Page 30 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
Für die Berittenen (Pro equestribus)
Hiermit sind die Unkosten für die städtischen Beamten (Bürgermeister, Bau-
meister oder sonstige Deputierte) bei Reisen nach auswärts gemeint. Es fällt
insgesamt auf, daß die Reise- und Fuhrkosten nach heutigem Verständnis
überproportional hoch waren. Es ist ferner erstaunlich, wie mobil man damals
schon war. Die Stadt stand in ständigem Austausch mit den anderen drei
Mithauptstädten, mit anderen kurkölnischen Städten, mit der Stadt Köln, aber
gezwungenermaßen auch mit der erzbischöflichen Kanzlei.
Am höchsten waren die Ausgaben, wenn zwei Deputierte, meistens Bürger-
meister und ein Kurmeister, zum Landtag geschickt wurden. Die Sitzungen
konnten bis zu 14 Tage dauern.
Botenlöhne
Zu den städtischen Bediensteten gehörte auch ein ständiger Stadtbote, in der
Wahlordnung Erzbischof Philipps „Bürgerbote“ genannt. Dieser mußte einen
Amtseid ablegen und wurde neben seiner Botentätigkeit auch für andere
Arbeiten eingesetzt. Er begleitete oft Deputierte des Rates nach auswärts, erle-
digte kleinere Hilfsarbeiten, wie Brückenfegen etc. Da er kein Festgehalt bezog,
wurde er für jede einzelne Tätigkeit gesondert entlohnt. Zu seinem Salär
gehörten auch jährlich ein Paar Schuhe. Da dieser Bürgerbote in manchen
Zeiten als Bote nicht ausreichte, wurden noch andere Bürger als Boten gedun-
gen. Zu den Botenlöhnen zählte auch die Entlohnung auswärtiger Boten, z.B.
die des Bonner Kanzleiboten, der sich auch pünktlich zu Neujahr in Ahrweiler
einstellte, um das „Neuejahr“ zu bringen und sein „Neujährchen“ abzuholen.
Ausgaben für die Ämter
Zu den fixen Kosten zählte auch die Besoldung bzw. das Entgelt für die Aus-
übung der städtischen Ämter. Zu beobachten ist hier eine Entwicklung, die
von der ehrenamtlichen Tätigkeit oder der Ausübung einer bürgerlichen
Pflicht über eine Gewährung von Diäten (Aufwandsentschädigung) bis zur
Festbesoldung führt.
Im Rechnungsjahr 1631/32 mußte die Stadt für folgende besoldete Ämter auf-
kommen:
Das Bürgermeisteramt
Auf Bürgermeisterwahl und verfassungsgeschichtliche Besonderheiten des
Ahrweiler Bürgermeisteramtes wurde schon im Abschnitt „Geschichte der
Stadt Ahrweiler“ hingewiesen.
An fixer Besoldung bezog der Bürgermeister 40 m (1500; 1631/32 15 gld) pro
anno, dazu kamen die Diäten und die Nutzung des Bitzengrabens.
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