Page 253 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1734 – Dienstag, den 26. Januar
Die in den Wald Deputierten berichten im Rat. 558
Sie sagen aus, sie hätten Matthias Zorn aus Rech als Übeltäter gestellt. Er habe
unter anderem einen 11 Fuß langen und anderthalb Fuß dicken Stamm auf Re-
cher Gerechtigkeit gewentzelt [gerollt]. Daneben habe er auch anderes Holz ent-
wendet. Zorn habe seine Tat zugegeben. Ein anderer, der bei Zorn gewesen sei,
habe frech gesagt, Alaff der Baumeister Joannes Rüttger hatt meinem Vattern für ein
gantz Hauß Holtz verkaufft. Zorn habe ausgesagt, er sei auf dem Rathaus gewe-
sen, um das Holz zu kaufen, aber wegen des Gerichtstags seien die Herren ab-
wesend gewesen. 559
Am Freitag, dem 29. Januar, konnte keine Ratssitzung abgehalten werden, weil
die Herren ausgeblieben sind. Es waren nur 5 Ratsmitglieder anwesend.
1734 – Samstag, den 30. Januar
Karl Anton Vicarius, gebürtig aus Calancarthal in Graubünden, will die Bür-
gerschaft erwerben. Er legt ein altes Zeugnis seiner ehelichen Geburt und einen
Handels- und Wandelsbrief aus dem Jahre 1731 vor. Weil er Fenstermacher
von Beruf ist, nimmt der Rat ihn als Bürger an. Er zahlt für Bürgergeld 1 Pistole
an mit der Bitte, ihm für das übrige Bürgergeld einen Ausstand zu gewähren.
Anton Rennenberg hat in der Münichen Hüllen einen Reech [Böschung, Abhang]
eingerissen. Dadurch ist der ganze Weg unbrauchbar geworden. Ein vor zwei
Jahren gemachter Steinweg droht bei Unwetter auch verdorben zu werden. Bei
offenem Wetter muss Rennenberg den alten Zustand wiederherstellen. 560
1734 – Freitag, den 5. Februar
Der vor den Rat geladene Michael Gies gibt an, dass 1732 Johannes Assenma-
cher und Reiner Winckel, 1733 er, Gies, und Wilhelm Großgart und 1734 Her-
mann Heß und Bernhard Roßbach Amtsmeister der Fassbinderzunft gewesen
seien. Der Rat trägt ihnen auf, für jedes Jahr vom Schradgeld und Radergeld den
achten Teil an die Stadt abzuführen. Der vorgeladene Matthias Zorn sagt aus,
er habe das Holz vom Baumeister Hans Nales Knieps für 3 gld gekauft. Wäh-
rend der Fahrt habe der Baumeister ihm das Geld zurückgegeben und gesagt,
er solle sich um das Holz nicht kümmern. Der Baumeister gibt zwar zu, Zorn
Holz verkauft zu haben, aber das liege noch im Wald. Mit dem fraglichen Holz
habe er nichts zu tun. 561
Im Weiteren gesteht Zorn alles. Der Rat verurteilt den Delinquenten zu einer
Geldstrafe von 4 rtlr. Baumeister Hans Nales Knieps muss die Unkosten tra-
gen, und zwar muss der dem Achter und dem Erbgeschworenen je ½ tlr zahlen
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