Page 268 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           zerne  Kallen  aus  hiesigem  Wald  geholt  haben.  Sie  sollen  vorgeladen  werden
           und sagen, wer ihnen das erlaubt habe. Servas Kemmerling erhält Holz für ein
           Gebietstück und Johann Kriechel für einen Kuhtrog. Hans Jakob Berg hat vier
           Bäume, jeder von 14 Fuß Länge und 6 Zoll Dicke auf der Klotzerbahn ohne Er-
           laubnis und ohne einen Zimmermann selbst abgehauen. Er wollte das Bauholz
           für eine Scheuer verwenden. Als Entschuldigung gibt er an, er habe den Rat
           um Erlaubnis bitten wollen, aber an diesem Freitag sei keine Ratssitzung gewe-
           sen. 620
           Hans Jakob Berg wird mit 4 ggld bestraft. Wegen seiner Entschuldigung wird
           die Strafe auf 2 rtlr ermäßigt. Jakob Pollig hat einen kleinen Baum gefällt, um
           sich eine Stütze für einen Obstbaum zu machen. Er habe aber keinen Schaden
           angerichtet, weil in diesem Stück Wald die Heister zu dicht gestanden hätten.
           Pollig  muss  dem  zeitigen  Baumeister  6  gld  Strafe  zahlen.  Wenn  er  die  6  gld
           nicht bis zum nächsten Ratstag bezahlt hat, wird er nach der städtischen Poli-
           zeiordnung mit 3 ggld bestraft. Georg Heuser hat die 5 gld bezahlt und darf
           wieder sein Handwerk ausüben. Die Hammerzunft klagt, dass Heuser über 9
           bis 10 Jahren nicht mehr in der Zunft erschienen sei. Heuser verteidigt sich da-
           mit, dass er nicht zitiert worden sei. Heuser soll sich mit der Zunft vergleichen.
           Johannes Assenmacher aus Bachem erhält einiges Bauholz und Johann Lutsch
           Holz für Keltertoggen. Er soll am Montag mit einem Zimmermann im Wald er-
           scheinen. 621
           Der Arburger Müller Mattheis Wollschläger zeigt klaglich an, der Marktmüller
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           Hermann Becker habe ihm großen Schaden zugefügt, weil er sein Wasserbett
           einen halben Fuß zu hoch angelegt habe. Der Rat verurteilt den Marktmüller,
           binnen 8 Tagen das Wasserbett gemäß der Mühlenordnung zu bauen. Für allen
           entstehenden Schaden muss der Marktmüller aufkommen. Die letzten Schrö-
           termeister Johann Gieltges und Heinrich Jöbgen haben nicht, wie bräuchlich,
           den achten Teil des Schradgeldes [Entlohnung für den Schröter] an den ältesten
           Schöffen  Develich  abgeführt.  Beide  behaupten,  am  letzten  Bruderschaftstag,
           dem  Fest  der  heiligen  Drei  Könige,  das  Schradgeld  in  die  Bruderschaftskasse
           abgeführt  zu  haben,  das  vermeldet  der  Gerichtsbote  Gerhard  Ludwig.  Bau-
           meister Peter Markenheuer jun. prüft die Bücher der Zunft. Darin sind keine
           Einkünfte  vom  Schradgeld  verzeichnet.  Die  Schrötermeister  müssen  binnen  8
           Tagen das Schradgeld an den ältesten Schöffen Develich abführen. 622

                1734 – Freitag, den 17. September
           Auf Antrag von Peter Brogsitter beschließt der Rat, dass der von Thederich Va-
           lentin  gepfändete  Kupferkessel  und  das  Zinnkännchen  (wegen  einer  Schuld

           95  Die mit der Sohle des Mühlenteichs in gleicher Ebene liegende Abflussrinne, die das Wasser auf
           das Wasserrad führt.
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