Page 269 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
von 6 gld), der Kupferkessel des Sohnes des Juden Cosman und der gepfände-
te Rock von Johann Großgart am Montag durch die hiesigen Marktgeschwore-
nen Löhr und Schefer im Haus des Bürgermeisters Gruben taxiert werden sol-
len. Dazu sind die Gepfändeten vorgeladen. Die Mauer der Zehntscheuer ist
zur Straße hin baufällig. Sie kann stündlich über ein Hauffen fallen. Die Ratsver-
wandten Alden und Markenheuer jun. erhalten den Auftrag unter Zuziehung
des Maurermeisters Heinrich Capzola und des prümischen Kellners Pater
Matthias Schmitz, die Wand in Augenschein zu nehmen und dann zu berich-
ten. Zurückgekehrt bestätigen die Deputierten den schlechten Zustand der
Wand. Um ein Unglück zu verhüten, müsse die Wand abgerissen werden. 623
Der prümische Kellner stimmt dem zwar zu, will aber zuvor die Zehntherren
informieren. Der Rat muss also mit dem Abriss warten, bis die Zehntherren am
Michaelistag zusammengekommen sind und ihre Zustimmung gegeben haben.
Nachdem der abgestandene Brudermeister der Fassbinderzunft Michael Gies
beteuert, die beiden Schrötermeister Johann Gieltges und Heinrich Jöbges hät-
ten ihr Schradgeld ordnungsgemäß abgeführt, in den Büchern aber nichts ver-
merkt ist, sollen die jetzigen Brudermeister Johannes Niedtges und Hermann
Hess sowie der Jüngstmeister Emmerich Kleefuß zum Bürgerhaus geladen wer-
den. Der Jüngstmeister verwahrt auch die Schlüssel zur Zunftkiste, in der die
Rechnungsbücher liegen werden. 624
Der Arburger Müller Wollschläger klagt, der Marktmüller Hermann Becker sei
dem Ratsurteil vom 11. September nicht nachgekommen. Der Rat räumt dem
Marktmüller eine weitere Frist von 8 Tagen ein, das Wasserbett tiefer zu legen.
Tut er das nicht, wird die Stadt auf seine Kosten die Arbeit durchführen lassen.
1734 – Samstag, den 20. September
Johann Weber aus Zinsheim übergibt dem Rat eine Bescheinigung von Leon-
hard Giffels, dass Gerhard Devernich und Emund Koch im Jahre 1732 in
Hemmessen in Abwesenheit des Klägers einen Wagen Fassdauben besichtigt
und kurz darauf von ihm gekauft hätten. Er, Weber, bittet, die sechs beschlag-
nahmten Boddem [Fassböden] herauszugeben, die im Haus von Gerhard De-
vernichs Vater lagerten. Die Beklagten gestehen, den Wagen mit den Fassdau-
ben für 4 ½ rtlr gekauft zu haben. Sie wollten aber noch sechs Fassböden, die
bei Apollinar Gies in Walporzheim standen, haben. Bei der Lieferung glaubten
sie, die Fassböden seien mit im Preis einbegriffen. Johann Weber aber wollte sie
bezahlt haben. 625
Die Beklagten beschweren sich auch über die Scheltworte, die der Kläger ge-
braucht habe. Er habe sie schellen Dieb und Räuber genannt. Weber verteidigt
sich damit, dass er ihnen keine Fassböden versprochen habe. Als der Vertrag in
des Schöffen Develichs Haus abgeschlossen worden sei, sei Tonnes Koch an-
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