Page 492 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
1744 – Montag, den 30. November
Vor der Versteigerung der Stadtakzisen beschließt der Rat, dem Hofrat Kessel
und dem Hofratssekretär Keiffen für die seit langen Jahren schuldigen Gebüh-
ren wegen der städtischen Prozesse Wein zu schenken. Der Hofrat soll 2 Ohm
und der Sekretär 1 Ohm des diesjährigen Bleicharts erhalten. Dann diskutiert
der Rat kontrovers über die Einziehung der Simpla für die französischen Liefe-
rungen und die Beteiligung der Achter daran. 107
Zunächst nimmt der Rat Abstand von einer sofortigen Einziehung der Gelder,
weil der Steueranschlag der geistlichen und adeligen Güter unklar ist. Der
Stadtschreiber soll sich in Köln informieren, wie vorzugehen ist. Wenn nötig,
soll er mehrere Tage dort bleiben. Er erhält pro Tag eine Diät von 2 rtlr. Bei
dieser Gelegenheit erscheinen einige Bürger, die ein schweres Wildschwein ge-
schossen haben. Diese bieten das Wildschwein als Geschenk für einen Stadtpat-
ron an. Der Rat übernimmt das Wildschwein und gibt jedem der beteiligten
Bürger 1 Taler, dazu erhalten sie zusammen 1 Viertel Wein und für 7 Stüber
Weißbrot. Da der Baumeister jederzeit die einheimische Akzise einziehen kann,
verpachtet der Rat nur die ausheimische Akzise, wie sie auf den Jahrmärkten an-
fällt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kohlen-, Fleisch- und
Fruchtakzisen. Näheres ist in einem besonderen Akziseprotokoll zu ersehen.
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1744 – Samstag, den 5. Dezember
Der Rat prüft nach, was die Witwe von Johannes Goddertz der Gilde von dem
geliehenen Kapital von 74 ½ tlr noch schuldig ist. Die Zinsschuld beläuft sich
demnach über 7 Jahre auf 96 gld. Davon hat die Witwe 16 gld 16 alb bezahlt.
Für den einbehaltenen dritten Teil der Trauben aus ihrem weißen Weingarten
rechnet der Rat ihr 14 gld an. Also bleibt die Witwe der Gilde 25 gld 8 alb
schuldig. Von einem weiteren Kapital über 6 rtlr spec ist sie über die 7 Jahre 7
gld schuldig. In Gottes Namen lässt ihr der Rat 12 gld 8 alb nach. Also bleibt
ihre Restschuld von 20 gld. Schöffe Schefer soll ihr als Gildenmeister noch 5
gld gutschreiben. Für dieses Geld war sie zu hoch veranschlagt worden. Der
Rat verurteilt den Schäfer von Lantershofen zu einer Geldstrafe von 2 rtlr, weil
er seine Schafe auf dem Stummerich auf Ahrweiler Hoheit hat weiden lassen.
Hubert Kriechel verspricht, sofort nach den Christferien den Schatzrückstand
zu bezahlen. 109
Er will für die drei Jahre auch die Zinsen bezahlen.
1744 – Mittwoch, den 9. Dezember
Der Magistrat berät abermals über die Umlage für die französischen Lieferun-
gen. Nach einer für den Nachmittag geplanten Unterredung mit dem Hofrat
Gruben sollen der Schöffe Sartorius, Herr Alden jun. und der Achter Geller un-
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