Page 107 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
bis alle Fenster eingebaut sind. Da die Zehntherren sich noch immer weigern,
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beschließt der Rat, deren jährliche Weinkreszenz durch den Vogt in Beschlag
legen zu lassen. Der Rat legt den Lesebeginn für die weißen Trauben auf
Dienstag, den 1. Oktober, fest. 85
Am Nachmittag erscheint der Glockenschmied Quirin Weber aus Schönberg
mit dem Glockenzimmermann Mattheis Wecker aus Oltzheim und gibt an,
dass hiesiger Glockenstuhl ganz verdorben sei. Sie versprechen, ihn so zu repa-
rieren, dass er, solange der Kirchturm stehe, nicht mehr verändert werden
brauche. Sie versprechen auch, den Glockenstuhl so umzubauen, dass die gro-
ße Glocke nur noch von einem Mann geläutet werden kann. Quirin Weber for-
dert für sich und seine zwei Knechte nebst Kost und Trank 7 Pistolen in Gold,
das macht 35 rtlr. Der Zimmermann Mattheis Wecker will für sich und seine
zwei Knechte 20 rtlr Lohn nebst Kost und Trank. Wenn er keine Kost erhält,
will er 30 rtlr haben. Daneben muss die Stadt acht Zentner Eisen, 36 Pfd. Stahl,
viel dickes, trockenes Eichenholz, einen Wagen Holzkohlen und einige Leder-
riemen zur Verfügung stellen.
1726 – Freitag, den 4. Oktober
Der Rat legt die Weinpacht auf ein Viertel fest. 86
Mit den Meistern Georg Huth und Heinrich Capzola schließt der Rat einen
Vertrag über die Aufstellung des Orgelkastens. Die genannten Meister sollen
den Kasten auf dem neu angesetzten Bogen auf ihre Gefahr und Kosten für 5
rtlr aufsetzen. Wenn ein Schaden an der Orgel entsteht, müssen sie die Repara-
turkosten übernehmen. Bürgermeister Develich reist nach Gudenau, um mit
dem Herrn von Gudenau über dessen Anteil an den Kosten der Kirchenfenster
zu verhandeln.
1726 – Montag, den 7. Oktober
Bürgermeister Develich erklärt dem Rat, dass Seine Exzellenz von Gudenau
gewillt sei, eine Spende (donum liberum) für die Kirchenfenster zu geben. Zu
weiterem sei er nicht verpflichtet. Der Rat lehnt das ab. Als Zehntherr sei der
Herr von Gudenau verpflichtet, seinen Anteil an den Kirchenfenstern zu leis-
ten. Das Domkapitel habe bereits am 13. Juli seinen Pflichtanteil bezahlt. Wenn
man jetzt die freiwillige Spende annähme, hätte das Weiterungen für alle ande-
ren Zehntherren. 87
Der Magistrat sendet erneut den Bürgermeister Develich und den Stadtschrei-
ber Herrestorff zu Verhandlungen an den Rentmeister des Herrn von Gudenau
Dercum nach Adendorf. Wenn der Herr von Gudenau nicht zahlt, werde sein
Zehntwein in Ahrweiler in Beschlag gelegt.
49 Die Kirche war seit dem Stadtbrand von 1689 noch immer fensterlos (vgl. KLEIN III, S. 138-142).
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