Page 312 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
bestraft. Feldmüller muss Gebühren in Höhe von 40 alb bezahlen. Der Wasen-
meister Peter Nagel zeigt an, Johann Messenich habe eine Kuh selbst begraben.
Die Hunde hätten sie wieder auffgekratzet. Bürgermeister Gruben präsentiert
eine Rechnung aus dem Jahr 1714 über 46 rtlr. Er habe keine Zinsen erhalten.
Der Rat will ihm baldmöglichst 70 rtlr zahlen. Gruben will mit 3 Pistolen zu-
frieden sein. 770
Aus den gezahlten Kirchenbaurückständen der Zehntherren werden Gruben
62 rtlr cour 9 alb bezahlt.
1736 – Samstag, den 25. August
In Gegenwart des Pastors legt Bürgermeister Gruben die Hospitalsrechnung
ab. Die Einnahmen betragen 213 gld 8 alb 4 hll und die Ausgaben 130 gld 11
alb 4 hll. Er bleibt also dem Hospital 82 gld 21 alb schuldig, die gleich zu gottge-
fälligem Werck verwendet werden.
1736 – Samstag, den 1. September
Die Hammerzunft präsentiert durch die Meister Hubert Schiefer und Johann
Huth 17 Zunftartikel mit der Bitte, diese durch den Kurfürsten bestätigen zu
lassen. Der Stadtschreiber Herrestorff wird beauftragt, die Artikel zu unter-
schreiben, zu siegeln und zur Bestätigung an den Kurfürsten zu schicken. 771
Die Zunft zahlt 2 ½ rtlr ad 80 alb als Gebühr. Peter Franck übergibt eine Anzei-
ge gegen den Notar Dünwald. Dieser soll bis zum nächsten Ratstag dazu Stel-
lung nehmen. Der Rat gibt Christian Trümpener auf, ein Verzeichnis über die
Personen anzulegen, für die er gebraut hat, und zu vermerken, wie viel er je-
weils gebraut hat. Johannes Großgart, Sohn des Leonhard, erhält drei Bäume
für Kyfferen [Dachsparren]. Bürgermeister Eichas wird ermächtigt, unter Zu-
ziehung von Bürgermeister Lic Herrestorff und Ratsverwandtem Bossart die
noch nicht bearbeiteten Froigen im Haus des Stadtschreibers zu verthätigen. 772
Baumeister Caspar Löhr erhält den Auftrag, den Busch des Freiherrn von
Wenz im Keller mit zwei Erbgeschworenen zu besichtigen. Hans Georg Theisen
wird erlaubt, einen Baumstumpf für einen Kuhtrog auszumachen. Mattheis
Kriechel darf sich ebenfalls einige Stümpfe zum Anbau seines Hauses aus-
schlagen.
1736 – Freitag, den 7. September
Der Rat beschließt, die Weinbergswege mit Dornenhecken zuzumachen. Die
Tentes [Leinenzelt, Bretterbude mit Leinen überspannt] sollen aufgerichtet
werden, Hunde, Hühner und sonstiges Federvieh aus den Weingärten gehal-
ten werden. Das Laubmachen ist verboten. Der Weg am Wall oben und unten
soll hergerichtet werden. Der zeitige Schweinehirt erhält auf seinen Antrag hin
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