Page 489 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


                1744 – Freitag, den 7. November
           Der  Stadtdiener  Laurens  Devernich  bestätigt  vor  dem  Rat,  dass  er  den  Be-
           schluss über die Lieferung des  Glockweins Herrn Paffrath ausgehändigt habe.
           Die Schöffen Herrestorff und Sartorius haben mit Hofrat Gruben über die Aus-
           schreibung  der  französischen  Umlage  gesprochen.  Gruben  findet  es  für  gut,
           dass  zunächst nur die Halbscheid eines Simplums erhoben wird. Die  andere
           Hälfte soll nach dem nächsten Herbst beigetrieben werden. 93
           Dann beschließt der Rat, Wilhelm Braun müsse binnen 4 Tagen einen Schein
           des Heimersheimer Schultheißen vorlegen, dass Braun nach Verkauf des Wei-
           nes 25 rtlr an den hiesigen Rat zahlen werde. Tut Braun das nicht, werden sein
           Haus  und  sein  Hof,  sowie  seine  sonstigen  Güter  versteigert.  Die  Bachemer
           Nachbarn, die den Wein aus Brauns Keller geschradet haben, werden zu je 20
           alb Strafe verurteilt. Wenn diese 20 alb nicht bis zum nächsten Ratstag bezahlt
           sind, wird je ½ rtlr fällig. Sollen die Täter noch einmal eine solche Tat begehen,
           sind 2 rtlr Strafe fällig. Weil Jakob Münster bis in die späte Nacht bei Bürger-
           meister Eichas gearbeitet hat, wird Münster für unschuldig gehalten. Der Rat
           erlässt  ihm  die  Strafe.  Werner  Geller,  der  Steuerschulden  hat,  verspricht,  ein
           Ohm  von  seiner  diesjährigen  Weinkreszenz  für  die  Bezahlung  des  Schatzes
           und der Simpla herzugeben. 94
           Die Feldschützen und Förster rügen.
           Der angenommene Wasenmeister Hermann Schmitz erscheint und erlegt 6 Pis-
           tolen. Der Rat ermahnt ihn noch einmal, sich ordentlich zu verhalten. 95
           Vor allem ermahnt der Rat den Wasenmeister, sich still und sittsam zu verhal-
           ten,  keinen  Tumult  und  Streithändel  aufzuführen  und  den  Menschen  in  der
           Not durch Wegschleppen und Schindung des crepirten Viehs an die Hand zu
           gehen. Der Wasenmeister unterzeichnet ein entsprechendes Papier mit seiner
           Hausmirck  [Hausmarke,  Unterschrift  eines  Schreibunkundigen].  Der  Rat  er-
           laubt  es  den  Staffelern,  für  die  Gebühr  von  20  Wagen  Holz  in  den  hiesigen
           Wald zur Eckernmast zu treiben. Der Weidgang soll in der Eltzerhard, Bircket,
           Tummel und Senderhard erlaubt sein, wobei in den letzten Ort auch die Ahrwei-
           ler Herde getrieben werden darf. Daniel Creutzberg klagt, Johann Winckel ha-
           be ihm seinen Pachtweingarten weggenommen. 96
           Dieser Weingarten wurde erst 1740 neu angelegt. Winckel begründet die Weg-
           nahme  mit  dem  Missbau  durch  Creutzberg.  Der  Beklagte  will  hinreichende
           Beweise dafür liefern. Der Rat belässt bis dahin aber den Weingarten in Hän-
           den  von  Creutzberg,  zumal  es  in  der  letzten  Zeit  mißwachsige  Jahre  gegeben
           habe. Wegen Steuerrückstandes lässt der Rat den Wein des Glaswirkers Johan-
           nes Schefer in Arrest legen. Peter Winand darf sich einen alten Stumpf abhau-
           en, um einen Aufbau an seinem Hausdach auszuführen. Im abgelaufenen Jahr
           sind viele Bäume gefällt worden. 97


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