Page 32 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
             des Boten für die einzelnen Botengänge bezweifelt werden. Die feste Besol-
             dung des Stadtdieners betrug 1500 18 m und 1631/32 20 gld.

             Die Pfortenschließer
             Die Pfortenschließer bekamen bei der jährlichen Vereidigung von der Stadt
             das  obligatorische  Quart  Wein.  Wie  den  anderen  städtischen  Bediensteten
             gab die Stadt auch den Pfortenschließern zu Fastabend 1 Quart Wein. Ihre
             Aufgabe  bestand  darin,  morgens  die  Tore  auf-  und  abends  abzuschließen.
             Als Entgelt dafür erhielten die Pfortenschließer des Ober- und des Ahrtores
             15 m (1500; 1631/32 7 gld), die des Niedertores 14 m (1500; 1631/32 7 gld) und
             der des Adenbachtores 6 m 8 s (1500; 1631/32 7 gld).

             Das Glöckneramt
             Das Salär des Glöckners  betrug 13 m 4 s (1500) und 8 gld 18 alb (1631/32)
             jährlich, weil er täglich die Uhr stellen mußte. Daneben erhielt er 4 gld für die
             Reinigung und das Schmieren der Uhr. Ferner stand ihm der „Glockwein“
             zu, der  aber nicht  von der Stadt  zu  zahlen  war,  sondern als Belastung auf
             einzelnen Grundstücken lag.

             Das Vogtsamt
             Dem Vogt standen von alters her jährlich 4 m (1500) oder 1 gld (1631/32) zu.

             Das Turmwächteramt
             Die  beiden  Turmwächter,  die  nachts  auf  dem  Turm  der  St.  Laurentius-
             Pfarrkirche lagen, erhielten jeder 18 m (1500); 20 gld (1631/32). Dazu stellte
             die Stadt nach Bedarf Hosen, Schuhe, Bettzeug, Decken, Pelze oder auch eine
             neue  Trompete.  Zum  Einstand  bei  der  Vereidigung  gab  es  natürlich  ein
             Quart Wein. Ebenso reichte die Stadt den Turmwächtern an den Feiertagen
             Ostern, Pfingsten, Maria Himmelfahrt und Weihnachten ein Quart Wein. Die
             Turmwächter werden nach dem Schwedeneinfall 1632 nicht mehr erwähnt.

             Der Schulmeister
             Der Schulmeister bekam städtischerseits eine feste Besoldung von 5 m (1500;
             1631/32 13 gld) und 4 Karren Brandholz im Jahr. Dazu kam auch in seinem
             Falle  die  Gestellung  von  Dienstkleidung:  Item  des  schoilmeisters  rocklen  zo
             boetzen cost ~ 6 s. Eine weitere Besoldung erfolgte aus Mitteln der Gilde. Wie
             auch Organist, Glöckner oder Vikare, erhielt der Schulmeister für seine An-
             wesenheit bei Prozessionen oder Jahrgedächtnissen einige Pfennige.

             Das Zöllneramt
             In den Rechnungsjahren 1500-1510 wird auch ein Zöllner mit 15 m besoldet.
             Bislang war in der Stadtgeschichtsschreibung ein solches Amt nicht bekannt.
             Die Aufgaben dieses Zöllners müssen noch nachgewiesen werden.
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