Page 257 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 257
1725-1737
Wein nicht klar und abgestochen war. Knieps muss eine Gebühr von 40 alb
zahlen. Konrad Schleumer erhält für seine Schwiegermutter, die Witwe von
Joachim Jacobs zwei Stiepen, um ihr Keltergebiet [Kelterboden] abzudecken. 576
Apollinaris Eckenhagen erhält 5 gld, weil er kurfürstliche Werber bei sich ins
Quartier genommen hat. Hans Adam Schefer reicht eine Rechnung über 5 gld
18 alb für gelieferte Nägel ein. Diese Nägel sind für die Kirchentüren bestimmt.
Der Baumeister soll ihn mit 5 gld 12 alb bezahlen. Die Witwe Küls hat in die-
sem Winter zwei Pferdewagen Rahmen im Wald hauen lassen. Der Rat hat die
Rahmen konfisziert und auf das Gewandhaus bringen lassen. Nun verkauft
der Rat die Rahmen an Johannes Wolff für 20 alb je Hundert. Der Stadtdiener
wird beauftragt, die Rahmen zu zählen. Nachmittags berichtet der Stadtdiener,
er habe die Rahmen auf dem Gewandhaus gezählt und von den zwei Pferde-
wagen Rahmen nicht mehr als 299 Stück vorgefunden.
1734 – Samstag, den 3. April
Der Schreiner Hermann Stahl verlangt wegen ausgeführter Arbeiten von der
Stadt 12 gld 6 alb. 577
Der Rat will den Schreiner mit 11 gld, die aus den noch einzutreibenden Über-
schüssen der Baumeisterei-Rechnung des verstorbenen Hans Wilhelm Nagel
kommen sollen, bezahlen. Bürgermeister Eichals erhält Bauholz für 6 Treff und
einen Erntewagen und Bürgermeister Becker für eine Tür und anderes. Dem
Gerichtsschreiber wird das nötige Bauholz für eine Kalle zugestanden. Peter
Michels hat unerlaubt einige Heister abgeschlagen. Er zahlt 1 tlr Strafe. Dersel-
be zahlt auf sein Bürgergeld 7 gld 14 alb an. Der Rat verurteilt Heinrich Pollig,
den Sohn von Christian Pollig, zu einer Strafe von ½ tlr. 278
Da wird Heinrich vor dem Rat frech und trotzig. Daraufhin zieht der Rat die
erste Strafe wieder ein und verurteilt den Delinquenten zu einer Strafe von 4
gld 16 alb. Johannes Raab hat am 23. Januar unerlaubt Bohnengerten gemacht.
Er leugnet ab und zahlt daher als erstes 1 gld 12 alb Strafe. Dann hat er seine
Anträger rechte Flegel genannt. Dafür zahlt er noch einmal 1 gld 12 alb Strafe.
Zum dritten hat Raab am 21. Januar unerlaubt eine Burde Rahmen am Eulensei-
fen gehauen. Dafür zahlt er 20 alb Strafe. Der Marktmüller soll seinen Fuhrlohn
in Höhe von 5 tlr erhalten. Als man ihn auffordert, den aus dem Mühlenteich
ausgeworfenen Grund wegzufahren, antwortet er im sitzenden Rat, dass kön-
ne der Schiener tun. Wegen dieser frechen Worte verurteilt der Rat ihn zu einer
Strafe von 2 tlr 17 alb 4 hll. Außerdem hat der Müller sich im letzten Winter
ungehorsam gezeigt. Obwohl verschiedene Bürgermeister ihn durch den
Stadtdiener aufforderten, das Eis durch seine Schoßkaull abschwemmen zu las-
sen, hat er sich geweigert. 579
257