Page 244 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Am 26. September legten Rat und Achter 6 Simpla um, drei zum Termin Mar-
tini und drei zum Termin 1. Februar 1734. Nachmittags wurden die Schatzbü-
cher bearbeitet.
1733 – Sonntag, den 27. September
Es kann eine Herde Schweine in den bürgerlichen Wald getrieben werden. Ein
jeder Bürger kann sich hierbei nach seinem Wohlgefallen und Recht bedienen. 530
Die Lantershofener, die noch mit der Zahlung von Simpel und Schatz in Rück-
stand sind, müssen unbedingt zahlen. Sonst werden ihre Trauben auf Ahrwei-
ler Gebiet bei Strafe von 4 gld kurfürstlicher Brüchtenstrafe in Verbot gelegt.
Die Strafe für Laubmachen und verbotenes Holzholen wird auf 4 gld festge-
setzt.
1733 – Montag, den 28. September
Bürgermeister, Rat und Hutenmeister besichtigen den Stand der Trauben. Der
Lesebeginn für die roten Trauben wird auf morgen in 8 Tagen festgelegt, das
ist der 6. Oktober.
1733 – Dienstag, den 29. September
Weil in dieser Nacht ein harter Frost eingefallen ist, wird der Lesebeginn für
die roten Trauben auf Freitag festgesetzt.
1733 – Mittwoch, den 30. September
Auf ihre Bitten hin erhalten die Nachbarn aus Rech die Erlaubnis, ihre Schwei-
ne zur Mast in den Ahrweiler Wald zu treiben. 531
Mit Peter Leyendecker wird vereinbart, dass für jedes aufgetriebene Schwein 7
alb zu zahlen sind.
1733 – Donnerstag, den 1. Oktober
Bürgermeister Lic Herrestorff erstattet Bericht über den letzten außerordentli-
chen Konventionstag. Für nächsten Dienstag sind die Deputierten wieder nach
Köln eingeladen. Herrestorff erinnert daran, dass es nötig sei, beim Offizial ein
erneutes Vollstreckungsmandat gegen die Zehntherren zu erwirken, damit de-
ren Weine in Arrest gelegt werden können, bis sie ihre Schulden wegen des
Kirchenbaus bezahlt haben. Der hiesige Kellner des Klosters Steinfeld Schenk
bittet den Rat, in diesem Jahr vier bis fünf Schweine in die Eckern treiben zu
dürfen. Nach all den Streitigkeiten und Prozessen sei sein Prälat bereit, sich mit
der Stadt zu einigen. Wenn der Rat seine Bitte abschlage, müsse er die Schwei-
ne nach Wehr bringen. Für diesmal kommt der Rat der Bitte des Kellners nach.
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