Page 121 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


               7.  Es darf kein Fremder und Unbekannter in der Stadt beherbergt wer-
                  den. Hutenmeister und Honnen haben darauf zu achten.

                1727 – Samstag, den 16. August
           Bürgermeister Develich hat vom Quartal-Konventionstag  in Köln ein versie-
                                                               60
           geltes Schreiben des Kurfürsten, der in München weilt, mitgebracht und ver-
           liest es im Rat. Das Schreiben ist vom Kurfürsten eigenhändig unterschrieben.
           Er habe vernommen, schreibt der Kurfürst, dass beim kaiserlichen Reichshofrat
           eine  Klageschrift  unter  der  Rubrik  Domkapitel  zu  Köln  und  weltliche  Land-
           stände  gegen  westfälische  Landdrosten,  Räte  und  Landstände  anhängig  sei.
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           Der Kurfürst will umgehend wissen, wer diese Klageschrift angeregt, verfasst
           oder wer davon gewusst hat. Der Rat schickt umgehend eine einstimmig be-
           schlossene  Antwort  nach  München.  Darin  teilen  Bürgermeister  und  Rat  der
           Stadt Ahrweiler ihrem Landesherrn mit, die gesamten Landstände hätten ein-
           mütig  eine  Darlegung  (Deduction)  wegen  der  westfälischen  Gebrechen  an  den
           Kaiser geschickt. Auf Befehl von Hofrat Dierath schickt der Rat das kurfürstli-
           che Schreiben durch den Baumeister Georg Schefer auch an die Städte Rhein-
           bach und Meckenheim mit der Bitte um Stellungnahme. 129
           Dem Maurer Joseph Hansen aus Erpel legt der Rat noch weitere 10 rtlr zu sei-
           nem vereinbarten Lohn von 25 rtlr dazu, weil Hansen argumentiert, kein Mau-
           rer könne diese Arbeiten am Ahrtor für 25 rtlr ausführen.

                1727 – Sonntag, den 24. August
           Der Schmied Georg Faßbender erhält vom Rat einen 20 Schuh langen Baum im
           Bachemertal, weil sein Vater selig beim hiesigen Stadtbrand 1689 geholfen habe
           und ihm dafür ein Baum versprochen worden sei. Die Nachschützen sollen wie
           die Feldschützen immer abwechselnd ihre Runden mit ihren Stäben machen.
           Die zuletzt aus waren, sollen die nächsten auffordern, ihre Runden zu machen.
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           Das Laubmachen wird erneut verboten. Die Wege längs der Weingärten wer-
           den geschlossen.

                1727 – Mittwoch, den 27. August
           Der Rat hört die Rechnung des Hospitalsmeisters von 1726 Wilhelm Meyschoß
           ab. Die Einnahmen belaufen sich auf 309 gld 5 alb 1 hll und die Ausgaben auf
           139 gld 3 alb. Auch die Gildenrechnung von 1726 wird abgehört. Der Gilden-
           meister Barthol Heckenbach hat 989 gld 1 alb 10 ½ hll empfangen. Die Ausga-


           60  Vgl. FN 10.
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