Page 474 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
Die Müller wollen aber keinen Lehnsbrief, sondern sie sind, wie sie sagen, mit
ihrem gerichtlichen Kaufbrief zufrieden. Die Lehnung soll über 12 Jahre gehen.
Morgen in 8 Tagen sollen die Schützenmeister ihre Abrechnung vorlegen.
Dann hört sich der Rat das kurfürstliche Schreiben über das Nachtschwermen
und Schlagereij, über Felddiebstähle usw. an. Dieses Schreiben soll morgen be-
kanntgegeben werden.
1744 – Donnerstag, den 18. Juni
Zusammen mit den Achtern billetiert der Rat die beiden eingerückten Kompa-
nien aus dem Infanterieregiment des Prinzen Wilhelm von Sachsen-Gotha .
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Sie stehen unter dem Kommando der beiden Hauptleute von Heilinck und
Schiell. 30
Die freigebliebenen Bürger zahlen 12 alb Kriegersgelt.
Am 19. Juni sind die beiden Kompanien wieder abgerückt.
1744 – Samstag, den 20. Juni
Michael Dubling sollte den Soldaten als Wegweiser dienen. Er hat sich gewei-
gert. Wegen seines Ungehorsams verurteilt der Rat ihn zu 20 alb Strafe. Dem
vorbeschiedenen Marktmüller Jakob Reuter legt der Rat auf, die Halbscheid
seines Bürgergelds binnen 3 Tagen mit einer Pistole und nach Monatsfrist mit
zwei weiteren Pistolen zu erlegen. Der Müller verspricht es. Der Rat weist ihn
nochmals daraufhin, dass seine Kinder Nikolaus und Veronika keinen An-
spruch auf das Bürgerrecht haben, nur die in Ahrweiler künftig geborenen
Kinder. 31
Der Rat billigt Matthias Löhr 6 Bäume zur Erbauung eines Stalles zu. Da die
Feldschützen und Förster nichts froigbares anzubringen haben, müssen sie je ½
tlr Strafe zahlen. 32
Die ausgebliebenen Feldschützen und Förster zahlen 1 tlr Strafe. Thederich
Cosmann hat in Abschlag seines Bürgergelds 10 rtlr spec bezahlt. Wenn Hein-
rich Schneider bis zum nächsten Ratstag keinen Abschlag auf sein Bürgergeld
zahlt, soll er nicht länger in der Stadt geduldet werden.
Nachmittags beschließt der Rat, dass der abgestandene Baumeister Anton
Kriechel am kommenden Montag mit seinem Hebbuch samt Manuali zu er-
scheinen hat. 33
Der Rat will prüfen, ob eventuell Überschüsse erzielt worden sind, die die
Stadt dem anwesenden Exekutanten mitgeben kann. Falls Kriechel nicht er-
scheint, muss er für den entstehenden Schaden aufkommen. Der Rat schickt
136 Wilhelm von Sachsen-Gotha, 1734 Generalwachtmeister in Diensten Kaiser Karls VI., 1738 Ge-
neralfeldmarschallleutnant.
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