Page 117 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1727 – Samstag, den 17. Mai
Die vom Landtag Zurückgekehrten erstatten im Magistrat Bericht. Bürgermeis-
ter Herrestorff gibt die chartam biancam , die am 9. Mai mit dem Stadtsiegel
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versehen und vom jüngsten Schöffen Hubert Becker eigenhändig geschrieben
wurde, im Rat zurück. Der Rat bestätigt die von den Huten gewählten Huten-
meister.
Walporzheim: Johannes Gies, Sohn des Johannes
Oberhut: Adrian Gies, modo [jetzt] Johannes Gies, Tilman Kriechels Schwieger-
sohn
Adenbachhut: Heinrich Krupp 117
Niederhut: Norbert Dünwald
Ahrhut: Mattheis Heinen
Bachem: Jakob Michels (abwesend)
Anschließend wählt der Rat 6 Förster und 2 Feldschützen. Dabei ist die Aden-
bachhut in diesem Jahr von dem Amt befreit. Walporzheim, Ahrhut und Ba-
chem sind nicht erschienen. 118
Der Bürgermeister vereidigt folgende Bürgersöhne als neue Bürger: Norbert
Dünwald, Theodor Wolff, Johannes Assenmacher, Sohn des Michael, Konrad
Rüssel und Johannes Knieps, Sohn des Tilman. Der prümische Kellner oder
Propst Adam Calenberg bittet um einen Baum für einen Trog. Wenn er ihn
nicht unentgeltlich erhält, will er ihn bezahlen. Der Rat will mit ihm sprechen.
Der Magistrat wählt Heinrich Hoffnagel zum neuen Kirchenmeister und Lau-
rens Becker zum neuen Gildenmeister, der sich aber beim Rat von diesem Amt
abkauft. An seine Stelle kommt Hermann Kemp aus Walporzheim. Peter Kurth
wird zum Hospitalsmeister gewählt. Laurens Ropertz aus Lantershofen be-
zahlt sein Bürgergeld in Höhe von 49 gld 9 alb. 119
Am nächsten Dienstag über 8 Tage, das ist der 27. Mai, soll der Banngang ge-
macht werden.
1727 – Freitag, den 23. Mai
Der Rat legt unter Zuziehung des Achters Gerhard Gies 10 Simpla um.
Am Sonntag, dem 25. Mai, schickte der Rat die Bürgermeister Develich und
Herrestorff nach Vettelhoven, wo sich Hofrat Kessel aufhielt. Sie sollten sich
unter der Handt erkundigen, wie es in der Angelegenheit des Grenzsteins auf
dem Callert stünde. Dort hatte der jülichsche Vogt Rheinbach einen Grenzstein
ausgeworfen.
56 Mit charta bianca ist ein „Freibrief“ gemeint, mit der dem Delegierten freie Hand bei Abstimmun-
gen gegeben wurde.
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