Page 257 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Wein  nicht  klar  und  abgestochen  war.  Knieps  muss  eine  Gebühr  von  40  alb
           zahlen.  Konrad  Schleumer  erhält  für  seine  Schwiegermutter,  die  Witwe  von
           Joachim Jacobs zwei Stiepen, um ihr Keltergebiet [Kelterboden] abzudecken. 576
           Apollinaris Eckenhagen erhält 5 gld, weil er kurfürstliche Werber bei sich ins
           Quartier genommen hat. Hans Adam Schefer reicht eine Rechnung über 5 gld
           18 alb für gelieferte Nägel ein. Diese Nägel sind für die Kirchentüren bestimmt.
           Der Baumeister soll ihn mit 5 gld 12 alb bezahlen. Die Witwe Küls hat in die-
           sem Winter zwei Pferdewagen Rahmen im Wald hauen lassen. Der Rat hat die
           Rahmen  konfisziert  und  auf  das  Gewandhaus  bringen  lassen.  Nun  verkauft
           der Rat die Rahmen an Johannes Wolff für 20 alb je Hundert. Der Stadtdiener
           wird beauftragt, die Rahmen zu zählen. Nachmittags berichtet der Stadtdiener,
           er habe die Rahmen auf dem Gewandhaus gezählt und von den zwei Pferde-
           wagen Rahmen nicht mehr als 299 Stück vorgefunden.

                1734 – Samstag, den 3. April
           Der Schreiner Hermann Stahl verlangt wegen ausgeführter Arbeiten von der
           Stadt 12 gld 6 alb. 577
           Der Rat will den Schreiner mit 11 gld, die aus den noch einzutreibenden Über-
           schüssen  der  Baumeisterei-Rechnung  des  verstorbenen  Hans  Wilhelm  Nagel
           kommen sollen, bezahlen. Bürgermeister Eichals erhält Bauholz für 6 Treff und
           einen Erntewagen und Bürgermeister Becker für eine  Tür und anderes. Dem
           Gerichtsschreiber  wird  das  nötige  Bauholz  für  eine  Kalle  zugestanden.  Peter
           Michels hat unerlaubt einige Heister abgeschlagen. Er zahlt 1 tlr Strafe. Dersel-
           be zahlt auf sein Bürgergeld 7 gld 14 alb an. Der Rat verurteilt Heinrich Pollig,
           den Sohn von Christian Pollig, zu einer Strafe von ½ tlr. 278
           Da wird Heinrich vor dem Rat frech und trotzig. Daraufhin zieht der Rat die
           erste Strafe wieder ein und verurteilt den Delinquenten zu einer Strafe von 4
           gld 16 alb. Johannes Raab hat am 23. Januar unerlaubt Bohnengerten gemacht.
           Er leugnet ab und zahlt daher als erstes 1 gld 12 alb Strafe. Dann hat er seine
           Anträger rechte Flegel genannt. Dafür zahlt er noch einmal 1 gld 12 alb Strafe.
           Zum dritten hat Raab am 21. Januar unerlaubt eine Burde Rahmen am Eulensei-
           fen gehauen. Dafür zahlt er 20 alb Strafe. Der Marktmüller soll seinen Fuhrlohn
           in Höhe von 5 tlr erhalten. Als man ihn auffordert, den aus dem Mühlenteich
           ausgeworfenen Grund wegzufahren, antwortet er im sitzenden Rat, dass kön-
           ne der Schiener tun. Wegen dieser frechen Worte verurteilt der Rat ihn zu einer
           Strafe von 2 tlr 17 alb 4 hll. Außerdem hat der Müller sich im letzten Winter
           ungehorsam  gezeigt.  Obwohl  verschiedene  Bürgermeister  ihn  durch  den
           Stadtdiener aufforderten, das Eis durch seine Schoßkaull abschwemmen zu las-
           sen, hat er sich geweigert. 579




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