Page 112 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Fruchtakzise: Pächter Johann Riskirchen für 18 gld.
Bürgen: die beiden Baumeister Johannes Aldenhoven und Wilhelm
Burbach.
Weckhäusgesstandt: Pächter Jakob Schmitz für 3 gld 6 alb.
Bürgen: die beiden Baumeister Johannes Aldenhoven und Wilhelm
Burbach.
Holzakzise: Pächter Stadtdiener Laurens Devernich für 3 gld 6 alb.
Bürgen: Lic Herrestorff und Baumeister Gerhard Schopp.
Brückengeld: Pächter Jakob Schmitz für 3 gld 6 alb.
Bürgen: die beiden Baumeister Fechemer und Peter Markenheuer.
Die Stadtgräben bleiben bei ihrer Verpachtung vom 21. Dezember 1710. 99
1726 – Freitag, den 20. Dezember
Die beiden nach Bonn und Köln entsandten Bürgermeister Develich und Her-
restorff sind zurück und erstatten im Rat Bericht. Beide waren 17 Tage unter-
wegs. Weil die beiden zusammen mit den Andernacher Deputierten in Köln in
der „Stadt Aachen“ logierten und sich gleich denen selben sich aufführen müssen,
beschließt der Rat, den beiden Gesandten für jeden Tag eine Diät von 2 rtlr zu
genehmigen. Die Hebamme wohnt im Haus von Theis Hoffnagel und soll eine
Jahresmiete von 3 rtlr zahlen. Der Rat beschließt, dass die Gilde die Miete
übernehmen soll. Tonnes Conen erhält einen Stamm Bauholz für eine Kühe-
kompf. Bürgermeister Develich gibt an, dem Michel Ippendorf aus Walporz-
heim das nötige Holz für einen Kuhstall genehmigt zu haben. 100
Der Rat erlaubt es dem hiesigen Feldscher Nuppeney, sich Holz für eine
Quetschkelter zu schlagen.
1727 – Freitag, den 3. Januar
Der städtische Syndikus und Hofrat Dierath teilt in einem Brief an die Stadt
mit, dass Hofrat Saur an ihn als Syndikus der Städtekurie wegen der westfäli-
schen Gebrechen geschrieben habe. Saur fordert die weltlichen Stände auf, die
beim jüngsten Landtag vom Hohen Domkapitel vorgeschlagenen Maßnahmen
gehörigen Orths zu unterstützen. Die anderen Hauptstädte Neuss, Bonn und
Andernach haben sich hierzu noch nicht geäußert. Der Rat will mit der Ant-
wort auch bis zum nächsten Landtag warten. Sollten sich die anderen drei
Hauptstädte entscheiden, soll mit ihnen gesprochen werden. Der Schultheiß
von Ramersbach Zens Nieten bittet den Rat, der Ramersbacher Schafherde den
Weidegang im Ahrweiler Busch zu gestatten. Wenn die Herde Schaden anrich-
te, werde das Dorf dafür aufkommen. Der Ramersbacher Hirt erhält die Er-
laubnis vom Landgraben an bis an das Hungerthal und vom Bachemer Tal bis an
das Weinsbergerthal, den Weidegang zu machen. 101
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