Page 267 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
P. 267

1725-1737


           restorff,  des  Bürgermeisters  Becker  und  der  beiden  Ratsverwandten  Caspar
           Löhr und Bossart zu versuchen, den Streit beizulegen. Im Streit zwischen den
           Vormündern der Kinder des verstorbenen Johann Messenich und dem Juden
           Cosman entscheidet der Rat, dass der Jude vierteljährlich 4 rtlr Miete zahlen
           soll. Das macht im Jahr 16 rtlr zuzüglich 5 q Wein und ½ Pfund Öl. Die Miet-
           dauer wird auf 5 Jahre festgesetzt. Der Jude zahlt dem Schöffen Fechemer ½
           rtlr Gebühr. 615

                1734 – Montag, den 6. September
           Für heute ist die Verhandlung mit der Schmiede-, Schlosser-, Schreiner-, Lei-
           endecker- und Zimmermannszunft angesetzt. Im Namen der Zunft erscheinen
           die  Zunftmeister  Stefan  Schauth  und  Hermann  Stahl.  Sie  können  keinerlei
           Vollmachten vorweisen. Zudem behaupten sie, von dem Streit mit Hans Adam
           Schefer  nichts  zu  wissen.  Dieser  Streit  sei  vor  ihrer Amtszeit  entstanden.  Da
           müsse der Bürgermeister ihre Amtsvorgänger laden. Die Verhandlungen wer-
           den vertagt. Die Zunft muss die entstandenen Kosten in Höhe von 6 gld 12 alb
           bezahlen. 616
           Der Bürgermeister setzt die neue Verhandlung auf Donnerstag, 9 Uhr, an. Die
           Vertreter der Zunft müssen eine schriftliche Verhandlungsvollmacht mitbrin-
           gen.

                1734 – Donnerstag, den 9. September
           In  der  zweiten  angesetzten  Verhandlung  weisen  die  Vertreter  der  Hammer-
           zunft  eine  ausreichende  Verhandlungsvollmacht  vor.  Eine  große  Rolle  spielt
           der Artikel 9 der Zunftordnung, der besagt, dass auch Handwerker, die nicht
           zünftig gelernt haben, aufgenommen werden können. 617-618
           Es wird ein Kompromiss gefunden. Jede Seite zahlt die Hälfte der aufgelaufe-
           nen Kosten. Hans Adam Schefer gibt der Zunft 1 Viertel Wein. Damit sind die
           Streitigkeiten zwischen den Parteien erledigt. Wer Hans Adam Schefer weiter-
           hin alte Vorwürfe macht, soll 4 gld Strafe zahlen. Der zeitige Baumeister gibt
           die von Hombach abgepfändeten Kühe gegen eine Strafe von 1 rtlr heraus. Da-
           von werden auch die 4 q Wein und die 8 Wecken, die die Feldschützen ver-
           zehrt haben, bezahlt.

                1734 – Samstag, den 11. September
           Die Hammerzunft klagt gegen Georg Heuser. Dieser hat die 5 gld noch nicht
           bezahlt. Der Bürgermeister habe ihm aber bis zur Bezahlung die Zimmerarbei-
           ten verboten und die Arbeitsgeräte abnehmen lassen. 619
           Die Zunft darf Georg Heuser so lange ausschließen, bis er die 5 gld bezahlt hat.
           Johannes Kriechel zeigt an, dass Gerhard Knieps und Johann Paffenholz höl-


                                                                               267
   262   263   264   265   266   267   268   269   270   271   272