Page 155 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1729 – Sonntag, den 20. November
Die Deputierten vom letzten Landtag berichten im Rat, dass am 28. November
vier Kommissare, darunter ein Domherr, nach Ahrweiler kommen, um die
Schäden, die die Ahr in den letzten Jahren verursacht hat, zu begutachten. Der
Rat schickt Bürgermeister Herrestorff nach Gudenau zum Freiherrn und nach
Bonn zum Hofrat Dierath. 246
Beide Herren sollen sich bei der Kommission für die Stadt verwenden. Weil
der Bürgermeister Herrestorff aber wegen einer Weinlieferung an das Kapitel
St. Gereon nicht abkömmlich ist, schickt der Rat seinen Bruder, den Lic Her-
restorff, zu den beiden Herren.
1729 – Sonntag, den 27. November
In der Kirche von Ringen wurden die im Ringener Kirchspiel gelegenen Güter
der Gilde auf 12 Jahre zur Verpachtung ausgerufen.
1. Der zeitige Pächter hat Bürgermeister und Rat jährlich zu Martini die
Pacht, ob Frucht gewachsen oder nicht, abzuliefern. 247
2. Der Pächter muss auf Kölner Gebiet genügend Bürgschaft stellen.
3. Der Pächter muss für den trockenen Weinkauf binnen zweier Monate 1
Pistole in Gold zahlen.
4. Er muss in Kriegs- wie in Friedenszeiten alle Lasten dieser Güter tra-
gen.
5. Der Pächter muss jährlich einen Kapaun sowie 1 Stüber Zinsgeld nach
Bonn [an das Cassiusstift] liefern.
6. Er muss dem Rat auf eigene Kosten binnen eines Jahres eine Urschrift
des Registers des Gerichts zu Ringen liefern.
7. Er muss wenigstens alle zwei Jahre eine Fahrt mit dem Pferdefuhrwerk
für die Stadt durchführen.
8. Sollte er durch Hagelschlag, Misswachs, militärische Durchmärsche
u.a. an der Lieferung der Pacht gehindert sein, so soll er im nächsten
Jahr die doppelte Pacht abliefern.
Peter Rodder als Meist- und Letztbietender hat die Güter für eine Pacht von 8 ml
Korn Ahrweiler Maß für sich gepachtet. 248-249
1729 – Mittwoch, den 30. November
Die Stadtakzisen für das Jahr 1730 werden verpachtet:
Wein- und Bierakzise: Pächter Baumeister Mattheis Schefer für 321 gld.
Bürgen: die beiden Baumeister Hans Jakob Fechemer u. Peter Marken-
heuer jun. Bei der Verpachtung ist versprochen worden, dass alle He-
ckenwirte [Straußwirte] dasselbe Akzisenmaß abführen müssen.
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