Page 30 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung

           Für die Berittenen (Pro equestribus)
           Hiermit sind die Unkosten für die städtischen Beamten (Bürgermeister, Bau-
           meister  oder  sonstige  Deputierte)  bei  Reisen  nach  auswärts  gemeint.  Es  fällt
           insgesamt  auf,  daß  die  Reise-  und  Fuhrkosten  nach  heutigem  Verständnis
           überproportional hoch waren. Es ist ferner erstaunlich, wie mobil man damals
           schon  war.  Die  Stadt  stand  in  ständigem  Austausch  mit  den  anderen  drei
           Mithauptstädten, mit anderen kurkölnischen Städten, mit der Stadt Köln, aber
           gezwungenermaßen auch mit der erzbischöflichen Kanzlei.
           Am  höchsten  waren  die  Ausgaben,  wenn  zwei  Deputierte,  meistens  Bürger-
           meister  und  ein  Kurmeister,  zum  Landtag  geschickt  wurden.  Die  Sitzungen
           konnten bis zu 14 Tage dauern.

           Botenlöhne
           Zu den städtischen Bediensteten gehörte auch ein ständiger Stadtbote, in der
           Wahlordnung Erzbischof Philipps „Bürgerbote“ genannt. Dieser  mußte einen
           Amtseid  ablegen  und  wurde  neben  seiner  Botentätigkeit  auch  für  andere
           Arbeiten eingesetzt. Er begleitete oft Deputierte des Rates nach auswärts, erle-
           digte kleinere Hilfsarbeiten, wie Brückenfegen etc. Da er kein Festgehalt bezog,
           wurde  er  für  jede  einzelne  Tätigkeit  gesondert  entlohnt.  Zu  seinem  Salär
           gehörten  auch  jährlich  ein  Paar  Schuhe.  Da  dieser  Bürgerbote  in  manchen
           Zeiten als Bote nicht ausreichte, wurden noch andere Bürger als Boten gedun-
           gen. Zu den Botenlöhnen zählte auch die Entlohnung auswärtiger Boten, z.B.
           die des Bonner Kanzleiboten, der sich auch pünktlich zu Neujahr in Ahrweiler
           einstellte, um das „Neuejahr“ zu bringen und sein „Neujährchen“ abzuholen.

           Ausgaben für die Ämter
           Zu den fixen Kosten zählte auch die Besoldung bzw. das Entgelt für die Aus-
           übung  der  städtischen  Ämter.  Zu  beobachten  ist  hier  eine  Entwicklung,  die
           von  der  ehrenamtlichen  Tätigkeit  oder  der  Ausübung  einer  bürgerlichen
           Pflicht  über  eine  Gewährung  von  Diäten  (Aufwandsentschädigung)  bis  zur
           Festbesoldung führt.
           Im Rechnungsjahr 1631/32 mußte die Stadt für folgende besoldete Ämter auf-
           kommen:

             Das Bürgermeisteramt
             Auf  Bürgermeisterwahl  und  verfassungsgeschichtliche  Besonderheiten  des
             Ahrweiler  Bürgermeisteramtes  wurde  schon  im  Abschnitt  „Geschichte  der
             Stadt Ahrweiler“ hingewiesen.
             An fixer Besoldung bezog der Bürgermeister 40 m (1500; 1631/32 15 gld) pro
             anno, dazu kamen die Diäten und die Nutzung des Bitzengrabens.


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