Page 284 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
sei bereit an einer Tagfahrt [Termin, Sitzung] dorthin teilzunehmen und die An-
gelegenheit an Ort und Stelle zu klären. Dann könne auch der Wert festgestellt
werden. Er habe im Übrigen nicht mehr als 27 Dauben zu 5 ½ Fuß schneiden
können.
1735 – Freitag, den 20. Mai
Es wird geklagt, dass der Gudenauer Halbwinner allzu schlechte und kleine
Zielochsen angeschafft habe. Der Rat befiehlt dem Halbwinner neue, tüchtigere
Zielochsen anzuschaffen und bei Strafe von 1 gld pro Stück kein ausheimisches
Vieh beim Zielochsen zuzulassen. Widrigenfalls werden bessere Zielochsen auf
Kosten des Halbwinners angeschafft. 678
Stadtschreiber Herrestorff berichtet über die am 12. Mai in Köln abgehaltene
Sitzung des Landtages. Alle Grundstückseigentümer hinter dem Ahrwehr wer-
den nochmals aufgefordert, ihre Grundstücke beim Stadtschreiber spezifiziert
anzugeben. Der Gudenauer Halbwinner verlangt für durchgeführte Fahrten 2
rtlr. Weil er aber kürzlich aus dem Stadtwald einen Baum erhalten und dabei
versprochen hat, einige kostenlose Fahrten für die Stadt durchzuführen, erhält
er nur 1 rtlr. Der Rat verbietet den Wirten, abends nach 8 Uhr Fremde oder
Einheimische zu bedienen, und zwar bei Strafe von 1 tlr sowohl für den Wirt
als auch für den Gast. Auch das Kegelspielen vor den Stadttoren und das
Creutzmüntzwerffen auf dem Hoff soll mit ½ rtlr bestraft werden. Die Anbringer
sollen immer die Hälfte der Strafgelder haben. Die Rondierer sollen unter Zu-
ziehung der Wachen abends die Wirtshäuser visitieren und Übertretungen so-
fort dem Bürgermeister melden. 679
Göddert Koeß erhält wegen angebrachter Froig ein Kopfstück als Belohnung.
Wegen verspürter Insolentzien [Ungebührlichkeiten] wird es verboten, in der
Kirche auf das Gewölb über dem Muttergottes-Chor umherzugehen.
1735 – Samstag, den 21. Mai
Zusammen mit den Achtern hört der Rat die Baumeisterei-Rechnung des abge-
standenen Baumeisters Hans Nales Knieps ab. Der Empfang beläuft sich auf
6606 gld 7 alb 8 hll und die Ausgabe auf 7762 gld 4 alb 2 hll. Damit bleibt der
Rechner der Stadt aus seinem Jahr 264 gld 1 alb 4 hll schuldig . Weil die vor-
100
stehende Rechnung von Rat und Achter für richtig befunden wird, gilt die
Rechnung als genehmigt. 680
Anschließend hört der Rat die Baumeisterei-Rechnung des abgestandenen Bau-
meisters Mattheis Schefer ab. Dieser bleibt nach Zahlung eines Abschlags sei-
nes Rückstandes noch 93 gld 19 alb schuldig. Der abgestandene Baumeister
Reiner Jacobs kauft den Bleichart aus dem Stadtgraben, es sind 8 ½ Ohm, für
100 Die Rechnung enthält offensichtliche, eklatante Rechen- oder Schreibfehler.
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