Page 213 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1732 – Freitag, den 23. Mai
Die Achter Mattheis Schefer und Johannes Rüttger stellen den Antrag, nach
Pfingsten alle Baumeisterei-Rechnungen komplett abzurechnen. Der Rat will
am 5. Juni damit anfangen. Zwei Erbgeschworene und ein Achter sollen den
ganzen Ackerweg überprüfen, ob die Rainsteine noch ordnungsgemäß an Ort
und Stelle stehen. 417
Johannes Wolff erhält für seine Schwiegermutter, der Witwe des Baumeisters
Peter Schefer, 26 gld 23 alb für durchgeführte Fahrten. Alle diejenigen, die
noch eine Rechnung wegen der Ahrregulierung offen haben, sollen sie umge-
hend einreichen. Für eine Fahrt mit Grund, Pfählen oder Reisig soll 2 tlr be-
zahlt werden. Die Matthias-Bruderschaft macht eine Prozession nach Trier. Der
Rat bewilligt der Bruderschaft eine Beisteuer von 6 rtlr. Gilde, Hospital und
Stadt sollen sich die 6 rtlr aufteilen. Den Anteil der Stadt soll Schöffe Fechemer
aus dem Bürgergeld von Konrad Schleumer bezahlen.
1732 – Freitag, den 6. Juni
Zusammen mit den Achtern prüft der Rat die Baumeisterei-Rechnungen. Die
meisten sind schon revidiert gewesen. Die anderen sollen noch revidiert wer-
den. Johannes Becker, der Schwiegersohn von Tilman Burbach, erhält Bauholz
für sein Haus. 418
Am Samstag, dem 7. Juni, und Montag, dem 9. Juni, nimmt die Überprüfung
der Baumeisterei-Rechnungen ihren Fortgang.
1732 – Freitag, den 20. Juni
Joachim Jacobs zeigt an, dass sein Schopp [Schuppen] ganz eingefallen sei. Er
erhält das nötige Bauholz. Die Achter Mattheis Schefer und Johannes Rüttger
begehren die Aushändigung der noch nicht geprüften Baumeisterei-Rech-
nungen. Dabei wollen sie die Originalquittungen sehen. Danach möchten sie
auch die Schatzbücher prüfen.
1732 – Freitag, den 27. Juni
Jakob Koch aus Walporzheim erhält das nötige Bauholz.
1732 – Freitag, den 11. Juli
Der regierende Bürgermeister Develich verliest ein Schreiben des Hofrates we-
gen der Angriffe der Dernauer auf den Ahrweiler Stadtwald im Jahre 1731. Die
Stadt soll sich gemäß dem am 8. Juni 1731 ergangenen Befehl verhalten. 419
Die Stadt soll künftig die Übeltäter ergreifen und in sicheren Verwahr nehmen.
Die Übergriffe sind an den Hofrat zu berichten. Aufgrund dieses Befehls will
der Rat den Amtmann Dresen wiederum ersuchen, die Schöffen und Vorsteher
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