Page 576 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747
Der Baumeister soll ihm das nötige Bauholz anweisen. Die Hebamme Marie
Kathrin Offwegen erhält wegen ihrer für das gefundene Kind gehabter Mühe
und dem dafür gekauften Hemdchen aus Gildenmitteln 2 gld. Heinrich Koch
darf sich einen Baum für Kefferen fällen, und Hermann Heß erhält einen Baum-
stumpf für einen Kuhtrog.
1746 – Mittwoch, den 30. November
Der Baumeister Messenich erhält den Zuschlag für den Grabenwein. Für ein
Ohm Bleichart zahlt er 14 rtlr cour und für ein Ohm Weißwein 10 tlr, alles ohne
Fass. 419
Der Stadtschreiber berichtet über seine viertägige Reise nach Bonn und Köln.
Beim Generaleinnehmer hat er erfahren, dass die Stadt alles in allem mit 131
gld 10 alb 7 hll im Rückstand sei. In der Streitsache mit dem Kloster Marienthal
haben verschiedene Rechtsgelehrte und Hofräte der Stadt Recht gegeben. Bei
der Sache mit der Mahlmühle auf dem Griend ist die Rechtslage nicht so ein-
deutig. Wenn die Stadt nachweisen kann, dass sie schon wenigsten zweimal
die Mühle verlehnt hat, seien die Chancen gut. Der Syndikus Dierath will ein
Gutachten schreiben. Der Rat beschließt, die noch schuldigen 131 gld sofort zu
bezahlen. Nachdem die Nachbarschaftsdiener die Verpachtung der Stadtakzi-
sen verkündet haben, werden sie den Meistbietenden zugeschlagen.
1746 – Samstag, den 3. Dezember
Matthias Becker hat einen Soldaten 8 Wochen über die Zeit im Quartier gehabt.
Becker erhält dafür ½ tlr Entschädigung. Die Soldaten fällen immer wieder He-
ister im Wald. Eine Ratskommission einigt sich mit dem Hauptmann, dass
künftig alles von den Soldaten geholte Holz auf die Wache gebracht werden
soll. Matheis Kültz klagt gegen Stefan Schumacher. Dieser habe mit ihm einen
Vertrag geschlossen, wonach Schumacher ihm alle Häute des geschlachteten
Viehs verkauft. Bislang habe Schumacher nichts geliefert. Schumacher vertei-
digt sich mit freschen Worten. Er habe bislang noch kein Rindvieh geschlachtet.
Kültz aber will die durchgeführten Schlachtungen beeiden. Da nennt Schuma-
cher den Kültz einen Futzen-Hund. Die Kuh, die er geschlachtet habe, sei für
seinen Haushalt bestimmt gewesen und sei damit eine Hausschlachtung. Jakob
Nietges hat einen Soldaten 6 Wochen über die Zeit im Quartier gehabt. Zum
Ausgleich erhält Nietges ½ rtlr. Dem Konrad Menzen droht der Rat die Pfän-
dung an, wenn er nicht bis zum nächsten Ratstag seinen Schatzüberschuss ab-
führt. 421
Die Baumeister Mutone und Alden jun. bitten den Rat nochmals, den Bürger-
meister Herrestorff zur Abführung seiner Akziseschulden bei ihnen beiden zu
veranlassen. Herrestorff aber will diese Forderungen mit seinen Forderungen
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