Page 254 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           und den drei Förstern je 13 alb. Desgleichen muss Knieps die Kosten des Ver-
           zehrs an Wein und Weißbrot übernehmen. 562-563
           Der Rat fordert von der Witwe des verstorbenen Baumeisters Wilhelm Schopp,
           die aus dessen Baumeisterei-Rechnung rückständigen Gelder binnen einer Wo-
           che zu bezahlen, sonst droht die Exekution.
           Nachmittags treffen Überschusszahlungen einiger Baumeister und Schatzheber
           ein und werden verrechnet. 563-564

                1734 – Mittwoch, den 10. Februar
           Bürgermeister Lic Herrestorff ist gestern bei gahr wüsten nebelichem Wetter vom
           Landtag in Bonn zurückgekommen. Er berichtet im Rat, dass am 5. Februar im
           Hofrat  ein  Zwischenbescheid  wegen  der  Neuverteilung  des  quantums  intra
           muros ergangen sei. Diesen Bescheid hat die Stadt Linz gegen die Städte Bonn,
           Andernach und Ahrweiler erwirkt. Der Hofrat urteilt, Argumente seien genüg-
           sam ausgetauscht. 564
           Morgen um 10 Uhr sollen die Parteien in der Hofkanzlei erscheinen. Dann will
           der Hofrat ein Urteil über die Neuverteilung der seit 1700 beschlossenen Um-
           lage der 800 gld beschließen. Der Rat möchte mit den Deputierten der beiden
           anderen Städte verhandeln, um in die Berufung zu gehen. Auch Bürgermeister
           Gruben, der wegen seiner bekennter Unpäßligkeith nicht im Rat erscheinen konn-
           te, stimmt dem zu. 564-565

                1734 – Dienstag, den 16. Februar
           Der  Rat  verkauft  Matthias  Zorn  den  Holzabfall,  weswegen  er  am  5.  Februar
           auch bestraft worden ist, für 6 gld.

                1734 – Donnerstag, den 18. Februar
           Schöffe  Fechemer  war  zwei  Jahre,  nämlich  1731  und  1732,  Kirchenmeister.
           Heute werden seine Rechnungen abgehört. Für das Jahr 1731 bleibt er 101 gld
           20 alb 1 hll und für das Jahr 1732 bleibt er 112 gld 5 alb 6 hll schuldig. Dann be-
           schließt der Rat, dass Fechemer das Amt des Kirchenmeisters noch 5 bis 6 wei-
           tere Jahre ausüben soll. Als Gehalt erhält er jährlich 50 gld.

                1734 – Freitag, den 19. Februar
           Der Schlosser Hubert Schiefer reicht eine Rechnung wegen ausgeführter Arbei-
           ten über 5 gld 2 alb ein. Der Baumeister soll ihm 4 gld 8 alb auszahlen. 565-566
           Der  gemeine  Weg  unterhalb  der  Marienthaler  Mühle  ist  durch  Überflutung
           schwer beschädigt worden und kann so nicht mehr benutzt werden. Alle Pas-
           santen müssen zum Schaden des Klosters ihren Weg über dessen Wiesen neh-
           men.  Der  Rat  schickt  Bürgermeister  Eichals  zum  Prior  nach  Marienthal,  um


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