Page 120 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1727 – Samstag, den 19. Juli
Der Rat überlässt Gerhard Gotthartz wegen seiner Notdurft den seitenoffenen
Thurn an der Ahrpforte [einen Halbschalenturm]. Gerhard soll dafür dem
Baumeister jährlich 2 gld geben. 125
Johannes Becker aus Köln, im christ-katholischen Glauben geboren und aufge-
zogen, verheiratet mit Tilman Burbachs Tochter, zahlt das Bürgergeld in Höhe
von 49 gld 6 alb und schwört den Bürgereid. In den Schonungen sind erhebli-
che Schäden angerichtet worden, weil junge Bäumchen für Reifen geschlagen
wurden. Der Rat beauftragt die Bürgermeister Develich und Herrestorff, sämt-
liche Fassbinder und Keller zu kontrollieren, um festzustellen, wer die Bäum-
chen gehauen hat.
1727 – Freitag, den 1. August
Baumeister Tilman Kriechel übergibt die Ratsgebühren der neu angefertigten
Obligationen über 1000 rtlr harter specibus, die einige Bürger für die Rückzah-
lung an den Bonner Schöffen Dambroich der Stadt für einige Jahre geliehen
haben . 126
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Die Gebühren für die neu aufgerichtete Obligation betragen 10 rtlr minus 4 hll.
Dieses Geld nimmt der Schöffe Hubert Becker in Verwahr. Der Rat verurteilt
die beiden Eingesessenen von Lantershofen Gerhard Jussen und Ludwig Gor-
ris zu einer Strafe von je einer Pistole in Gold, weil sie fünf oder sechs Tage vor
dem angesetzten Lesetermin auf kölnischem Territorium am Müllenpfad Trau-
ben gelesen haben. Dann wählt der Magistrat 12 Nachschützen. Niklas Eller
wird zum Kapellenmeister in Bachem gewählt.
1727 – Freitag, den 8. August
Der Rat beschließt und publiziert am heutigen Tag:
1. Am nächsten Mittwoch wird das Schatzbuch aufgelegt.
2. Morgen über 8 Tagen wird der Mühlenteich ausgelassen. 127
3. Die Weingärten werden geschlossen. Wer noch Arbeiten zu erledigen
hat, muss dies bis Bartholomäustag [24. August] gemacht haben.
4. Die Wege entlang der Weingärten sollen wie im letzten Jahr zuge-
macht werden.
5. Das Stehlen in den Weingärten, Wiesen und Feldern wird bei schwerer
Strafe verboten.
6. Hühner, Gänse, Schrauten [Truthühner] und Hunde müssen wegge-
schlossen werden. Wer ein solches Tier frei umherlaufen sieht, darf es
ohne Scheu totschießen.
59 Es handelt sich hier um die Einlösung der 1000 rtlr, die der köln. Oberkellner zu Lessenich Niko-
laus Rahm der Stadt Ahrweiler 1639 geliehen hatte.
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