Page 578 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           habe noch zwei im Abstand von 10 Fuß gefunden. Man einigt sich, dass Paf-
           fenholz die Mauer im Abstand von 11 Fuß von der gegenüberliegenden Heide
           bauen darf. Am nächsten Dienstag soll jeder Bürger drei Eichen pflanzen. Die
           Stellen werden den Huten angewiesen. Herr Alden jun. erhält vom abgestan-
           denen Schatzheber aus Bachem Konrad Menzen 55 gld 6 alb aus dessen Über-
           schuss. Damit sind die Forderungen Aldens abgegolten. Einstimmig beschließt
           der  Rat,  dem  Hofrat  Gruben  12  Haustücker  im  hiesigen  Wald  einzuräumen.
           Durch  den  Einfluss  Grubens  sind  der  Stadt  12 Simpla  nachgelassen  worden.
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           Ferdinand Stahls Witwe erhält einen Baum für einen Pferdewagen oder Miß-
           booch. Dieselbe hat auch die Bagage des Hauptmanns Günther nach Bonn ge-
           fahren. Sie ist 2 Tage ausgeblieben.  Dafür erhält sie vom abgestandenen Bau-
           meister Großgart 5 gld.
           Am Nachmittag übergibt der Baumeister Messenich dem Rat wegen des Nach-
           lasses 257 rtlr cour 54 alb 4 hll. Von diesem Geld erhält der Ratsverwandte Mu-
           tone 594 gld 10 alb 4 hll. Damit sind dessen Forderungen aus seiner Baumeiste-
           rei-Rechnung beglichen.

                1746 – Freitag, den 16. Dezember
           Baumeister Messenich trägt vor, dass das Kloster Marienthal ober der Eltzhard
           um den Kopff gegen dem Säurgen zwei große Bäume gefällt und Brennholz ge-
           schlagen  hätte.  Dieser  Ort  sei  unzweifelhaft  hiesiger  Stadt  gehörig.  Dennoch
           schickt  der  Rat  den  Ratsverwandten  Schopp,  den  Baumeister,  den  Erbge-
           schworenen Adam Jacobs und die halbe Bürgerschaft der Adenbachhut in den
           Wald. Wenn sie die Marienthaler Knechte am angegebenen Ort finden, sollen
           sie ihnen auf Ahrweiler Hoheit den Pferdewagen und das Pferdegeschirr ab-
           nehmen. Das geschlagene Holz sollen sie von Ramersbachern in die Stadt brin-
           gen lassen. 426
           Da die Bürger die jungen Eichen nur ganz nachlässig und faul gesetzt haben, be-
           schließt  der  Rat,  künftig  von  jedem  gefällten  Baum  1  Blaffert  zu  verlangen.
           Rückwirkend für die letzten drei Jahre sind für die entnommenen Bäume je 2
           alb zu zahlen. Mit diesem Geld will der Rat Eichenstahlen zum Loheschälen set-
           zen lassen.

                1746 – Samstag, den 17. Dezember
           Der  Ratsverwandte  Schopp  referiert  über  die  gestern  durchgeführte  Wald-
           besichtigung. Ausweislich zweier Steine seien die noch dort liegenden Stämme
           weit  auf  Ahrweiler  Hoheit  gefällt  worden.  Dieses  abermalige  Spolium  [Raub,
           Besitzentzug]  empört  den  Rat.  Er  beschließt,  die  Sache  durch  unabhängige
           Zeugen  und  einen  Notar  bestätigen  zu  lassen.  Er  bittet  zwei  Nachbarn  aus


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