Page 529 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
gewesen ist. Demselben erlaubt der Rat auch, sich das nötige Bauholz für ein
Haus am Wall zu schlagen. 256
Dem Matheis Heinen lässt der Rat von dem monatlich zu zahlenden Kriegers-
geld in Höhe von 1 rtlr 26 alb monatlich nach. Stefan Schumacher erklärt sich
bereit, die 4 gld 4 alb Verzehrkosten, die bei seiner Aufnahme in den Kriegs-
dienst aufgelaufen sind, zu übernehmen. Diese Summe ist bei der Baumeister-
rechnung Mutones moniert worden. Schrötermeister Heinrich Schnöger er-
klärt, die Verpachtung des Schröteramtes habe 110 gld ergeben. Er wolle den
achten Pfennig ohne Abzug aller Unkosten, wie Verzehr und Wein, abführen.
Schnöger erhält für 2 rtlr spec 40 alb die Erlaubnis, das Radergeld zu erheben.
Johannes Eckendorf erhält einen Baum für einen Kuhtrog. Georg Armbrustma-
cher jun. muss 1 rtlr Strafe zahlen, weil er sich geweigert hat, sich von der
Schildwache visitieren zu lassen. Der Rat nimmt die beiden Fassbinder Peter
Conraths und Konrad Huverath als vereidete Röder an. 257
Bei willkühriger Strafe müssen alle die Fässer von den beiden vereidigten
Rödern messen lassen. Zur Erkäntlichkeit zahlt Peter Conraths an den Baumeis-
ter 2 rtlr. Meister Konrad Huverath soll dem Baumeister eine Pistole bezahlen.
In der Stadt dürfen die neuen Röder für jedes ausgemessene Fass 2 Stüber
nehmen, außerhalb der Stadt kostet das Rödern 2 Stüber 8 hll. Beide Fassbinder
legen den Eid ab. Der Baumeister wird ermächtigt, den Grabenwein, das sind 3
Ohm 6 Viertel, für ungefähr 19 rtlr zu verkaufen. Es soll ein dreiohmiges Fass
dazu gekauft und dem General von Wenge angeboten werden. Zwei Staffeler
Nachbarn erscheinen und bitten, ihrem Dorf zu erlauben, ihre Schafe im Ahr-
weiler Wald weiden zu lassen. Der Rat erlaubt ihnen, die Schafe bis an die alte
Steinkaul und an das Boddenfeld und auf der anderen Seite bis in die Dreihau
und das Schäfferscreutz zu treiben. Wenn die Schafe an anderen Stellen weiden,
ist eine Strafe fällig. 258
Diese Trift soll den Staffelern bis April 1746 erlaubt sein. Sie müssen dafür 18
Wagen Holz an das hiesige Rathaus fahren. Am selben Tag zeigen vier Saffen-
berger Eingesessene, nämlich Jakob Ley aus Laach, Johann Poppelreuther, Jo-
hann Steffes von Kreuzberg und Jakob Gies, einen Kaufbrief vom 4. Januar
1732 mit angehängtem Stadtsiegel vor. Darin ist zu ersehen, dass die Nachbarn
von Saffenberg 66 ½ mg Busch am Stahlscreutz, jeder Morgen 1 rtlr, gekauft ha-
ben. Als jährlichen Zins müssen sie 1 alb pro Morgen geben. Einige Morgen
sind unentgeltlich, so dass sie nur 60 alb pro Jahr zu entrichten haben. Die Ein-
gesessenen bitten, ihnen den Zinsrückstand von 1720 bis 1745 zu erlassen.
Nach einem Nachlass führen sie 27 tlr 36 alb an den Baumeister ab. Der Rat
stellt dem Paulus Kirsch ein Zeugnis seines Unvermögens [Armutszeugnis] aus.
Der Stadtschreiber erhält den Auftrag, den Bachemern ein Zeugnis über den
Dorfbrand auszustellen. Dieses Zeugnis soll bei der nächsten Quartalconvention
vorgelegt werden. 259
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