Page 489 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
1744 – Freitag, den 7. November
Der Stadtdiener Laurens Devernich bestätigt vor dem Rat, dass er den Be-
schluss über die Lieferung des Glockweins Herrn Paffrath ausgehändigt habe.
Die Schöffen Herrestorff und Sartorius haben mit Hofrat Gruben über die Aus-
schreibung der französischen Umlage gesprochen. Gruben findet es für gut,
dass zunächst nur die Halbscheid eines Simplums erhoben wird. Die andere
Hälfte soll nach dem nächsten Herbst beigetrieben werden. 93
Dann beschließt der Rat, Wilhelm Braun müsse binnen 4 Tagen einen Schein
des Heimersheimer Schultheißen vorlegen, dass Braun nach Verkauf des Wei-
nes 25 rtlr an den hiesigen Rat zahlen werde. Tut Braun das nicht, werden sein
Haus und sein Hof, sowie seine sonstigen Güter versteigert. Die Bachemer
Nachbarn, die den Wein aus Brauns Keller geschradet haben, werden zu je 20
alb Strafe verurteilt. Wenn diese 20 alb nicht bis zum nächsten Ratstag bezahlt
sind, wird je ½ rtlr fällig. Sollen die Täter noch einmal eine solche Tat begehen,
sind 2 rtlr Strafe fällig. Weil Jakob Münster bis in die späte Nacht bei Bürger-
meister Eichas gearbeitet hat, wird Münster für unschuldig gehalten. Der Rat
erlässt ihm die Strafe. Werner Geller, der Steuerschulden hat, verspricht, ein
Ohm von seiner diesjährigen Weinkreszenz für die Bezahlung des Schatzes
und der Simpla herzugeben. 94
Die Feldschützen und Förster rügen.
Der angenommene Wasenmeister Hermann Schmitz erscheint und erlegt 6 Pis-
tolen. Der Rat ermahnt ihn noch einmal, sich ordentlich zu verhalten. 95
Vor allem ermahnt der Rat den Wasenmeister, sich still und sittsam zu verhal-
ten, keinen Tumult und Streithändel aufzuführen und den Menschen in der
Not durch Wegschleppen und Schindung des crepirten Viehs an die Hand zu
gehen. Der Wasenmeister unterzeichnet ein entsprechendes Papier mit seiner
Hausmirck [Hausmarke, Unterschrift eines Schreibunkundigen]. Der Rat er-
laubt es den Staffelern, für die Gebühr von 20 Wagen Holz in den hiesigen
Wald zur Eckernmast zu treiben. Der Weidgang soll in der Eltzerhard, Bircket,
Tummel und Senderhard erlaubt sein, wobei in den letzten Ort auch die Ahrwei-
ler Herde getrieben werden darf. Daniel Creutzberg klagt, Johann Winckel ha-
be ihm seinen Pachtweingarten weggenommen. 96
Dieser Weingarten wurde erst 1740 neu angelegt. Winckel begründet die Weg-
nahme mit dem Missbau durch Creutzberg. Der Beklagte will hinreichende
Beweise dafür liefern. Der Rat belässt bis dahin aber den Weingarten in Hän-
den von Creutzberg, zumal es in der letzten Zeit mißwachsige Jahre gegeben
habe. Wegen Steuerrückstandes lässt der Rat den Wein des Glaswirkers Johan-
nes Schefer in Arrest legen. Peter Winand darf sich einen alten Stumpf abhau-
en, um einen Aufbau an seinem Hausdach auszuführen. Im abgelaufenen Jahr
sind viele Bäume gefällt worden. 97
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