Page 107 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           bis alle Fenster  eingebaut sind. Da die Zehntherren sich noch immer weigern,
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           beschließt der Rat, deren jährliche Weinkreszenz durch den Vogt in Beschlag
           legen  zu  lassen.  Der  Rat  legt  den  Lesebeginn  für  die  weißen  Trauben  auf
           Dienstag, den 1. Oktober, fest. 85
           Am  Nachmittag  erscheint  der  Glockenschmied  Quirin  Weber  aus  Schönberg
           mit  dem  Glockenzimmermann  Mattheis  Wecker  aus  Oltzheim  und  gibt  an,
           dass hiesiger Glockenstuhl ganz verdorben sei. Sie versprechen, ihn so zu repa-
           rieren,  dass  er,  solange  der  Kirchturm  stehe,  nicht  mehr  verändert  werden
           brauche. Sie versprechen auch, den Glockenstuhl so umzubauen, dass die gro-
           ße Glocke nur noch von einem Mann geläutet werden kann. Quirin Weber for-
           dert für sich und seine zwei Knechte nebst Kost und Trank 7 Pistolen in Gold,
           das macht 35 rtlr. Der Zimmermann Mattheis Wecker will für sich und seine
           zwei Knechte 20 rtlr Lohn nebst Kost und Trank. Wenn er keine Kost erhält,
           will er 30 rtlr haben. Daneben muss die Stadt acht Zentner Eisen, 36 Pfd. Stahl,
           viel dickes, trockenes Eichenholz, einen Wagen Holzkohlen und einige Leder-
           riemen zur Verfügung stellen.

                1726 – Freitag, den 4. Oktober
           Der Rat legt die Weinpacht auf ein Viertel fest. 86
           Mit  den  Meistern  Georg  Huth  und  Heinrich  Capzola  schließt  der  Rat  einen
           Vertrag über die Aufstellung des Orgelkastens. Die genannten Meister sollen
           den Kasten auf dem neu angesetzten Bogen auf ihre Gefahr und Kosten für 5
           rtlr aufsetzen. Wenn ein Schaden an der Orgel entsteht, müssen sie die Repara-
           turkosten  übernehmen.  Bürgermeister  Develich  reist  nach  Gudenau,  um  mit
           dem Herrn von Gudenau über dessen Anteil an den Kosten der Kirchenfenster
           zu verhandeln.

                1726 – Montag, den 7. Oktober
           Bürgermeister  Develich  erklärt  dem  Rat,  dass  Seine  Exzellenz  von  Gudenau
           gewillt sei, eine Spende (donum liberum) für die  Kirchenfenster zu geben.  Zu
           weiterem sei er nicht verpflichtet. Der Rat lehnt das ab. Als Zehntherr sei der
           Herr von Gudenau verpflichtet, seinen Anteil an den Kirchenfenstern zu leis-
           ten. Das Domkapitel habe bereits am 13. Juli seinen Pflichtanteil bezahlt. Wenn
           man jetzt die freiwillige Spende annähme, hätte das Weiterungen für alle ande-
           ren Zehntherren. 87
           Der Magistrat sendet erneut den Bürgermeister Develich und den Stadtschrei-
           ber Herrestorff zu Verhandlungen an den Rentmeister des Herrn von Gudenau
           Dercum nach Adendorf. Wenn der Herr von Gudenau nicht zahlt, werde sein
           Zehntwein in Ahrweiler in Beschlag gelegt.

           49  Die Kirche war seit dem Stadtbrand von 1689 noch immer fensterlos (vgl. KLEIN III, S. 138-142).
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