Page 288 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 288
1725-1737
1735 – Freitag, den 5. August 693
Der Bürgermeister gibt eine kurfürstlich Verfügung bekannt, die auf Klagen
des hiesigen Nagelschmieds Hans Adam Schefer erlassen wird. Schefer hatte
sich beklagt, dass einige Krämer Waren der Hammerzunft wie Nägel entgegen
der in Bonn und anderswo üblichen Gewohnheit feilhalten. Der Kurfürst be-
fiehlt dem Rat, wenn ein civiler Preis verlangt würde, die Hammerzunft zu
schützen. Die zurückgekehrten Landtagsdeputierten geben dazu mündliche
Erläuterungen ab. Bürgermeister Gruben trägt ein Schreiben von Richter und
Rat der Stadt Wien wegen der Stadt Klosterneuburg vor. Man solle dem Franz
Feldmüller, der hier geheiratet hat und sich häuslich niederlassen will, die von
seiner Göttin [Patin] hinterlassenen 100 ggld anweisen. Wenn Feldmüller sein
Bürgergeld bezahlt hat, soll der Stadtschreiber ihm das Geld auszahlen. Der
Förster Gerhard Knieps bringt an, dass für die Erweiterung von Heinrich Al-
dens Haus und Stall 6 Säumbäume gefällt worden seien. 694
1735 – Samstag, den 6. August
Der Rat tagt zusammen mit den Achtern. Ein Expressbote hat ein Schreiben der
Stadt Linz überbracht. Darin weist die Stadt Linz die angebotenen 15 gld als
Beihilfe für ihr quantum intra muros zurück. Die Stadt Linz zahle zur Zeit 95 gld
Zuviel. Die Stadt Andernach hätte ihr ein deutliches höheres Angebot gemacht.
Der Rat will nun umgehend an Andernach schreiben. Der Stadt Linz antwortet
der Rat, man könne das Angebot nicht erhöhen. Wenn man Antwort erhalten
hat, wird man sich erneut beraten.
1735 – Freitag, den 19. August
Der Rat tagt unter Zuziehung der Achter. Bürgermeister Gruben trägt einen
Entwurf für einen Kompromiss zwischen den Städten Andernach, Ahrweiler
und Linz wegen des quantums intra muros vor. Danach sollen Andernach der
Stadt Linz 20 gld und Ahrweiler 15 gld als Beihilfe für ihr quantum bei jedem
Simplum geben. 695
Das städtische quantum intra muros beträgt insgesamt 800 gld. Linz darf aller-
dings wegen der verflossenen Simpla von Andernach und Ahrweiler nicht
mehr fordern. Sollte jedoch von Seiten der Landstände von Ahrweiler seit dem
Jahr 1712 etwas gefordert werden, so muss Linz die 15 gld zurückzahlen. Das-
selbe gilt, wenn andere erzstiftische Städte Klage wegen des quanti muralis füh-
ren und Erfolg haben sollten. Stadtschreiber Herrestorff und Bürgermeister Be-
cker werden mit diesem unterschriebenen und gesiegelten Entwurf nach Linz
geschickt, um dort die Zustimmung zu erreichen.
288