Page 72 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1702-1707
1706 – Sonntag, den 4. Juli
Der Rat schickt auf Anforderung von Dr. Fabri Bürgermeister Stoll wegen der
Landrechnung nach Köln. Die Stadt verkauft Jakob Schmitz und Elisabeth Fey-
erabend den Bauplatz aufm Schulhof neben Georg Roth gelegen. Der Bauplatz
ist dem Metternichschen Turm [Weißer Turm] kurmutig und der Gilde für 50
rtlr verschrieben. Michael Alden soll dem Maurermeister Mattheis Pick 9½ rtlr
auszahlen.
1706 – Donnerstag, den 5. August
Heinrich Gies erhält Bauholz für ein Kelterhaus. 307
1706 – Samstag, den 21. August
Der Bürgermeister verliest im Rat einen Befehl des Hohen Domkapitels, dass
künftig die Dreier auf 4 alb und die kleinen Petermännchen auf 78 (!!) alb re-
duziert seien. Die halben seien gänzlich verrufen. Die Witwe des Stadtschrei-
bers Roesgens bittet noch einmal um Nachlass der Pacht für den Jeuchengraben.
Der Rat erlässt ihr die Pacht für das Jahr 1704 ganz. Der Rat bestimmt 11 Nach-
schützen. 308
Weil am nächsten Donnerstag die Kirchen- und Gildenweingärten begutachtet
werden sollen, beauftragt der Rat die Schöffen Schefer und Wolff sowie die
Herren Heinrich Becker, Krupp, Alden und Develich mit der Besichtigung.
Kirchen- und Gildenmeister sollen dabei anwesend sein.
Feldrügen.
1706 – Freitag, den 27. August
Die Förster und Feldschützen rügen. 309
Der Rat rügt die strafbaren Missstände in den Kirchen- und Gildenweingärten.
310-311
1706 – Samstag, den 28. August
Der Magistrat beschließt, den 4 Zimmerknechten, die das Bürgerhaus aufge-
schlagen haben, 4 tlr als Verehrung zu geben. 311
Die Förster rügen. Wenn die Förster Hermann Hansmann, Mattheis Hesseler,
Johannes Löhr und Johann Gorges am nächsten Ratstag keine besseren Rügen
vorbringen, soll jeder 1 ggld Strafe zahlen. 312-314
Auf Anbringen des Domschultheißen zu Walporzheim Tonnes Kriechel zitiert
der regierende Bürgermeister Stefan Remagen vor den Rat. Remagens Kinder
haben Äpfel gestohlen. Bei der Untersuchung des Vorfalls nennt Remagen den
Bürgermeister einen Köttener. Dieser Vorfall wird an das Brüchtenprotokoll
[Verfahren vor dem Schöffengericht] verwiesen. Für die Diebereien seiner Kin-
der muss Remagen 2 gld Strafe zahlen. Die Erbgenahmen Ramershoven haben
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