Page 284 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           sei bereit an einer Tagfahrt [Termin, Sitzung] dorthin teilzunehmen und die An-
           gelegenheit an Ort und Stelle zu klären. Dann könne auch der Wert festgestellt
           werden. Er habe im Übrigen nicht mehr als 27 Dauben zu 5 ½ Fuß schneiden
           können.

                1735 – Freitag, den 20. Mai
           Es wird geklagt, dass der  Gudenauer Halbwinner  allzu schlechte und  kleine
           Zielochsen angeschafft habe. Der Rat befiehlt dem Halbwinner neue, tüchtigere
           Zielochsen anzuschaffen und bei Strafe von 1 gld pro Stück kein ausheimisches
           Vieh beim Zielochsen zuzulassen. Widrigenfalls werden bessere Zielochsen auf
           Kosten des Halbwinners angeschafft. 678
           Stadtschreiber Herrestorff berichtet über die am 12. Mai in Köln  abgehaltene
           Sitzung des Landtages. Alle Grundstückseigentümer hinter dem Ahrwehr wer-
           den nochmals aufgefordert, ihre Grundstücke beim Stadtschreiber spezifiziert
           anzugeben. Der Gudenauer Halbwinner verlangt für durchgeführte Fahrten 2
           rtlr. Weil er aber kürzlich aus dem Stadtwald einen Baum erhalten und dabei
           versprochen hat, einige kostenlose Fahrten für die Stadt durchzuführen, erhält
           er nur 1 rtlr. Der Rat  verbietet den Wirten, abends nach 8 Uhr  Fremde oder
           Einheimische zu bedienen, und zwar bei Strafe von 1 tlr sowohl für den Wirt
           als  auch  für  den  Gast.  Auch  das  Kegelspielen  vor  den  Stadttoren  und  das
           Creutzmüntzwerffen auf dem Hoff soll mit ½ rtlr bestraft werden. Die Anbringer
           sollen immer die Hälfte der Strafgelder haben. Die Rondierer sollen unter Zu-
           ziehung der Wachen abends die Wirtshäuser visitieren und Übertretungen so-
           fort dem Bürgermeister melden. 679
           Göddert Koeß erhält wegen angebrachter Froig ein Kopfstück als Belohnung.
           Wegen  verspürter  Insolentzien  [Ungebührlichkeiten]  wird  es  verboten,  in  der
           Kirche auf das Gewölb über dem Muttergottes-Chor umherzugehen.

                1735 – Samstag, den 21. Mai
           Zusammen mit den Achtern hört der Rat die Baumeisterei-Rechnung des abge-
           standenen Baumeisters Hans Nales Knieps ab. Der Empfang  beläuft sich auf
           6606 gld 7 alb 8 hll und die Ausgabe auf 7762 gld 4 alb 2 hll. Damit bleibt der
           Rechner der Stadt aus seinem Jahr 264 gld 1 alb 4 hll schuldig . Weil die vor-
                                                                   100
           stehende  Rechnung  von  Rat  und  Achter  für  richtig  befunden  wird,  gilt  die
           Rechnung als genehmigt. 680
           Anschließend hört der Rat die Baumeisterei-Rechnung des abgestandenen Bau-
           meisters Mattheis Schefer ab. Dieser bleibt nach Zahlung eines Abschlags sei-
           nes  Rückstandes  noch  93  gld  19  alb  schuldig.  Der  abgestandene  Baumeister
           Reiner Jacobs kauft den Bleichart aus dem Stadtgraben, es sind 8 ½ Ohm, für

           100  Die Rechnung enthält offensichtliche, eklatante Rechen- oder Schreibfehler.
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