Page 73 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1702-1707
ihr Erbe vor zwei Jahren geteilt. Dabei ist ein kleines Feld mit Bäumen aufm Ha-
sensprunck an Johannes Riskirchen gefallen. Der Rat unterstützt nun den An-
spruch Riskirchens auf das dort gewachsene Obst. Peter Kriechel erhält Bau-
holz für eine Quetschkelter [Kelter mit Hebebaum, Pitschkelter]. 315
Am Nachmittag legen Bossart, Becker, Krupp, Alden und der Achter Dünwald
9 Simpla um, davon 3 französische zum Termin 15. Juli 1706.
1706 – Freitag, den 24. September
Der Rat beschließt, die Eichstange justieren zu lassen. Gleichzeitig werden Lau-
rens Devernich und Peter Busseler als Eicher vereidigt. Sie geben dem Rat ein
Viertel Wein. Am nächsten Tag sollen die Trauben besichtigt werden.
Die Förster und Feldschützen rügen. 316-317
Caspar Hansmann klagt gegen Herrn Paffrath als Verwalter der Blankartschen
Güter. Paffrath habe ihm mit Gewalt eine Wiese, die auf dem Bongart liegt und
zu seinem Hoflehen gehört, weggenommen. Hansmann bittet den Magistrat
um Rechtsbeistand. Der Rat solle ihm zu seinem Recht verhelfen oder die Wie-
se aus seinem Schatz austragen. Da der Achter Dünwald anwesend ist, beauf-
tragt ihn der Rat, mit den anderen Achtern zu überlegen, was zu tun sei. 317
Am selben Tag verfertigt der Rat die Simpelzettel.
Am 26. September wurden im Beisein der Achter Dünwald und Markenheuer
die Schatzbücher auf den neuesten Stand gebracht. Am selben Tag erhielt der
Pastor von Dernau die Haustücker beim Herrentisch auf 20 Jahre für 20 tlr und 2
Viertel Wein. Er darf allerdings die Eichenstämme nicht abschlagen, sondern
muss sie aufwachsen lassen. Der Beginn der Traubenlese wurde auf Mittwoch,
den 6. Oktober, festgelegt. 318
1706 – Sonntag den 9. November
Johannes Gies aus Walporzheim hat den bei Johannes Kriechel liegenden Wein
von Herrn Meyer aus Aachen wegen schuldiger 5 rtlr in Beschlag legen lassen.
Darauf habe der Vogtsverwalter Paffrath seinen Gerichtsboten geschickt. Die-
ser habe ohne Anhörung den Schrötern bei Androhung von 2 ggld Strafe be-
fohlen, den Wein aufzuladen. Der Arrest des Weines sei aufgehoben. Diese
Entscheidung des Vogtsverwalters ist wider die städtische Polizeiordnung und
wider die Ratsjurisdiktion. Deswegen will der Rat prüfen, ob Meyer hier in der
Stadt noch anderen Wein liegen hat, der in Beschlag gelegt werden kann. Die
Marktgeschworenen werden beauftragt, das arretierte Pferd des Klosters Mari-
enthal zu taxieren. 319
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