Page 244 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           Am 26. September legten Rat und Achter 6 Simpla um, drei zum Termin Mar-
           tini und drei zum Termin 1. Februar 1734. Nachmittags wurden die Schatzbü-
           cher bearbeitet.

                1733 – Sonntag, den 27. September
           Es kann eine Herde Schweine in den bürgerlichen Wald getrieben werden. Ein
           jeder Bürger kann sich hierbei nach seinem Wohlgefallen und Recht bedienen. 530
           Die Lantershofener, die noch mit der Zahlung von Simpel und Schatz in Rück-
           stand sind, müssen unbedingt zahlen. Sonst werden ihre Trauben auf Ahrwei-
           ler Gebiet bei Strafe von 4 gld kurfürstlicher Brüchtenstrafe in Verbot gelegt.
           Die Strafe für Laubmachen und verbotenes Holzholen wird auf 4 gld festge-
           setzt.

                1733 – Montag, den 28. September
           Bürgermeister, Rat und Hutenmeister besichtigen den Stand der Trauben. Der
           Lesebeginn für die roten Trauben wird auf morgen in 8 Tagen festgelegt, das
           ist der 6. Oktober.

                1733 – Dienstag, den 29. September
           Weil in dieser Nacht ein harter Frost eingefallen ist, wird der Lesebeginn für
           die roten Trauben auf Freitag festgesetzt.

                1733 – Mittwoch, den 30. September
           Auf ihre Bitten hin erhalten die Nachbarn aus Rech die Erlaubnis, ihre Schwei-
           ne zur Mast in den Ahrweiler Wald zu treiben. 531
           Mit Peter Leyendecker wird vereinbart, dass für jedes aufgetriebene Schwein 7
           alb zu zahlen sind.

                1733 – Donnerstag, den 1. Oktober
           Bürgermeister Lic Herrestorff erstattet Bericht über den letzten außerordentli-
           chen Konventionstag. Für nächsten Dienstag sind die Deputierten wieder nach
           Köln eingeladen. Herrestorff erinnert daran, dass es nötig sei, beim Offizial ein
           erneutes Vollstreckungsmandat gegen die Zehntherren zu erwirken, damit de-
           ren Weine in Arrest gelegt werden können,  bis  sie  ihre Schulden wegen des
           Kirchenbaus bezahlt haben. Der hiesige Kellner des Klosters Steinfeld Schenk
           bittet den Rat, in diesem Jahr vier bis fünf Schweine in die Eckern treiben zu
           dürfen. Nach all den Streitigkeiten und Prozessen sei sein Prälat bereit, sich mit
           der Stadt zu einigen. Wenn der Rat seine Bitte abschlage, müsse er die Schwei-
           ne nach Wehr bringen. Für diesmal kommt der Rat der Bitte des Kellners nach.
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