Page 304 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1736 – Mittwoch, den 11. April
Im Beisein des Pastors wird die Kirchenrechnung abgehört. Im Jahre 1733 ist
der Schöffe Fechemer der Kirche 1 gld 4 alb 4 hll schuldig geblieben und im
Jahre 1734 24 gld 1 alb 3 hll.
Nachmittags hören dieselben Herren die Gildenmeisterrechnung von Johannes
Paffenholz ab. 744
Die Einnahmen haben im Jahr 1734 1135 gld 6 alb 3 hll und die Ausgaben 919
gld 20 alb 8 hll betragen. Danach wird die Gildenrechnung des Gildenmeisters
Apollinaris Gies vom Jahr 1735 abgehört. Die Einnahmen haben 1306 gld 23 alb
4 ½ hll und die Ausgaben 796 gld 4 alb 2 hll betragen.
1736 – Samstag, den 14. April
Bürgermeister Gruben verliest eine Landtagsausschreibung zum 16. April in
Bonn. 745
Vermög der Ordnung erhalten Bürgermeister Gruben und Bürgermeister Be-
cker den Auftrag, im Namen der Stadt am Landtag teilzunehmen. Anton Ren-
nenberg schuldet dem Hospital 78 gld und der Kirche ungefähr 100 gld. Er ist
schon mehrmals vorgeladen worden, aber nicht erschienen. Der Rat räumt ihm
eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung ein. Nach Ablauf der Frist wird sein Wein
taxiert und verkauft. Den Schrötern wird verboten, Rennenbergs Wein zu
schrötern. Der Witwe von Otto Hobrich werden 1 gld 10 alb nachgelassen.
Dann wird Ferdinand Hersels Hospitalsrechnung aus dem Jahre 1719 abge-
hört. Mattheis Schültzgen muss die dem Hospital schuldig gebliebenen 70 gld
15 alb 8 hll binnen 8 Tagen bezahlen. Johann Nietges wird dieselbe Frist zur
Bezahlung von 110 gld 22 alb beim Hospital eingeräumt. Die Forderung
stammt aus dem Jahr 1721. 746
Es soll nachgeprüft werden, ob Laurens oder Friedrich Devernich die dem
Hospital geschuldeten 5 gld bezahlt haben. Der Rat beschließt, dass der Witwe
Johann Menzens die in zweiter Ehe eingebrachten Mobilien gepfändet und
verkauft werden sollen. Die Hospitalsrechnung von Reiner Winckel gilt als
verabschiedet. Die unterhalb der Ahrbrücke liegenden Güter müssen binnen 8
Tagen beim Rat angegeben werden. Das Kapitel von Münstereifel hat seine
rückständige Kirchenschuld in Höhe von 114 rtlr vollständig bezahlt. Das Geld
kommt in die Schöffenkiste. Der von einem Kanzleiboten überbrachte kurfürst-
liche Befehl wegen der Gold- und Silbermünzen soll morgen publiziert wer-
den. Die letztjährigen Schatzheber sollen zur Zahlung angehalten werden. 747
Der Rat ersucht Richter, Schultheiß und Schöffen von Lantershofen, die in der
Stadt begüterten Eingesessenen von Lantershofen aufzufordern, binnen 8 Ta-
gen die fälligen Simpel an Baumeister Anton Paffenholz und den Schatz an Pe-
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