Page 216 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1732 – Samstag, den 16. August
Die beiden Achter Mattheis Schefer und Johann Rüttger klagen, dass sie nicht
alle Schatzbücher erhalten hätten. Der Rat droht den säumigen Schatzhebern
eine Strafe von 4 gld an. 425
Die Schatzheber müssen die rückständigen Schatzbücher bis Montag auf dem
Rathaus abliefern. Die genannten Achter fordern auch die Abhörung der noch
ausstehenden Baumeisterei-Rechnungen an.
1732 – Freitag, den 22. August
Die Achter wollen die Schatzbücher überprüfen. Der Rat setzt den nächsten
Donnerstag als Prüfungstermin an. Es werden 12 Nachschützen gewählt. Die
Witwe von Hubert Sieger, die jetzt mit Jakob Michels verheiratet ist, meldet,
das Schatzbuch verloren zu haben. Der Überschuss sei aber durch Gerlach
Koch, der das Schatzbuch vor ihrem ersten Mann, und Mattheis Hoffnagel, der
das Schatzbuch nach ihrem Mann hatte, festgestellt. Sie wolle den Überschuss
an die Stadt zahlen. Christian Trümpener ist noch eine Pistole in Gold an Bür-
gergeld und 12 gld an Weinakzise schuldig. Dieses Geld soll mit seiner Brau-
hausrechnung verrechnet werden. 426
Die Bürgermeister Develich und Eichals werden nach Marienthal geschickt,
um sich die Schäden zu besehen, die die Ahr vor einigen Jahren an der Mari-
enthaler Mühle und an den Häusern verursacht hat. Sie sollen auch schauen,
wie künftig solche Schäden verhindert werden können.
1732 – Freitag, den 29. August
Auf Klagen der Nachbarn aus der Niederhut befiehlt der Rat Georg Huth, den
ober- und unterhalb der Schepp liegenden Grund binnen 24 Stunden wegzufah-
ren. Geschieht das nicht, zahlt Huth 2 gld Strafe. Die Stadt lässt dann auf seine
Kosten den Grund entfernen. Jakob Gies aus Walporzheim erhält Bauholz für
sein Kelterhaus. Ebenso erhalten Bürgermeister Gruben, Baumeister Johannes
Knieps, Mattheis Becker, Anton Schefer und Schöffe Fechemer Bauholz. Thede-
rich Schmiddem hat den zerbrochenen Klöppel an der großen Glocke erneuert.
Schmiddem erhält dafür 2 gld 12 alb. Simon Fell erhält den Platz, worauf das
Wachhäuschen der Ahrhut steht, zur Bebauung. Er muss der Stadt jährlich da-
für einen Zins zahlen. 427
Auf Anfrage der Achter beschließt der Rat, dass es wegen der Fassbinderzunft
und des Schradens beim vorigen Ratsbeschluss bleiben soll.
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