Page 258 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Dafür erhält der Müller eine zusätzliche Strafe von 2 tlr 2 ½ Kopfstücken. Da-
           mit ist der Fuhrlohn des Müllers aufgebraucht. Mattheis Heinen erhält Bauholz
           für einen Kuhstall und Jakob Tilman für ein neues Haus.

                1734 – Samstag, den 10. April
           Bürgermeister Lic Herrestorff verliest eine Klage der Stadt Linz gegen die drei
           Städte Bonn, Andernach und Ahrweiler. Zu dieser Klage soll Ahrweiler inner-
           halb von 14 Tagen Stellung nehmen. Der Rat schickt die Klage an den Bonner
           Ratsbürgermeister  Raaff ,  damit  nichts  verabsäumt  werde.  Johannes  Peter
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           Fritz gebürtig aus Palmersdorf hat in Abschlag seines Bürgergeldes zwei Pisto-
           len in Gold erlegt. Das restliche Geld muss er binnen vier Wochen bezahlen.
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           Johann Krings verlangt von Johann Knieps die Ablegungen eines Eides wegen
           seiner Klage. Schöffe Fechemer, Heinrich Wershoven, Ignatius Nussbaum und
           Reiner Jacobs haben  vergangenen Sommer mit ihrer Hut bei der Ahrregulie-
           rung  gearbeitet  und  den  Nachbarn  einen  Appeldranck  gegeben.  Sie  erhalten
           vom  Rat  die  Kostenerstattung.  Michael  Ippendorf  zeigt  an,  dass  der  Bürger-
           meister ihm Bauholz für einen Kuhtrog bewilligt hat. Jeder Bürger, ob in der
           Stadt, in Walporzheim oder Bachem wohnhaft, muss sich bei Strafe von 1 gld
           den  Schornstein  ausfegen  lassen.  Mit  dem  Säubern  beauftragt  die  Stadt  den
           Leiendecker Stefan Schauth. Der Stadtdiener soll ihn begleiten und alle dieje-
           nigen  melden,  die  sich  weigern.  Der  jüngst  als  Vikar  des  Johannes-Baptist-
           Altars präsentierte Konstantin Riskirchen ist in Koblenz gewesen.  Der Erzbi-
           schof von Trier hat ihm die Stelle verliehen. Aber mit der Besitzergreifung gab
           es Schwierigkeiten. Riskirchen ist inzwischen fünf- oder sechsmal in Koblenz
           oder  Ehrenbreitstein  gewesen.  Die  bischöfliche  Behörde  wollte  immer  neue
           Unterlagen, so auch die Urkunde über die Zusammenlegung der Vikarien von
           1713. Für die Reisen erstattet der Rat dem designierten Vikar 5 rtlr.

                1734 – Mittwoch, den 14. April
           Bürgermeister Develich trägt vor, dass es wegen der gefährlichen Zeiten nötig
           sei, Tag und Nacht auf den Toren und auf dem Markt Wachen einzurichten.
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           Keine fremden Passanten, seien es fremde Juden, Bettler oder wie sie sich auch
           immer nennen, dürften in die Stadt kommen, es sei denn, sie hätten gute Päßen.
           Der Rat beschließt, dass Tag und Nacht eine Wache von je vier Mann an jedem
           Tor stehen solle. Jede Bürger habe selbst zum Wachdienst zu erscheinen. Ist er
           verhindert, darf er nur jemanden als Ersatz schicken, der älter als 24 Jahre ist.
           Wer seinen Wachdienst versäumt, wird streng bestraft. Wegen der im vorigen

           93  Konrad Raaff, Bürgermeister und Rentmeister zu Bonn.
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