Page 288 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


                1735 – Freitag, den 5. August   693
           Der  Bürgermeister  gibt  eine  kurfürstlich  Verfügung  bekannt,  die  auf  Klagen
           des hiesigen Nagelschmieds Hans Adam Schefer erlassen wird. Schefer hatte
           sich beklagt, dass einige Krämer Waren der Hammerzunft wie Nägel entgegen
           der in Bonn und anderswo üblichen Gewohnheit feilhalten. Der Kurfürst be-
           fiehlt  dem  Rat,  wenn  ein  civiler  Preis  verlangt  würde,  die  Hammerzunft  zu
           schützen.  Die  zurückgekehrten  Landtagsdeputierten  geben  dazu  mündliche
           Erläuterungen ab. Bürgermeister Gruben trägt ein Schreiben von Richter und
           Rat der Stadt Wien wegen der Stadt Klosterneuburg vor. Man solle dem Franz
           Feldmüller, der hier geheiratet hat und sich häuslich niederlassen will, die von
           seiner Göttin [Patin] hinterlassenen 100 ggld anweisen. Wenn Feldmüller sein
           Bürgergeld  bezahlt  hat,  soll  der  Stadtschreiber  ihm  das  Geld  auszahlen.  Der
           Förster Gerhard Knieps bringt an, dass für die Erweiterung von Heinrich Al-
           dens Haus und Stall 6 Säumbäume gefällt worden seien. 694

                1735 – Samstag, den 6. August
           Der Rat tagt zusammen mit den Achtern. Ein Expressbote hat ein Schreiben der
           Stadt Linz überbracht. Darin weist die Stadt Linz die angebotenen 15 gld als
           Beihilfe für ihr quantum intra muros zurück. Die Stadt Linz zahle zur Zeit 95 gld
           Zuviel. Die Stadt Andernach hätte ihr ein deutliches höheres Angebot gemacht.
           Der Rat will nun umgehend an Andernach schreiben. Der Stadt Linz antwortet
           der Rat, man könne das Angebot nicht erhöhen. Wenn man Antwort erhalten
           hat, wird man sich erneut beraten.

                1735 – Freitag, den 19. August
           Der  Rat  tagt  unter  Zuziehung  der  Achter.  Bürgermeister  Gruben  trägt  einen
           Entwurf für einen Kompromiss zwischen den Städten Andernach, Ahrweiler
           und Linz wegen des quantums intra muros vor. Danach sollen Andernach der
           Stadt Linz 20 gld und Ahrweiler 15 gld als Beihilfe für ihr quantum bei jedem
           Simplum geben. 695
           Das städtische quantum intra muros beträgt insgesamt 800 gld. Linz darf aller-
           dings  wegen  der  verflossenen  Simpla  von  Andernach  und  Ahrweiler  nicht
           mehr fordern. Sollte jedoch von Seiten der Landstände von Ahrweiler seit dem
           Jahr 1712 etwas gefordert werden, so muss Linz die 15 gld zurückzahlen. Das-
           selbe gilt, wenn andere erzstiftische Städte Klage wegen des quanti muralis füh-
           ren und Erfolg haben sollten. Stadtschreiber Herrestorff und Bürgermeister Be-
           cker werden mit diesem unterschriebenen und gesiegelten Entwurf nach Linz
           geschickt, um dort die Zustimmung zu erreichen.





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