Page 159 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 159

1725-1737


           Der  zeitige  Marktmüller  gibt  an,  er  habe  am  26.  August  1729  der  Stadt  eine
           Rechnung eingereicht. Danach habe er die aus Zülpich gekommenen Soldaten,
           die zwei Nächte hier geblieben seien, in ihre Garnison nach Andernach gefah-
           ren. Ferner habe er 1½ Tage lang Lehm an das hiesige Wachthäuschen gefah-
           ren. Er verlangt die Bezahlung der alten Rechnung und für die Fahrten 2 ½ rtlr
           4 alb 4 hll. Der abgestandene Baumeister Johann Assenmacher soll ihm 18 gld
           zahlen. Auch der Gudenauer Halbwinner Ferdinand Stahl stellt der Stadt eine
           Rechnung über durchgeführte Fahrten. Die Stadt hatte ihm 4 rtlr 17 alb 4 hll in
           Aussicht gestellt. Der Rat weist Baumeister Heinrich Hartmann an, Stahl mit 4
           rtlr zu entlohnen. Ebenso soll der Baumeister dem Halbwinner des Rodderho-
           fes Christian Trumpener 2 ½ rtlr für durchgeführte Fahrten auszahlen. 262
           Ferner erhalten für durchgeführte Fahrten Chrysant Münster 7 gld, der Blan-
           kenheimer Müller, der 18 gld 1 alb 4 hll verlangt, erhält, weil er vom Kriegsgeld
           frei geblieben ist, nur 10 gld. Der gereonische Müller erhält 2 rtlr für seine von
           der  Stadt  angeordneten  Fahrten.  Der  Fenstermächer  Mattheis  Schefer  erhält  9
           gld  3  alb  wegen  Fenster,  die  er  für  die  Stadt  gemacht  hat.  Der  Baumeister
           Hartmann  zahlt  dem  Schlosser  Hubert  Schiefer  9  gld  für  gemachte  Arbeiten
           aus. 263

                1730 – Montag, den 30. Januar
           Der  Magistrat  und  die  Achter  laterisiren  die  Simpel-Hebzettel  von  18  Simpel
           des abgestandenen Baumeisters Johann Rüttger. Sie belaufen sich auf 5999 gld
           9 alb. Die Simpel-Hebzettel des abgestandenen Baumeisters Johann Assenma-
           cher belaufen sich in Summe für 14 Simpel auf 4755 gld 7 alb 2 hll. Nachmit-
           tags setzt der Rat die Weinpreise fest. Ein Ohm Rotwein soll 6 ½ tlr, ein Ohm
           Weißwein soll 4 ½ tlr und ein Malter Korn soll 8 gld kosten.

                1730 – Freitag, den 3. Februar
           Die Schröter übergeben eine Rechnung wegen des Schröterns vom  Orgelwein
           und  anderen;  davon  auch  für  eine  Zulast  neu  eingekauften  Caseler,  der  vor
           zwei Jahren nach Köln geschickt worden ist. 264
           Die Schröter verlangen 6 gld 9 alb. Der Baumeister soll ihnen 4 gld 8 alb aus-
           zahlen.  Wilhelm  Schopp  wird  wegen  der  genannten  Probleme  zur  nächsten
           Ratssitzung am Montag vorgeladen. Den strittigen Angelegenheiten zwischen
           ihm, seinem Schwiegersohn Anton Rennenberg und dem Rat soll ein für alle
           Male ein Ende gemacht werden. Christian Kraus soll wegen seiner Frau eine
           Strafe von 2 rtlr zahlen. Da Kraus zur Zeit kein Geld hat, bittet er den Rat, die
           Strafe abarbeiten zu dürfen. Wenn aber die Frau noch einmal straffällig wird,
           soll sie ahm Leib gestrafft werden. Weil Kraus ohne Erlaubnis eine Kalle abge-
           hauen hat, wird er zu einem weiteren Taler Strafe verurteilt. 265


                                                                               159
   154   155   156   157   158   159   160   161   162   163   164