Page 230 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Mattheis Schefer übergibt eine Rechnung in Höhe von 1 gld 8 alb für Fenster
im Hospital. Der Hospitalsmeister Lammerich Hörsch soll Schefer bezahlen.
Der Schlosser Hubert Schiefer hat am Bürgerhaus gearbeitet. Er will dafür 39
gld 14 alb. Der zeitige Baumeister soll ihm in Abschlag 6 rtlr cour bezahlen.
Der abgestandene Baumeister Johann Rüttger klagt wegen der in seinem Bau-
meisterbuch eingesetzten Akzisen. Er könne nicht wissen, wie die zu verbu-
chen seien. Der Rat beschließt, dass diese Akzisen in Bürgermeister Develichs
Rechnung eingesetzt werden sollen.
1733 – Montag, den 13. April
Der regierende Bürgermeister Develich zeigt an, dass sein Neffe Johann
Apollinar, Sohn seines Bruders Peter, an seiner Stelle als Vikar des Altares ULF
resigniert. 465
Develich bittet, seinem Neffen gehörigen Orths die nötige Unterstützung zu ge-
währen. Der Rat beschließt, sich an den Generalvikar zu wenden. Da der Vikar
nicht in der üblichen Rechtsform verzichtet habe und zudem von schwacher
Stimme sei, könne man nicht mit Nachteilen für die Stadt bzw. mit einer Strafe
wegen unwürdiger Präsentation rechnen. Der Rat will den Generalvikar bitten,
soweit kein weiteres Hindernis vorliege, Develich den Titel, worauf er ordi-
niert worden sei, bis an sein Lebensende zu erhalten. Der zeitige Baumeister
Johann Knieps erhält Bauholz für ein Kellergewölbe.
1733 – Samstag, den 18. April
Die beiden deputierten Bürgermeister, Stadtschreiber Herrestorff und Ratsver-
wandter Markenheuer jun. berichten von der Verhandlung vor dem Hofrat
wegen der sieben Klagepunkte, die die Achter beim Kurfürsten eingebracht
hatten. 466
Bei den Verhandlungen wurde auch der Vogt von Krümmel zugezogen. Der
Prozess soll am Montag fortgesetzt werden. Stadtschreiber Herrestorff und Pe-
ter Markenheuer jun. werden erneut zur Fortsetzung des Prozesses ermächtigt.
1733 – Freitag, den 24. April
Der kurfürstliche Kanzleibote Heinrich Wallraff bringt in Sachen Achter ein
Zwischenurteil des Hofrates. Der Rat beschließt, den Anwalt Pfingsten mit hie-
sigem Stadtsiegel und Unterschrift des vereidigten Stadtschreibers erneut zu
bevollmächtigen. Am 29. April sollen die beiden städtischen Deputierten er-
neut beim Hofrat erscheinen. Sie sollen dazu eine Liste der abgelegten und
aufgenommenen Kapitalien mitnehmen und diese mündlich erläutern. Die be-
stätigte Achterordnung befindet sich in den Händen der Achter. 467
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