Page 31 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
P. 31
Einführung
Das Kurmeister- und das Baumeisteramt
Die beiden Kurmeister hatten laut der schon genannten Ordnung des Erzbi-
schofes Philipp an den Ratstagen teilzunehmen, der burger waldt zu schirmen
und neman holtz zu geven, dan na laude der notulen und mit dem honn eisen zei-
chenen, alle der statt keuren binnen irem jar gefallen uff zu heven, dem radt recht
rechentschafft zu thun und keinen großen bau baußen den radt anzuheven. Als Ent-
gelt für ihre Aufgabe erhielten sie jährlich 20 m.
Wie schon erwähnt sind über die Ursprünge des Baumeisteramtes bislang
keine Nachrichten bekannt. Aus der Zeit von 1511-1602 fehlen die Überliefe-
rungen des städtischen Verwaltungsschriftgutes im Archiv der Stadt. Der
Baumeister hatte die Aufgabe, das Rechnungswesen zu führen und die
städtischen Gebäude, Anlagen und Mobilien (hier besonders die Armierung
der Verteidigungsanlagen) zu kontrollieren und zu überwachen. Seine Arbeit
wurde mit 26 gld p.a. belohnt. Zusätzlich erhielt er noch einmal 20 gld vor
seine belohnung. Zu den Aufgaben des Baumeisters gehörte auch die Hebung
der Simpla und der Kontributionen. Dafür wurde er aber noch einmal mit 10
gld pro Simpel entlohnt (so zu 1679/80). Im Untersuchungszeitraum wurde
der Baumeister aus der Mitte der Schöffen gewählt. Er besuchte oftmals als
Deputierter die Landtage und vertrat dort die Interessen der Stadt.
Im 18. Jahrhundert zählte das Baumeisteramt zu den verdrießlichen Ämtern
wie das Kirchen-, Hospital- und das Gildenmeisteramt. Begüterte Bürger
versuchten sich deshalb, von diesen Ämtern loszukaufen. 1790 erließ der
Kurfürst daher eine neue Ordnung für die Einsetzung der Simpelheber
(Baumeister). So soll künftig der Baumeister 4% der Hebesumme als Gehalt
erhalten.
45
Das Stadtschreiberamt
Die Aufgabe des Stadtschreibers bestand in erster Linie darin, die Protokolle
der Ratssitzungen zu führen. Daneben bekam der Stadtschreiber für „Son-
deraufgaben“ wie die Führung der Register der Gilde und des Hospitals
noch ein zusätzliches Entgelt. Neben seiner festen Besoldung von 26 m (1500;
30 gld 1631/32) p.a. standen ihm jährlich vier Karren Brandholz zu. Oft stieg
der Stadtschreiber auch parallel zu seinem Hauptamt in weitere Ämter wie
das Schöffen- oder Bürgermeisteramt auf.
46
Der Stadtdiener
Das Amt des Stadtdieners (preco) ist nicht klar zu definieren. Es beinhaltete
wohl für die Ratsgerichtsbarkeit auch eine Büttelfunktion. Ob das Amt
identisch mit dem des Stadtboten ist, muß wegen der besonderen Belohnung
45 Vgl. hierzu: QAW II, 992-1002.
46 Vgl. hierzu den Stadtschreiber Johann Schöneck, der an die 50 Jahre dieses Amt bekleidete und
auch Schöffe und zeitweise Bürgermeister war.
31