Page 269 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737


           von 6 gld), der Kupferkessel des Sohnes des Juden Cosman und der gepfände-
           te Rock von Johann Großgart am Montag durch die hiesigen Marktgeschwore-
           nen Löhr und Schefer im Haus des Bürgermeisters Gruben taxiert werden sol-
           len. Dazu sind die Gepfändeten vorgeladen. Die Mauer der Zehntscheuer ist
           zur Straße hin baufällig. Sie kann stündlich über ein Hauffen fallen. Die Ratsver-
           wandten Alden und Markenheuer jun. erhalten den Auftrag unter Zuziehung
           des  Maurermeisters  Heinrich  Capzola  und  des  prümischen  Kellners  Pater
           Matthias Schmitz, die Wand in Augenschein zu nehmen und dann zu berich-
           ten.  Zurückgekehrt  bestätigen  die  Deputierten  den  schlechten  Zustand  der
           Wand. Um ein Unglück zu verhüten, müsse die Wand abgerissen werden. 623

           Der prümische Kellner stimmt dem zwar zu, will aber zuvor die Zehntherren
           informieren. Der Rat muss also mit dem Abriss warten, bis die Zehntherren am
           Michaelistag zusammengekommen sind und ihre Zustimmung gegeben haben.
           Nachdem der abgestandene  Brudermeister der Fassbinderzunft Michael Gies
           beteuert, die beiden Schrötermeister Johann Gieltges und Heinrich Jöbges hät-
           ten ihr Schradgeld ordnungsgemäß abgeführt, in den Büchern aber nichts ver-
           merkt ist, sollen die jetzigen Brudermeister Johannes Niedtges und Hermann
           Hess sowie der Jüngstmeister Emmerich Kleefuß zum Bürgerhaus geladen wer-
           den. Der Jüngstmeister verwahrt auch die Schlüssel zur Zunftkiste, in der die
           Rechnungsbücher liegen werden. 624
           Der Arburger Müller Wollschläger klagt, der Marktmüller Hermann Becker sei
           dem Ratsurteil vom 11. September nicht nachgekommen. Der Rat räumt dem
           Marktmüller eine weitere Frist von 8 Tagen ein, das Wasserbett tiefer zu legen.
           Tut er das nicht, wird die Stadt auf seine Kosten die Arbeit durchführen lassen.

                1734 – Samstag, den 20. September
           Johann Weber aus Zinsheim übergibt dem Rat eine Bescheinigung von Leon-
           hard  Giffels,  dass  Gerhard  Devernich  und  Emund  Koch  im  Jahre  1732  in
           Hemmessen in Abwesenheit des Klägers einen Wagen Fassdauben besichtigt
           und kurz darauf von ihm gekauft hätten. Er, Weber, bittet, die sechs beschlag-
           nahmten  Boddem  [Fassböden]  herauszugeben,  die  im  Haus  von  Gerhard  De-
           vernichs Vater lagerten. Die Beklagten gestehen, den Wagen mit den Fassdau-
           ben für 4 ½ rtlr gekauft zu haben. Sie wollten aber noch sechs Fassböden, die
           bei Apollinar Gies in Walporzheim standen, haben. Bei der Lieferung glaubten
           sie, die Fassböden seien mit im Preis einbegriffen. Johann Weber aber wollte sie
           bezahlt haben. 625
           Die Beklagten beschweren sich auch über die Scheltworte, die der Kläger ge-
           braucht habe. Er habe sie  schellen Dieb und Räuber genannt. Weber verteidigt
           sich damit, dass er ihnen keine Fassböden versprochen habe. Als der Vertrag in
           des Schöffen Develichs Haus abgeschlossen worden sei, sei Tonnes Koch an-

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