Page 76 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1702-1707
Cordebordt zu nehmen. Da die Leiendecker zustimmen, erhält Rübsamen den
Auftrag, solches am Rhein zu bestellen. Georg Roth erhält für seine Arbeiten
am Bürgerhaus 35 gld 12 alb, sein Gespan [Gefährte, Spannmann] Wilhelm
Theisen für 12 Tage Arbeit 12 gld. 326
Am selben Tag nachmittags legt der Rat im Beisein der Hutenmeister die
Weinpreise für den Wein von 1706 fest. Der Rotwein soll 12 tlr und der Weiß-
wein 9 tlr kosten. Für ein Malter Korn ist 7 gld zu zahlen.
1707 – Freitag, den 14. Februar
Das hohe Domkapitel stellt dem Rat einen Befehl über die Schwartzmacher
[Straßenräuber] zu. Der Rat beschließt, diesen Befehl zu veröffentlichen. Peter
Kemp klagt gegen Nikolaus Lützenkirchen. Dieser habe ihm im Deidenthal ei-
nen Rahmbusch ausgeschlagen und die Rahmen in seinen Weingarten getra-
gen. Lützelkirchen streitet alles ab und verlangt eine Ortsbesichtigung. 327
Der Rat beauftragt die Herren Becker und Alden damit. Sie sollen dann berich-
ten. Der Stadtdiener hat die Frau von Thederich Menzen beim Felddiebstahl
erwischt. Selbst wenn sie zu 10 ggld Strafe verurteilt würde, käme sie nicht vor
das Ratsgericht, sagte sie dem Stadtdiener. Der Rat verurteilt die Diebin zu 10
gld Strafe.
Die Förster und Feldschützen rügen. 328-330
1707 – Mittwoch, den 26. Januar
Der Gerichtsherold (praeco iudicij) verkündet ein Urteil. Damit lässt der Kano-
niker Holtzemius von St. Kunibert in Köln 800 rtlr des Herrn Rheinfelden in
Beschlag legen. Der Magistrat soll dieses Mandat genau beachten.
Die Förster und Feldschützen rügen. Mehrere Bürger pachten Haustücker für 20
Jahre. 330-331
In der Beschwerde der Erbgenahmen Frammerich Rothaar gegen die Stadt ist
das Schatzbuch nachgerechnet worden. Danach stehen den Erben noch 66 gld 4
alb zu.
1707 – Freitag, den 28. Januar
Stefan Remagen bringt an, dass die Patres vom Calvarienberg die Erlaubnis
gehabt haben, einen Baum für einen Wasserkomp am Pütz zu fällen. Den gefäll-
ten Baum hätten nun die Staffeler abgefahren. Die Förster sollen das überprü-
fen. Sämtliche Bachemer Nachbarn Haus vor Haus haben mit dem Abholzen der
Rahmen großen Schaden angerichtet. Sie werden alle zu Geldstrafen verurteilt.
Michael Schültzgen 12 alb Daniel Creutzberg 12 alb
Servas Broell 12 alb Christopher Schültzgen 2 gld
Peter Westenburg 1 gld Mettel Westenburg 1 gld
Theis Hoffnagel 5 gld Wilhelm Freisheims Witwe 2 gld
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