Page 114 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           ckes geraten und zudem auch noch die Strüncke ausgeschlagen habe. Der gan-
           ze Distrikt sei für Brennholz nicht mehr zu brauchen. Vielmehr müsse er für 8
           bis 10 Jahre in Wehr gelegt werden. Der vorgeladene Jacobs gibt die Anschul-
           digungen zu. Der Rat entzieht ihm zunächst das Verfügungsrecht über das ver-
           liehene Haustück. Dann muss Jacobs, der der Stadt eine Rechnung über 7 ½ rtlr
           ausgestellt hatte, diese 7 ½ rtlr als Strafe zahlen.

                1727 – Mittwoch, den 29. Januar  104-105
           Bürgermeister  Develich  drängt  darauf,  dass  das  gestohlene  Blei  an  der  Kir-
           chentür ersetzt wird. Der Leiendecker Steffan Schauth nimmt an der Kirchen-
           tür das Aufmaß und erhält den Auftrag, in Köln das Blei zu kaufen. Es muss 12
           Fuß lang und eine halbe Tafel breit sein. Johannes Schaaf und sämtliche Erbge-
           schworenen  werden  vorgeladen,  weil  Schaaf  sich  ein  Stück  Land  an  Nentert
           aneignen wollte, das der Stadt gehöre. Am gleichen Tag verpachtet der Rat 85
           Haustücker auf Nentert, die bislang die Recher Eingesessenen gepachtet hatten,
           auf 20 Jahre an Bürgermeister Develich. Develich gibt dafür der Stadt für jedes
           Stück 26 alb. Dazu gibt er eine Portion Wein, die sofort vertrunken wird. Sollte
           sich allerdings herausstellen, dass in den 20 Jahren ein Fremder dort Rahmen
           schlagen darf, verliert Develich sofort die Rechte an allen 85 Haustücken. 106
           Einige  Ratsmitglieder  teilen  sich  nun  diese  85  Haustücker  auf.  Bürgermeister
           Develich  behält  für  sich  20  Stücke,  Bürgermeister  Eichals  und  Stadtschreiber
           Herrestorff erhalten je 20 Stücke und Schöffe Hubert Becker bekommt die rest-
           lichen 25 Stücke.

                1727 – Freitag, den 7. Februar
           Michael  Schültzgen  aus  Bachem  hat  verbotenerweise  einen  fremden,  unbe-
           kannten Bettler den Winter über beherbergt. Sollte dieses noch einmal gesche-
           hen, zahlt Schültzgen für jeden beherbergten Bettler 1 tlr köln. Strafe. 108

                1727 – Freitag, den 14. Februar
           Weil das hiesige Schöffengericht heute den ganzen Morgen in der Sache Fiscus
           [öffentlicher  Ankläger]  gegen  Niklas  Eller  aus  Bachem  getagt  hat  und  viele
           Zeugen vernommen worden sind, konnte der angesetzte Ratstag nicht abgehal-
           ten werden.

                1727 – Sonntag, den 16. Februar
           Bürgermeister  Develich  verliest  ein  Schreiben  des  städtischen  Syndikus  und
           Hofrats  Dierath.  Wegen  der  westfälischen  Gebrechen  solle  am  20.  Februar  in
           Köln eine Zusammenkunft der weltlichen Landstände stattfinden. Die Ausar-
           beitungen des Hofrates Saur sollten revidiert werden. Die Bürgermeister Deve-


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