Page 529 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           gewesen ist. Demselben erlaubt der Rat auch, sich das nötige Bauholz für ein
           Haus am Wall zu schlagen. 256
           Dem Matheis Heinen lässt der Rat von dem monatlich zu zahlenden Kriegers-
           geld in Höhe von 1 rtlr 26 alb monatlich nach. Stefan Schumacher erklärt sich
           bereit, die 4 gld 4 alb Verzehrkosten, die bei seiner Aufnahme in den Kriegs-
           dienst aufgelaufen sind, zu übernehmen. Diese Summe ist bei der Baumeister-
           rechnung  Mutones  moniert  worden.  Schrötermeister  Heinrich  Schnöger  er-
           klärt, die Verpachtung des Schröteramtes habe 110 gld ergeben. Er wolle den
           achten Pfennig ohne Abzug aller Unkosten, wie Verzehr und Wein, abführen.
           Schnöger erhält für 2 rtlr spec 40 alb die Erlaubnis, das Radergeld zu erheben.
           Johannes Eckendorf erhält einen Baum für einen Kuhtrog. Georg Armbrustma-
           cher  jun.  muss  1  rtlr  Strafe  zahlen,  weil  er  sich  geweigert  hat,  sich  von  der
           Schildwache visitieren zu lassen. Der Rat nimmt die beiden Fassbinder Peter
           Conraths und Konrad Huverath als vereidete Röder an. 257
           Bei  willkühriger  Strafe  müssen  alle  die  Fässer  von  den  beiden  vereidigten
           Rödern messen lassen. Zur Erkäntlichkeit zahlt Peter Conraths an den Baumeis-
           ter 2 rtlr. Meister Konrad Huverath soll dem Baumeister eine Pistole bezahlen.
           In  der  Stadt  dürfen  die  neuen  Röder  für  jedes  ausgemessene  Fass  2  Stüber
           nehmen, außerhalb der Stadt kostet das Rödern 2 Stüber 8 hll. Beide Fassbinder
           legen den Eid ab. Der Baumeister wird ermächtigt, den Grabenwein, das sind 3
           Ohm 6 Viertel, für ungefähr 19 rtlr zu verkaufen. Es soll ein dreiohmiges Fass
           dazu gekauft und dem General von Wenge angeboten werden. Zwei Staffeler
           Nachbarn erscheinen und bitten, ihrem Dorf zu erlauben, ihre Schafe im Ahr-
           weiler Wald weiden zu lassen. Der Rat erlaubt ihnen, die Schafe bis an die alte
           Steinkaul und an das Boddenfeld  und auf der anderen Seite bis in die Dreihau
           und das Schäfferscreutz zu treiben. Wenn die Schafe an anderen Stellen weiden,
           ist eine Strafe fällig. 258
           Diese Trift soll den Staffelern bis April 1746 erlaubt sein. Sie müssen dafür 18
           Wagen Holz an das hiesige Rathaus fahren. Am selben Tag zeigen vier Saffen-
           berger Eingesessene, nämlich Jakob Ley aus Laach, Johann Poppelreuther, Jo-
           hann  Steffes  von  Kreuzberg  und  Jakob  Gies,  einen  Kaufbrief  vom  4.  Januar
           1732 mit angehängtem Stadtsiegel vor. Darin ist zu ersehen, dass die Nachbarn
           von Saffenberg 66 ½ mg Busch am Stahlscreutz, jeder Morgen 1 rtlr, gekauft ha-
           ben. Als jährlichen Zins müssen  sie 1 alb pro Morgen geben. Einige Morgen
           sind unentgeltlich, so dass sie nur 60 alb pro Jahr zu entrichten haben. Die Ein-
           gesessenen  bitten,  ihnen  den  Zinsrückstand  von  1720  bis  1745  zu  erlassen.
           Nach einem Nachlass führen sie 27 tlr 36 alb an den Baumeister ab. Der Rat
           stellt dem Paulus Kirsch ein Zeugnis seines Unvermögens [Armutszeugnis] aus.
           Der Stadtschreiber erhält den Auftrag, den Bachemern ein Zeugnis über den
           Dorfbrand auszustellen. Dieses Zeugnis soll bei der nächsten Quartalconvention
           vorgelegt werden. 259
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