Page 492 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


                1744 – Montag, den 30. November
           Vor der Versteigerung der Stadtakzisen beschließt der Rat, dem Hofrat Kessel
           und dem Hofratssekretär Keiffen für die seit langen Jahren schuldigen Gebüh-
           ren wegen der städtischen Prozesse Wein zu schenken. Der Hofrat soll 2 Ohm
           und der Sekretär 1 Ohm des diesjährigen Bleicharts erhalten. Dann diskutiert
           der Rat kontrovers über die Einziehung der Simpla für die französischen Liefe-
           rungen und die Beteiligung der Achter daran. 107
           Zunächst nimmt der Rat Abstand von einer sofortigen Einziehung der Gelder,
           weil  der  Steueranschlag  der  geistlichen  und  adeligen  Güter  unklar  ist.  Der
           Stadtschreiber soll sich in Köln informieren, wie vorzugehen ist. Wenn nötig,
           soll er mehrere Tage dort bleiben. Er erhält pro Tag eine Diät von 2 rtlr. Bei
           dieser Gelegenheit erscheinen einige Bürger, die ein schweres Wildschwein ge-
           schossen haben. Diese bieten das Wildschwein als Geschenk für einen Stadtpat-
           ron  an.  Der  Rat  übernimmt  das  Wildschwein  und  gibt  jedem  der  beteiligten
           Bürger 1 Taler, dazu erhalten sie zusammen 1 Viertel Wein und für 7 Stüber
           Weißbrot. Da der Baumeister jederzeit die einheimische Akzise einziehen kann,
           verpachtet der Rat nur die ausheimische Akzise, wie sie auf den Jahrmärkten an-
           fällt.  Ausgenommen  von  dieser  Regelung  sind  die  Kohlen-,  Fleisch-  und
           Fruchtakzisen.  Näheres  ist  in  einem  besonderen  Akziseprotokoll  zu  ersehen.
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                1744 – Samstag, den 5. Dezember
           Der Rat prüft nach, was die Witwe von Johannes Goddertz der Gilde von dem
           geliehenen Kapital von 74 ½ tlr noch schuldig ist. Die Zinsschuld beläuft sich
           demnach über 7 Jahre auf 96 gld. Davon hat die Witwe 16 gld 16 alb bezahlt.
           Für den einbehaltenen dritten Teil der Trauben aus ihrem weißen Weingarten
           rechnet  der  Rat  ihr  14  gld  an.  Also  bleibt  die  Witwe  der  Gilde  25  gld  8  alb
           schuldig. Von einem weiteren Kapital über 6 rtlr spec ist sie über die 7 Jahre 7
           gld schuldig. In Gottes Namen lässt ihr der Rat 12 gld 8 alb nach. Also bleibt
           ihre Restschuld von 20 gld. Schöffe Schefer soll ihr als Gildenmeister noch 5
           gld gutschreiben. Für dieses Geld war sie zu hoch veranschlagt worden. Der
           Rat verurteilt den Schäfer von Lantershofen zu einer Geldstrafe von 2 rtlr, weil
           er seine Schafe auf dem Stummerich auf Ahrweiler Hoheit hat weiden lassen.
           Hubert  Kriechel  verspricht,  sofort  nach  den  Christferien  den  Schatzrückstand
           zu bezahlen. 109
           Er will für die drei Jahre auch die Zinsen bezahlen.

                1744 – Mittwoch, den 9. Dezember
           Der Magistrat berät abermals über die Umlage für die französischen Lieferun-
           gen. Nach einer für den Nachmittag geplanten Unterredung mit dem Hofrat
           Gruben sollen der Schöffe Sartorius, Herr Alden jun. und der Achter Geller un-
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