Page 258 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Dafür erhält der Müller eine zusätzliche Strafe von 2 tlr 2 ½ Kopfstücken. Da-
mit ist der Fuhrlohn des Müllers aufgebraucht. Mattheis Heinen erhält Bauholz
für einen Kuhstall und Jakob Tilman für ein neues Haus.
1734 – Samstag, den 10. April
Bürgermeister Lic Herrestorff verliest eine Klage der Stadt Linz gegen die drei
Städte Bonn, Andernach und Ahrweiler. Zu dieser Klage soll Ahrweiler inner-
halb von 14 Tagen Stellung nehmen. Der Rat schickt die Klage an den Bonner
Ratsbürgermeister Raaff , damit nichts verabsäumt werde. Johannes Peter
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Fritz gebürtig aus Palmersdorf hat in Abschlag seines Bürgergeldes zwei Pisto-
len in Gold erlegt. Das restliche Geld muss er binnen vier Wochen bezahlen.
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Johann Krings verlangt von Johann Knieps die Ablegungen eines Eides wegen
seiner Klage. Schöffe Fechemer, Heinrich Wershoven, Ignatius Nussbaum und
Reiner Jacobs haben vergangenen Sommer mit ihrer Hut bei der Ahrregulie-
rung gearbeitet und den Nachbarn einen Appeldranck gegeben. Sie erhalten
vom Rat die Kostenerstattung. Michael Ippendorf zeigt an, dass der Bürger-
meister ihm Bauholz für einen Kuhtrog bewilligt hat. Jeder Bürger, ob in der
Stadt, in Walporzheim oder Bachem wohnhaft, muss sich bei Strafe von 1 gld
den Schornstein ausfegen lassen. Mit dem Säubern beauftragt die Stadt den
Leiendecker Stefan Schauth. Der Stadtdiener soll ihn begleiten und alle dieje-
nigen melden, die sich weigern. Der jüngst als Vikar des Johannes-Baptist-
Altars präsentierte Konstantin Riskirchen ist in Koblenz gewesen. Der Erzbi-
schof von Trier hat ihm die Stelle verliehen. Aber mit der Besitzergreifung gab
es Schwierigkeiten. Riskirchen ist inzwischen fünf- oder sechsmal in Koblenz
oder Ehrenbreitstein gewesen. Die bischöfliche Behörde wollte immer neue
Unterlagen, so auch die Urkunde über die Zusammenlegung der Vikarien von
1713. Für die Reisen erstattet der Rat dem designierten Vikar 5 rtlr.
1734 – Mittwoch, den 14. April
Bürgermeister Develich trägt vor, dass es wegen der gefährlichen Zeiten nötig
sei, Tag und Nacht auf den Toren und auf dem Markt Wachen einzurichten.
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Keine fremden Passanten, seien es fremde Juden, Bettler oder wie sie sich auch
immer nennen, dürften in die Stadt kommen, es sei denn, sie hätten gute Päßen.
Der Rat beschließt, dass Tag und Nacht eine Wache von je vier Mann an jedem
Tor stehen solle. Jede Bürger habe selbst zum Wachdienst zu erscheinen. Ist er
verhindert, darf er nur jemanden als Ersatz schicken, der älter als 24 Jahre ist.
Wer seinen Wachdienst versäumt, wird streng bestraft. Wegen der im vorigen
93 Konrad Raaff, Bürgermeister und Rentmeister zu Bonn.
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