Page 167 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
1. Am Mittwoch, dem 16. August, soll das Schatzbuch für eine Woche
geöffnet werden.
2. Das Laubmachen, das Stehlen von Äpfeln und Birnen und das Anle-
gen von Kehrwasser [umgekehrt laufendes Wasser] und Wehren von
der steinernen Ahrbrücke an bis Bachem sind bei Strafe untersagt. Alle
diejenigen, die die Geldstrafe nicht zahlen können, werden beim ersten
Mal am Leib gestraft und beim zweiten Mal aus der Stadt verwiesen.
3. Alle diejenigen, die noch Forderungen an Hermann Hansmann, sei es
von Schatz, Simpel, Zinsen oder von Warenlieferungen haben, sollen
das binnen 14 Tagen dem Gerichts- oder Stadtschreiber unter Strafe
des ewigen Stillschweigens schriftlich melden. Dann wird man sehen, ob
alles aus dem bereits Verkauften bezahlt werden kann. 290
Wenn das nicht der Fall ist, sollen neben seinem Haus auch noch ande-
re Güter verkauft werden, um die Gläubiger zufriedenzustellen.
1730 – Freitag, den 1. September
Peter Braun hat durch einen Gildenweingarten einen Weg gemacht. Er soll
vorgeladen werden. Für den vereinbarten Paramentenschrank ist kein Geld da.
Der Rat weist den Kirchenmeister Laurens Krupp an, dem Baumeister Ferdi-
nand Geller 5 Pistolen in Gold aus seiner Kasse auszuzahlen. Der Rat ernennt
12 Nachschützen. Baumeister Caspar Löhr und sein Schwiegersohn Johann
Rüttger erhalten zwei junge Eichenstämme für eine Schradleiter . 291
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1730 – Sonntag, den 17. September
Der Kurfürst hat einen neue Trauerordnung erlassen. Sie soll noch heute bei
geläuteter Glocke den Bürgern bekanntgemacht werden. Ab heute werden die
Weingärten geschlossen. Jeder Bürger soll seine Hühner, Schrauten [Truthüh-
ner] und das andere Federvieh einschließen. Die Hunde sind anzubinden. Je-
der Bürger hat das Recht, freilaufende Hunde und Federvieh über ein hauff zu
schießen. Die Nachbarn von Walporzheim sollen bei Strafe von 4 rtlr den
Weingartsbergh unten und oben bis hinter den neuen Weg zum Nutzen des
bürgerlichen Waldes und zur Verhütung des Traubenstehlens zumachen. Die
Eingesessenen der Stadt sollen die Weingärten am Thurm bis hinter die Breuer-
schleiff, am Daubhaus bis hinter den Weiersberg so zumachen, dass niemand
mehr durchkommt. Die Nachschützen sollen ihre Tenden und Hütten machen
und jede Nacht ausgehen und die Weinberge sorgfältig hüten. 292
79 Lange Leiter mit zwei dicken, vierkantigen Balken, 5–6 m lang, zum Schroden vom Wagen u. auf
den Wagen, in u. aus dem Keller; die kleine Schratleiter, 1–1½ m lang, um die Fässer vom Lager zu
schraden.
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