Page 231 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Vizebürgermeister Lic Herrestorff soll die Achter zu sich bitten und ihnen mit-
teilen, dass die Eintreibung der Schatzgelder in 14 Tagen beendet sein soll. Die
Güter der Schuldner, die dann noch nicht gezahlt haben, sollen am 10. Mai auf
dem Rathaus versteigert werden.
1733 – Donnerstag, den 30. April
Schöffe Fechemer und Ratsverwandter Krupp sollen sich unter Zuziehung von
Werckverständigen die Behausung Johann Raabs anschauen, damit das Holz
nicht unnütz verbaut wird. Es müssen Pfähle für die Ahrregulierung gemacht
werden. Weil die Huten unterschiedlich stark sind, verlangt der Rat auch un-
terschiedliche Abgaben. Die Oberhut als stärkste Hut soll 1200, die Adenbach-
hut als schwächste 800, die Niederhut als mittelste 1200 und die Ahrhut als
schwache soll 1000 Pfähle machen.
1733 – Freitag, den 1. Mai
Der Rat verhandelt darüber, ob die Bürgermeisterwahl nach der neuen Ord-
nung so geschehen soll, dass die Bürgermeister jährlich nach der Schöffenliste
neu angesetzt oder ob der Bürgermeister sein Amt zwei Jahre bekleiden soll.
Die Ratsverwandten meinen, das sei Sache allein der Schöffen. Dann wählt der
Rat Hans Nales Knieps aus Walporzheim zum neuen Baumeister. Die Bürger-
meisterwahl wird ausgesetzt, weil der jetzige Bürgermeister abwesend ist.
1733 – Samstag, den 2. Mai
Der Rat wählt zunächst die Hutenmeister und Honnen.
Walporzheim: Apollinar Gies
Oberhut: Theodor Schefer
Adenbachhut: Sybert Koch
Niederhut: Hubert Schiefer
Ahrhut: Reiner Jacobs
Bachem: Christian Hilgers
Anschließend werden 6 Förster und 2 Feldschützen gewählt. Walporzheim, die
Adenbachhut und Bachem schlagen niemanden vor. Der von der Oberhut vor-
geschlagene Peter Conradts kann nicht vereidigt werden, weil er sein Bürger-
geld noch nicht bezahlt hat. Anschließend vereidigt der Bürgermeister die neu-
en Beamten. Jakob Steffen wird zum Gildenmeister gewählt. Der Kirchenmeis-
ter Schöffe Fechemer und der Hospitalsmeister Lammerich Hörsch bleiben
noch ein Jahr in ihrem Amt. 468-469
Der Schultheiß von Karweiler soll wegen der Kirchenzinsen vorgeladen wer-
den. Die Witwe des Baumeisters Alden soll wegen der Felder, die zum Gürge-
mer Gericht gehören, eins liegt auf Wademich und eins auf Godeneltern, vor dem
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