Page 281 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Feldwebel habe hier eine Werbung vorgenommen und müsse für sein Logement
           selbst aufkommen.

                1735 – Samstag, den 5. März
           Bürgermeister  und  Stadtschreiber  Herrestorff  berichtet  über  die  Sitzung  der
           Landstände am 5. Februar. Er referiert über den kaiserlichen Befehl an das Erz-
           stift Köln. Darin wird festgelegt, was für die Armee abzuführen ist. 667
           Der Rat beauftragt den Gerichtsschreiber, beim nächsten Gerichtstag den Ver-
           kauf von fünf genannten Immobilien zu beantragen. Mit dem Geld sollen rück-
           ständige  Schatzgelder  und  Simpla  bezahlt  werden.  Von  einem  Grundstücks-
           verkauf sollen auch die Ansprüche der hiesigen Antonius-Bruderschaft befrie-
           digt werden. Der abgestandene Baumeister Hans Nales Knieps erhält Bauholz
           für  ein  Keltergebiet.  Der  neue  Erbgeschworene  Emmerich  Kleefuß  legt  seinen
           Eid  ab.  Cassian  Natterer  hat  einen  halben  Tag  lang  die  städtische  Steinkaul
           aufgeräumt. Er erhält dafür 12 alb Lohn. Der Maurermeister Heinrich Capzola
           übergibt eine Rechnung über die Aufsetzung des neuen Braukessels und der
           dazu nötigen Hausteine. Er verlangt 44 gld 8 alb. Zunächst aber soll Christoffel
           Jacobs aus Dernau die Arbeit besichtigen und taxieren. 668
           Lic Herrestorff wird in den Wald zum Tiemmel und zur Birckart geschickt. Dort
           sei  durch  Rahmenhauen  unsäglicher  Schade  entstanden.  Die  Förster  Gerhard
           Knieps, Johann Gies, Stefan Pollig und Martin Zander waren vor den Rat gela-
           den und sind nicht erschienen. Jeder muss ½ tlr Strafe zahlen.

                1735 – Samstag, den 12. März
           Schreinermeister Georg Huth hat an 4 ½ Tagen Bäume behauen und Pfähle für
           das Ahrwehr gemacht. Er erhält 4 ½ gld Lohn. Im Jahre 1719 wurde Laurens
           Krupp  erlaubt,  für  eine  Zeitlang  Lohbütten  im  Hof  seiner  Schwiegermutter
           Bender einzusetzen. Wegen des entstandenen Gestanks wurde ihm das am 25.
           August 1724 verboten. 669
           Die eingelegten Felle sollte er binnen Jahresfrist verarbeiten. Nunmehr soll er
           binnen  Jahresfrist  die  Lohbütten  ausheben.  Ansonsten  wird  die  Bürgerschaft
           das auf seine Kosten tun. Der Rat verurteilt Gerhard Heinen, dem Michael Ip-
           pendorf  binnen  8  Tagen  10  rtlr  zu  zahlen.  Christian  Trümpener  hat  für  die
           Stadt gearbeitet und Fahrten durchgeführt. Er verlangt 19 tlr 42 alb. Der Bau-
           meister  soll  ihm  12  rtlr  vergüten.  Davon  sind  die  Überschüsse  aus  seiner
           Schatzrechnung abzuziehen, so dass Trümpener noch 46 gld 9 alb erhält. Die
           Magd von Baumeister Adam Jacobs hat auf Schnetzart Burden gemacht. Sie soll
           1 gld Strafe zahlen. 670




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