf der Gisemer
           Weegscheid zu verbreitern. Die Schränke in der Registratur sind fertig. Bürger-
           meister Gruben, die beiden Brüder Herrestorff, Bürgermeister Becker und Ge-
           richtsschreiber Bossart sollen die Briefe aus der Kiste nehmen, durchlesen, re-
           gistrieren und in den Schränken ablegen. 666
           Die Jesuiten von Düren haben einen Brief übergeben. Mit der Antwort soll bis
           zur Rückkehr des Stadtschreibers Herrestorff gewartet werden. Der Feldwebel
           Bütter  bittet,  seinen  Hauswirt  zufriedenzustellen.  Der  Rat  lehnt  das  ab.  Der

           98  Treppeneingang zum Keller für die beiden Balken, auf denen die Weinfässer aus dem Keller ge-
           zogen werden.
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