Page 167 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


               1.  Am  Mittwoch,  dem  16.  August,  soll  das  Schatzbuch  für  eine  Woche
                  geöffnet werden.
               2.  Das Laubmachen, das Stehlen von Äpfeln und Birnen und das Anle-
                  gen  von  Kehrwasser  [umgekehrt  laufendes  Wasser]  und  Wehren  von
                  der steinernen Ahrbrücke an bis Bachem sind bei Strafe untersagt. Alle
                  diejenigen, die die Geldstrafe nicht zahlen können, werden beim ersten
                  Mal am Leib gestraft und beim zweiten Mal aus der Stadt verwiesen.
               3.  Alle diejenigen, die noch Forderungen an Hermann Hansmann, sei es
                  von Schatz, Simpel, Zinsen oder von Warenlieferungen haben, sollen
                  das  binnen  14  Tagen  dem  Gerichts-  oder  Stadtschreiber  unter  Strafe
                  des ewigen Stillschweigens schriftlich melden. Dann wird man sehen, ob
                  alles aus dem bereits Verkauften bezahlt werden kann. 290
                  Wenn das nicht der Fall ist, sollen neben seinem Haus auch noch ande-
                  re Güter verkauft werden, um die Gläubiger zufriedenzustellen.

                1730 – Freitag, den 1. September
           Peter  Braun  hat  durch  einen  Gildenweingarten  einen  Weg  gemacht.  Er  soll
           vorgeladen werden. Für den vereinbarten Paramentenschrank ist kein Geld da.
           Der Rat weist den Kirchenmeister Laurens Krupp an, dem Baumeister Ferdi-
           nand Geller 5 Pistolen in Gold aus seiner Kasse auszuzahlen. Der Rat ernennt
           12  Nachschützen.  Baumeister  Caspar  Löhr  und  sein  Schwiegersohn  Johann
           Rüttger erhalten zwei junge Eichenstämme für eine Schradleiter .  291
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                1730 – Sonntag, den 17. September
           Der Kurfürst hat einen neue Trauerordnung erlassen. Sie soll noch heute bei
           geläuteter Glocke den Bürgern bekanntgemacht werden. Ab heute werden die
           Weingärten geschlossen. Jeder Bürger soll seine  Hühner, Schrauten [Truthüh-
           ner] und das andere Federvieh einschließen. Die Hunde sind anzubinden. Je-
           der Bürger hat das Recht, freilaufende Hunde und Federvieh über ein hauff zu
           schießen.  Die  Nachbarn  von  Walporzheim  sollen  bei  Strafe  von  4  rtlr  den
           Weingartsbergh  unten  und  oben  bis  hinter  den  neuen  Weg  zum  Nutzen  des
           bürgerlichen Waldes und zur Verhütung des Traubenstehlens zumachen. Die
           Eingesessenen der Stadt sollen die Weingärten am Thurm bis hinter die Breuer-
           schleiff,  am  Daubhaus  bis  hinter  den  Weiersberg  so  zumachen,  dass  niemand
           mehr durchkommt. Die Nachschützen sollen ihre Tenden und Hütten machen
           und jede Nacht ausgehen und die Weinberge sorgfältig hüten. 292



           79  Lange Leiter mit zwei dicken, vierkantigen Balken, 5–6 m lang, zum Schroden vom Wagen u. auf
           den Wagen, in u. aus dem Keller; die kleine Schratleiter, 1–1½ m lang, um die Fässer vom Lager zu
           schraden.
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