Page 268 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
zerne Kallen aus hiesigem Wald geholt haben. Sie sollen vorgeladen werden
und sagen, wer ihnen das erlaubt habe. Servas Kemmerling erhält Holz für ein
Gebietstück und Johann Kriechel für einen Kuhtrog. Hans Jakob Berg hat vier
Bäume, jeder von 14 Fuß Länge und 6 Zoll Dicke auf der Klotzerbahn ohne Er-
laubnis und ohne einen Zimmermann selbst abgehauen. Er wollte das Bauholz
für eine Scheuer verwenden. Als Entschuldigung gibt er an, er habe den Rat
um Erlaubnis bitten wollen, aber an diesem Freitag sei keine Ratssitzung gewe-
sen. 620
Hans Jakob Berg wird mit 4 ggld bestraft. Wegen seiner Entschuldigung wird
die Strafe auf 2 rtlr ermäßigt. Jakob Pollig hat einen kleinen Baum gefällt, um
sich eine Stütze für einen Obstbaum zu machen. Er habe aber keinen Schaden
angerichtet, weil in diesem Stück Wald die Heister zu dicht gestanden hätten.
Pollig muss dem zeitigen Baumeister 6 gld Strafe zahlen. Wenn er die 6 gld
nicht bis zum nächsten Ratstag bezahlt hat, wird er nach der städtischen Poli-
zeiordnung mit 3 ggld bestraft. Georg Heuser hat die 5 gld bezahlt und darf
wieder sein Handwerk ausüben. Die Hammerzunft klagt, dass Heuser über 9
bis 10 Jahren nicht mehr in der Zunft erschienen sei. Heuser verteidigt sich da-
mit, dass er nicht zitiert worden sei. Heuser soll sich mit der Zunft vergleichen.
Johannes Assenmacher aus Bachem erhält einiges Bauholz und Johann Lutsch
Holz für Keltertoggen. Er soll am Montag mit einem Zimmermann im Wald er-
scheinen. 621
Der Arburger Müller Mattheis Wollschläger zeigt klaglich an, der Marktmüller
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Hermann Becker habe ihm großen Schaden zugefügt, weil er sein Wasserbett
einen halben Fuß zu hoch angelegt habe. Der Rat verurteilt den Marktmüller,
binnen 8 Tagen das Wasserbett gemäß der Mühlenordnung zu bauen. Für allen
entstehenden Schaden muss der Marktmüller aufkommen. Die letzten Schrö-
termeister Johann Gieltges und Heinrich Jöbgen haben nicht, wie bräuchlich,
den achten Teil des Schradgeldes [Entlohnung für den Schröter] an den ältesten
Schöffen Develich abgeführt. Beide behaupten, am letzten Bruderschaftstag,
dem Fest der heiligen Drei Könige, das Schradgeld in die Bruderschaftskasse
abgeführt zu haben, das vermeldet der Gerichtsbote Gerhard Ludwig. Bau-
meister Peter Markenheuer jun. prüft die Bücher der Zunft. Darin sind keine
Einkünfte vom Schradgeld verzeichnet. Die Schrötermeister müssen binnen 8
Tagen das Schradgeld an den ältesten Schöffen Develich abführen. 622
1734 – Freitag, den 17. September
Auf Antrag von Peter Brogsitter beschließt der Rat, dass der von Thederich Va-
lentin gepfändete Kupferkessel und das Zinnkännchen (wegen einer Schuld
95 Die mit der Sohle des Mühlenteichs in gleicher Ebene liegende Abflussrinne, die das Wasser auf
das Wasserrad führt.
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