Page 31 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 3
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Einführung
             Das Kurmeister- und das Baumeisteramt
             Die beiden Kurmeister hatten laut der schon genannten Ordnung des Erzbi-
             schofes Philipp an den Ratstagen teilzunehmen, der burger waldt zu schirmen
             und neman holtz zu geven, dan na laude der notulen und mit dem honn eisen zei-
             chenen, alle der statt keuren binnen irem jar gefallen uff zu heven, dem radt recht
             rechentschafft zu thun und keinen großen bau baußen den radt anzuheven. Als Ent-
             gelt für ihre Aufgabe erhielten sie jährlich 20 m.
             Wie  schon  erwähnt  sind  über  die  Ursprünge  des  Baumeisteramtes  bislang
             keine Nachrichten bekannt. Aus der Zeit von 1511-1602 fehlen die Überliefe-
             rungen  des  städtischen  Verwaltungsschriftgutes  im  Archiv  der  Stadt.  Der
             Baumeister  hatte  die  Aufgabe,  das  Rechnungswesen  zu  führen  und  die
             städtischen Gebäude, Anlagen und Mobilien (hier besonders die Armierung
             der Verteidigungsanlagen) zu kontrollieren und zu überwachen. Seine Arbeit
             wurde mit 26 gld p.a. belohnt. Zusätzlich erhielt er noch einmal 20 gld  vor
             seine belohnung. Zu den Aufgaben des Baumeisters gehörte auch die Hebung
             der Simpla und der Kontributionen. Dafür wurde er aber noch einmal mit 10
             gld pro Simpel entlohnt (so zu 1679/80). Im Untersuchungszeitraum wurde
             der Baumeister aus der Mitte der Schöffen gewählt. Er besuchte oftmals als
             Deputierter die Landtage und vertrat dort die Interessen der Stadt.
             Im 18. Jahrhundert  zählte das Baumeisteramt  zu den  verdrießlichen Ämtern
             wie  das  Kirchen-,  Hospital-  und  das  Gildenmeisteramt.  Begüterte  Bürger
             versuchten  sich  deshalb,  von  diesen  Ämtern  loszukaufen.  1790  erließ  der
             Kurfürst  daher  eine  neue  Ordnung  für  die  Einsetzung  der  Simpelheber
             (Baumeister). So soll künftig der Baumeister 4% der Hebesumme als Gehalt
             erhalten.
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             Das Stadtschreiberamt
             Die Aufgabe des Stadtschreibers bestand in erster Linie darin, die Protokolle
             der  Ratssitzungen  zu  führen.  Daneben  bekam  der  Stadtschreiber  für  „Son-
             deraufgaben“  wie  die  Führung  der  Register  der  Gilde  und  des  Hospitals
             noch ein zusätzliches Entgelt. Neben seiner festen Besoldung von 26 m (1500;
             30 gld 1631/32) p.a. standen ihm jährlich vier Karren Brandholz zu. Oft stieg
             der Stadtschreiber auch parallel zu seinem Hauptamt in weitere Ämter wie
             das Schöffen- oder Bürgermeisteramt auf.
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             Der Stadtdiener
             Das Amt des Stadtdieners (preco) ist nicht klar zu definieren. Es beinhaltete
             wohl  für  die  Ratsgerichtsbarkeit  auch  eine  Büttelfunktion.  Ob  das  Amt
             identisch mit dem des Stadtboten ist, muß wegen der besonderen Belohnung

           45  Vgl. hierzu: QAW II, 992-1002.
           46  Vgl. hierzu den Stadtschreiber Johann Schöneck, der an die 50 Jahre dieses Amt bekleidete und
           auch Schöffe und zeitweise Bürgermeister war.
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