Page 508 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
nehmen. Die drei Kinder von Philipp Görres sollen Schuhe aus Hospitalsmit-
teln erhalten. 178
Werner Geller, Schatzheber in Bachem für das Jahr 1730, zahlt seinen Rück-
stand mit 120 gld 4 alb 4 hll. Das Geld erhält Baumeister Hartmann für die Zu-
last Wein. Ferner wird von diesem Geld der Uhrmacher bezahlt. Morgen soll
die Münzänderung der kurpfälzischen und hessisch-darmstädtischen Kopfstü-
cke sowie das mit dem König von Dänemark-Norwegen getroffene Cartel
[wirtschaftspolitische Vereinbarung] publiziert werden.
1745 – Montag, den 19. April
Der Rat beschließt, Bürgermeister Herrestorff und den Stadtschreiber nach
Beul zu senden. Dort sollen sie wegen des doppelten Anschlags der ungari-
schen Furagelieferung verhandeln. 179
1745 – Donnerstag, den 22. April
Bei der Unterredung in Beul haben die Deputierten erfahren, dass der doppelte
Anschlag für fremde Besitzer [also die aus Ahrweiler] bei der Furagelieferung
darin begründet sei, dass diese von den Personallasten [Einquartierungen] frei
seien. Der Rat will dagegen beim Landesherrn, dem Kurfürsten, Beschwerde
einlegen. Hubert Carnott erhält 3 Bäume zum Wiederaufbau seines abgebrann-
ten Hauses. Zur nächsten Sitzung sollen wegen des Brandes in Bachem Hubert
Dollendorf, Mattheis und Johannes Kleefuß, Johann Assenmacher, Tönnes
Stahl, Jakob Michels und Niklas Devernich vorgeladen werden. Der Rat erlaubt
es den Nachbarn der Adenbachhut, drei Mitgliedern gegen entsprechende Ge-
bühr das Schatzheberamt zu erlassen. Dieses Geld soll zur Erbauung des auf
dem Markt befindlichen Brunnens verwendet werden. 180
Das fehlende Geld sollen die Nachbarn selbst aufbringen.
1745 – Samstag, den 29. April
Der Rat lässt der Witwe des gestern verstorbenen Paul Bertram die Gildenzin-
sen von 1 rtlr für 5 Jahre nach. Der Amtsmeister der Fassbinderzunft Johann
Messenich gibt im Rat an, die jungen Meister hätten alle ihren Ledereimer ge-
geben. Sie weigerten sich aber, den Goldgulden zu geben. Der Rat möge sie
dazu auffordern. Der Magistrat verlangt vom Amtsmeister eine Liste der
Rückständigen. Die Huten dürfen künftig das Amt des Schatzhebers verkau-
fen. Das Geld muss aber zum Ankauf von Brandleitern und Hooken verwendet
werden. 181
Der Amtsmeister der Schusterzunft Johann Vallender gibt an, seines Wissens
hätten alle Meister den Ledereimer geliefert. Der Goldgulden sei aber noch
nicht bezahlt. Er wolle das morgen noch einmal in der Zunft bekanntgeben
und anschließend eine Liste der Restanten abliefern. Meister Hubert Schiefer
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