Page 169 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 169

1725-1737


                1730 – Freitag, den 20. Oktober
           Der Rat erlaubt wegen des eingefallenen Frostes noch heute der Bürgerschaft,
           mit der Lese der weißen Trauben  zu  beginnen. Die Weinpacht  wird auf den
           sechsten Teil festgesetzt.

                1730 – Samstag, den 4. November
           Beim Rat ist ein Schreiben des Generaleinnehmers von Geyr den Ahrstrohmbau
           betreffend eingegangen. Der Rat schickt deswegen den Bürgermeister Lic Her-
           restorff nach Bonn zum Freiherrn von Gudenau und nach dessen Gutbefinden
           nach Köln zu dem Syndikus des Domkapitels Herrn Stoll. Zweck ist die Förde-
           rung des Ausbaues der Ahr.

                1730 – Montag, den 13. November
           Der  Bürgermeister  erinnert  daran,  dass  die  Lehnjahre  der  Gilden-  und  Kir-
           chenweingärten  abgelaufen  seien.  Am  nächsten  Samstag  sollen  sie  neu  ver-
           lehnt werden. 296
           Bei  der  Regulierung  der  Ahr  müssen  zwischen  den  Brücken  noch  Schanzen
           [Reisigbündel] eingepfählt und Erde angeschüttet werden. Jede Hut soll sechs
           Mann abstellen, die die Schanzen beibringen und einpfählen, damit das Wasser
           keinen Schaden mehr anrichten kann. Der Rat hat Kontakt mit einer geistlichen
           Jungfer  aus  dem  Deservitenorden  in  Bonn  aufgenommen.  Diese  geistliche
           Jungfer ist bereit, den Dienst an der hiesigen Mädchenschule zu übernehmen.
           Sie  will  aber  keineswegs  ein  Jahr  lang  bleiben.  Der  Bürgermeister  Lic  Her-
           restorff soll an die Jungfer schreiben und einen Vertrag mit ihr machen.

                1730 – Freitag, den 17. November
           Der  abgestandene  Baumeister  Heinrich  Hartmann  bringt  klaglich  vor,  dass
           verschiedene Eingesessene aus Lantershofen ihm noch die Simpelsteuer schul-
           dig seien. Der Rat will den Richter in Lantershofen ersuchen, die Schuldner zur
           Zahlung nicht nur der ausstehenden Simpelsteuer, sondern auch zur Zahlung
           anderer Schulden wie Schatz u.a. anzuhalten. Wenn sie nicht zahlen, will man
           sich an ihren in Ahrweiler liegenden Gütern schadlos halten. 297
           Der  Rat  erinnert  die  Bürger  an  die  hiesige  Stadt-Polizeiordnung  und  an  die
           Brandordnung des Kurfürsten. Danach ist es verboten, unter dem Dach Stroh,
           Holz, Heu und anderes feuergefährliches Material zu lagern. Bürger, die sol-
           ches eingelagert haben,  müssen es innerhalb  von 8  Tagen entfernen.  Danach
           werden vom Rat eingesetzte Kommissare die Häuser kontrollieren. Alle feuer-
           gefährlichen Materialien werden auf Kosten der Eigentümer entfernt und zum
           Rathaus gebracht. Ebenso werden die Schornsteine kontrolliert. Feuergefährli-
           che Schornsteine werden eingerissen und auf Kosten der Eigentümer neu auf-


                                                                               169
   164   165   166   167   168   169   170   171   172   173   174