Page 106 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
ben. Das Protokoll ist gesiegelt und, weil der Kurfürst abwesend ist, von Dom-
kapitular C. A. H. Buschmann unterschrieben. 82
Auf Anstehen des Kaplans Pater Paul Amptner soll der Pastor gebeten werden,
am Sonntag von der Kanzel zu verkünden, dass alles Obstwerck wie Äppel, Bier-
ren, Prummen, Haß- und Baumnuß ahm schärfesten verboten werden. Der Stadt-
schreiber erhält den Auftrag, den Pastor zu informieren.
Am Samstag, dem 14. September, besichtigten Rat und Hutenmeister die Trau-
ben und legten den Lesebeginn der roten Trauben auf Dienstag, den 24. Sep-
tember, fest.
Hubert Carnoth gab am 15. September zu Protokoll, dass Bürgermeister Dev-
lich ihm Bauholz genehmigt habe, um der Frau von Andreas Dollendorf ein
notwendiges Häuschen zu bauen.
1726 – Freitag, den 20. September
Steffen Gorris aus Lantershofen zeigt strafbar an, dass Ludwig Gorris in einem
Weingarten am Müllenpfad auf Ahrweiler Hoheit ohne Erlaubnis am 19. Sep-
tember rote Trauben gelesen habe. Damit hat der Delinquent nicht nur eine ci-
vilische Strafe verdient, sondern ist auch bruchtenmäßig einer Strafe erfallen.
Gerhard Jussen aus Lantershofen wird dasselbe Delikt vorgeworfen. 83
Unter Zuziehung des Achters Georg Schefer verfertigt der Rat die Kötterzettel
[Promptuszettel]. Der Baumeister soll allen Ratsverwandten die Diäten auszah-
len, auch denen, die gefehlt haben. Heinrich Hoffnagel erhält Bauholz für eine
Scheune und Thederich Schültzgen Holz für einen Wagen.
1726 – Montag, den 23. September
Der Rat legt zusammen mit dem Achter Georg Schefer die Simpla um: 6 Simpla
zum Termin Bartholomäus, 5 Simpla zum Termin Michaelis, 4 Simpla zum Ter-
min Andreas und 3½ Simpla zum Termin Heilige-Drei-Könige. Nachmittags
werden die Schatzbücher verbessert. 84
1726 – Freitag, den 27. September
Die Stadt Andernach bittet den Rat, ihr Abschriften von allen Dokumenten das
quantum intra muros betreffend zu übersenden, vor allem eine Abschrift des
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Briefes von Herrn Eschenbrender, aus dem hervorgeht, dass die Stadt von allen
Abgaben intra muros freigestellt ist. Der Stadtschreiber liefert die Abschriften
an den Andernacher Stadtsekretär [Johann Christian] Kuelgens. Der Orgelbau-
er war hier. Er kann aber mit dem Aufschlagen der Orgel nicht eher beginnen,
48 Hierbei handelt es sich um die Freistellung der Städte Ahrweiler, Andernach und Bonn von der
Veranlagung der Simpelsteuer innerhalb der Stadtmauern wegen des Stadtbrandes 1689.
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