Page 576 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1744-1747


           Der  Baumeister  soll  ihm  das  nötige  Bauholz  anweisen.  Die  Hebamme  Marie
           Kathrin Offwegen erhält wegen ihrer für das gefundene Kind gehabter Mühe
           und dem dafür gekauften Hemdchen aus Gildenmitteln 2 gld. Heinrich Koch
           darf sich einen Baum für Kefferen fällen, und Hermann Heß erhält einen Baum-
           stumpf für einen Kuhtrog.

                1746 – Mittwoch, den 30. November
           Der Baumeister Messenich erhält den Zuschlag für den Grabenwein. Für ein
           Ohm Bleichart zahlt er 14 rtlr cour und für ein Ohm Weißwein 10 tlr, alles ohne
           Fass. 419
           Der Stadtschreiber berichtet über seine viertägige Reise nach Bonn und Köln.
           Beim Generaleinnehmer hat er erfahren, dass die Stadt alles in allem mit 131
           gld 10 alb 7 hll im Rückstand sei. In der Streitsache mit dem Kloster Marienthal
           haben verschiedene Rechtsgelehrte und Hofräte der Stadt Recht gegeben. Bei
           der Sache mit der Mahlmühle auf dem Griend ist die Rechtslage nicht so ein-
           deutig. Wenn die  Stadt nachweisen  kann, dass sie  schon wenigsten zweimal
           die Mühle verlehnt hat, seien die Chancen gut. Der Syndikus Dierath will ein
           Gutachten schreiben. Der Rat beschließt, die noch schuldigen 131 gld sofort zu
           bezahlen. Nachdem die Nachbarschaftsdiener die Verpachtung der Stadtakzi-
           sen verkündet haben, werden sie den Meistbietenden zugeschlagen.

                1746 – Samstag, den 3. Dezember
           Matthias Becker hat einen Soldaten 8 Wochen über die Zeit im Quartier gehabt.
           Becker erhält dafür ½ tlr Entschädigung. Die Soldaten fällen immer wieder He-
           ister  im  Wald.  Eine  Ratskommission  einigt  sich  mit  dem  Hauptmann,  dass
           künftig alles von den Soldaten geholte Holz auf die Wache gebracht werden
           soll. Matheis Kültz klagt gegen Stefan Schumacher. Dieser habe mit ihm einen
           Vertrag  geschlossen,  wonach  Schumacher  ihm  alle  Häute  des  geschlachteten
           Viehs verkauft. Bislang habe Schumacher nichts geliefert. Schumacher vertei-
           digt sich mit freschen Worten. Er habe bislang noch kein Rindvieh geschlachtet.
           Kültz aber will die durchgeführten Schlachtungen beeiden. Da nennt Schuma-
           cher den Kültz einen  Futzen-Hund. Die Kuh, die er geschlachtet habe, sei für
           seinen Haushalt bestimmt gewesen und sei damit eine Hausschlachtung. Jakob
           Nietges hat einen Soldaten 6 Wochen über die Zeit im Quartier gehabt. Zum
           Ausgleich erhält Nietges ½ rtlr. Dem Konrad Menzen droht der Rat die Pfän-
           dung an, wenn er nicht bis zum nächsten Ratstag seinen Schatzüberschuss ab-
           führt. 421
           Die Baumeister Mutone und Alden jun. bitten den Rat nochmals, den Bürger-
           meister Herrestorff zur Abführung seiner Akziseschulden bei ihnen beiden zu
           veranlassen. Herrestorff aber will diese Forderungen mit seinen Forderungen


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