Page 120 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


                1727 – Samstag, den 19. Juli
           Der Rat überlässt  Gerhard Gotthartz wegen seiner Notdurft den  seitenoffenen
           Thurn  an  der  Ahrpforte  [einen  Halbschalenturm].  Gerhard  soll  dafür  dem
           Baumeister jährlich 2 gld geben. 125
           Johannes Becker aus Köln, im christ-katholischen Glauben geboren und aufge-
           zogen, verheiratet mit Tilman Burbachs Tochter, zahlt das Bürgergeld in Höhe
           von 49 gld 6 alb und schwört den Bürgereid. In den Schonungen sind erhebli-
           che Schäden angerichtet worden, weil junge Bäumchen für Reifen geschlagen
           wurden. Der Rat beauftragt die Bürgermeister Develich und Herrestorff, sämt-
           liche Fassbinder und Keller zu kontrollieren, um festzustellen, wer die Bäum-
           chen gehauen hat.

                1727 – Freitag, den 1. August
           Baumeister Tilman Kriechel übergibt die Ratsgebühren der neu angefertigten
           Obligationen über 1000 rtlr harter specibus, die einige Bürger für die Rückzah-
           lung  an  den  Bonner  Schöffen  Dambroich  der  Stadt  für  einige  Jahre  geliehen
           haben . 126
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           Die Gebühren für die neu aufgerichtete Obligation betragen 10 rtlr minus 4 hll.
           Dieses Geld nimmt der Schöffe Hubert Becker in Verwahr. Der Rat verurteilt
           die beiden Eingesessenen von Lantershofen Gerhard Jussen und Ludwig Gor-
           ris zu einer Strafe von je einer Pistole in Gold, weil sie fünf oder sechs Tage vor
           dem angesetzten Lesetermin auf kölnischem Territorium am Müllenpfad Trau-
           ben  gelesen  haben.  Dann  wählt  der  Magistrat  12  Nachschützen.  Niklas  Eller
           wird zum Kapellenmeister in Bachem gewählt.

                1727 – Freitag, den 8. August
           Der Rat beschließt und publiziert am heutigen Tag:
               1.  Am nächsten Mittwoch wird das Schatzbuch aufgelegt.
               2.  Morgen über 8 Tagen wird der Mühlenteich ausgelassen.  127
               3.  Die Weingärten werden geschlossen. Wer noch Arbeiten zu erledigen
                  hat, muss dies bis Bartholomäustag [24. August] gemacht haben.
               4.  Die  Wege  entlang  der  Weingärten  sollen  wie  im  letzten  Jahr  zuge-
                  macht werden.
               5.  Das Stehlen in den Weingärten, Wiesen und Feldern wird bei schwerer
                  Strafe verboten.
               6.  Hühner,  Gänse,  Schrauten  [Truthühner]  und  Hunde  müssen  wegge-
                  schlossen werden. Wer ein solches Tier frei umherlaufen sieht, darf es
                  ohne Scheu totschießen.

           59  Es handelt sich hier um die Einlösung der 1000 rtlr, die der köln. Oberkellner zu Lessenich Niko-
           laus Rahm der Stadt Ahrweiler 1639 geliehen hatte.
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