Page 267 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
restorff, des Bürgermeisters Becker und der beiden Ratsverwandten Caspar
Löhr und Bossart zu versuchen, den Streit beizulegen. Im Streit zwischen den
Vormündern der Kinder des verstorbenen Johann Messenich und dem Juden
Cosman entscheidet der Rat, dass der Jude vierteljährlich 4 rtlr Miete zahlen
soll. Das macht im Jahr 16 rtlr zuzüglich 5 q Wein und ½ Pfund Öl. Die Miet-
dauer wird auf 5 Jahre festgesetzt. Der Jude zahlt dem Schöffen Fechemer ½
rtlr Gebühr. 615
1734 – Montag, den 6. September
Für heute ist die Verhandlung mit der Schmiede-, Schlosser-, Schreiner-, Lei-
endecker- und Zimmermannszunft angesetzt. Im Namen der Zunft erscheinen
die Zunftmeister Stefan Schauth und Hermann Stahl. Sie können keinerlei
Vollmachten vorweisen. Zudem behaupten sie, von dem Streit mit Hans Adam
Schefer nichts zu wissen. Dieser Streit sei vor ihrer Amtszeit entstanden. Da
müsse der Bürgermeister ihre Amtsvorgänger laden. Die Verhandlungen wer-
den vertagt. Die Zunft muss die entstandenen Kosten in Höhe von 6 gld 12 alb
bezahlen. 616
Der Bürgermeister setzt die neue Verhandlung auf Donnerstag, 9 Uhr, an. Die
Vertreter der Zunft müssen eine schriftliche Verhandlungsvollmacht mitbrin-
gen.
1734 – Donnerstag, den 9. September
In der zweiten angesetzten Verhandlung weisen die Vertreter der Hammer-
zunft eine ausreichende Verhandlungsvollmacht vor. Eine große Rolle spielt
der Artikel 9 der Zunftordnung, der besagt, dass auch Handwerker, die nicht
zünftig gelernt haben, aufgenommen werden können. 617-618
Es wird ein Kompromiss gefunden. Jede Seite zahlt die Hälfte der aufgelaufe-
nen Kosten. Hans Adam Schefer gibt der Zunft 1 Viertel Wein. Damit sind die
Streitigkeiten zwischen den Parteien erledigt. Wer Hans Adam Schefer weiter-
hin alte Vorwürfe macht, soll 4 gld Strafe zahlen. Der zeitige Baumeister gibt
die von Hombach abgepfändeten Kühe gegen eine Strafe von 1 rtlr heraus. Da-
von werden auch die 4 q Wein und die 8 Wecken, die die Feldschützen ver-
zehrt haben, bezahlt.
1734 – Samstag, den 11. September
Die Hammerzunft klagt gegen Georg Heuser. Dieser hat die 5 gld noch nicht
bezahlt. Der Bürgermeister habe ihm aber bis zur Bezahlung die Zimmerarbei-
ten verboten und die Arbeitsgeräte abnehmen lassen. 619
Die Zunft darf Georg Heuser so lange ausschließen, bis er die 5 gld bezahlt hat.
Johannes Kriechel zeigt an, dass Gerhard Knieps und Johann Paffenholz höl-
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