Page 299 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Der Sohn von Gerhard Göddertz hat Heister gefegt und seine Tochter im Acker
gekrautet. Der Vater soll dafür einen Tag unentgeltlich an der Ahr arbeiten.
Laurens Ahrweilers Magd hat Holz aus der Adenbach geholt. Sie soll einen un-
entgeltlichen Gang für die Stadt machen.
1736 – Freitag, den 3. Februar
Körffers Söhne aus Bachem haben neue Rahmen in ihren Weingarten gebracht.
Da sie fast keinen Rahmbusch besitzen, soll nachgeforscht werden, wo die Rah-
men herkommen. 727
Die Schatzbücher aus dem Jahre 1734 werden überprüft. Da durch das Rah-
menmachen großer Schaden entstanden ist, werden die Ratsmitglieder zur
Überprüfung der Weingärten ausgeschickt. Immer zwei genannte Ratsmitglie-
der überprüfen bestimmte Weinbergslagen. Der Rat überprüft die Kirchenbü-
cher des verstorbenen Kirchenmeisters Peter Kriechel, der Kirchenmeister
Heinrich Hartmann, Johann Riskirchen und Peter Markenheuer jun. 728
Hans Nales Fabritius hat auf Roderschen einen Heister abgehauen. Die Witwe
von Stefan Knieps muss innerhalb von 14 Tagen ihr Kapital von 40 rtlr ein-
schließlich der aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Wegen des Zinsrückstan-
des konnten die Jahrgedächtnisse nicht gehalten werden. Christian Pollig er-
hält das notwendige Bauholz für Scheune und Stall. Severin Müller hat ein Reh
geschossen. Dieses Reh verehrt die Stadt einem sicheren Stadtpatron. Müller er-
hält von der Stadt 2 rtlr und 1 v Wein für das Reh und für den Gang nach Bonn
½ tlr. Stadtschreiber Herrestorff trägt ein Schreiben des Vogtes von Krümmel
wegen der Ledereimer vor. Der Rat beschließt 25 Ledereimer zu bestellen.
1736 – Freitag, den 10. Februar
Die beiden Ratsverwandten Schefer und Bossart berichten über die verzeichne-
ten Weine. Sie erhalten den Auftrag, auch die mitler weil eingeführten Weine
aufzuschreiben. 729
Hilger Steffens hat 4 bis 5 Wagen Rahmen im Stadtwald gehauen, sie gespitzt
und in seinen Weingarten im Auel gebracht. Der Rat beschließt, Steffens die
Rahmen fortzuholen und unter das Gewandhaus bringen zu lassen. Eine wei-
tere Strafe soll folgen. Matthias Heinen hat im Stiefelstälchen Rahmen gemacht
und sie in seinen Weingarten auf Schneltzart gebracht. Vorgeladen werden sol-
len Johannes Löhr, Hermann Bürvenich und Peter Mies, die ebenfalls im Stadt-
wald Rahmen gehauen haben. Weil durch das Fußbürden der Mägde in den
Rodderen großer Schaden entsteht, wird das Fußbürden bei Strafe von 1 gld ver-
boten. Die Wächter an den Stadttoren sollen die Fußbürden wegnehmen und
zum Bürgerhaus bringen. Von der fälligen Strafe sollen die Wächter die Halb-
scheid haben. Nur Schanzen heimzutragen, ist noch erlaubt. Die Erbgeschwore-
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