Page 316 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1725-1737
Viertel Wein aus einem Kirchenweingarten geben soll, wo dieser liegt und wa-
rum die Jesuiten von Düren davon die Hälfte bekommen sollen.
Am Sonntag, dem 28. Oktober, legte der Rat die Weinpacht auf den sechsten
Teil fest.
1736 – Mittwoch, den 7. November 783
In Anwesenheit der Ratsverwandten Löhr, Markenheuer und Bossart sowie
der Achter Riskirchen und Geller referiert Bürgermeister Eichas, dass Capitain
Creyer ihm die Haltung guter Disziplin zugesagt habe. Dafür erwarte der Ca-
pitain aber auch, dass sich die Stadt erkenntlich zeige. Nach Rücksprache mit
Bürgermeister Gruben meint der Rat, man könne dem Capitain höchsten 2 – 3
rtlr monatlich versprechen. Dafür erwartet der Rat eine gute Manneszucht und
ein ordentliches Pfortenschließen. Der Turm am Drimborner Hof [Metternicher
oder Sinziger Turm] soll zur Züchtigung der insolenten [ungebührlichen] Solda-
ten hergerichtet werden.
1736 – Freitag, den 9. November
Fritz Devernich klagt, dass Hans Heinrich Schneider unangesehen des Arrestes
und Hinschickung des Kirchenknechtes die Trauben am Gießchen weggenom-
men und nicht geteilt hat. Der Rat verfügt für nächsten Mittwoch die Erbge-
schworenen zu diesem Weingarten. Sie sollen die Grundstücke neu absteinen.
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Der Beklagte soll dem Kläger die Kosten ersetzen. Der Capitain Creyer ist mit 2
½ rtlr monatlich zufrieden. Zusätzlich verlangt er aber wöchentlich 1 lb Ker-
zen, einen Wagen Holz und 7 bis 8 Burden Rahm. Die Stadt Linz verlangt, den
Generaleinnehmer von Geyr über die für jedwede Simpel von Ahrweiler zu
zahlenden 15 gld zu informieren. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die
Information anlässlich des nächsten Quartal-Konventionstags nachzuholen.
Der Schreiner Mattheis Schefer, Hubert Schiefer und Johann Küpper klagen,
der Glaser Carl arbeite ohne Scheu in der Stadt. Die Zunft bittet den Rat, ihm
das Gezeugs [Arbeitsgeräte] wegnehmen zu dürfen. Weil Carl nicht im Rat er-
scheint, entspricht der Rat der Bitte der Zunft. Die Patres des Calvarienbergs
erhalten Brennholz. In letzter Zeit wird viel auswendiger Wein in die Stadt ein-
geführt. Dafür wird, wie von alters her, kein Lagergeld entrichtet. 785
Deshalb beschließt der Rat, dass künftig von jedem Ohm 10 alb und von jeder
Zulast 1 rtlr zu zahlen sind. Die Schröter werden bei Strafe von 1 rtlr aufgefor-
dert, jeden frembden Wein zu melden. Die Branntweinbrenner müssen in Zu-
kunft nicht nur die Akzise zahlen, sondern 2 rtlr zusätzlich wegen des hohen
Holzverbrauchs.
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