Page 436 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           ren Ämtern bestätigt. Ferdinand Herschel wird für ein Jahr zum Mühlenmeis-
           ter gewählt. 376
           Den  Müllern  wird  aufgegeben,  gemäß  der  Stadtordnung  nicht  mehr  als  5
           Hühner und einen Hahn zu halten. Der gereonische Müller wird zum letzten
           Mal ermahnt, sein Bürgergeld zu zahlen, sonst wird er ausgewiesen.

                1742 – Samstag, den 12. Mai
           Den  Staffelern  soll  mitgeteilt  werden,  dass  die  Käßrast,  der  Keßeberg  und  die
           Birckart in Wehr gelegt sind. Es darf kein Vieh hinein getrieben werden. Die
           Vorsteher von Mayschoß werden durch den Amtmann wegen des Buschs hin-
           ter  Stahlscreutz  vorgeladen.  Der  Ahrhoider  Schatzheber  Matthias  Rigans  zahlt
           den Rest seiner Schatzschuldigkeit in Höhe von 3 gld 18 alb 4 hll. Der gewese-
           ne  Wachtmeister  Matthias  Rigans  erhält  wegen  seines  Dienstes  4  rtlr.  Der
           Leutnant, der bislang bei Bürgermeister Eichas logierte, wird zu Niklas Schopp
           verlegt.

                1742 – Samstag, den 19. Mai
           Bürgermeister  Herrestorff  zeigt  an,  dass  Martin  Baumann  sich  weigert,  die
           schuldige Akzise zu zahlen. Er habe auch sein Bürgergeld und von seinem Ge-
           bräueren [Bierbrauen] noch nichts bezahlt. 376
           Er  habe  auch  für  Auswärtige  gebraut  und  dadurch  dem  Wald  erheblichen
           Schaden zugefügt. Der beklagte Martin Baumann muss das rückständige Bür-
           gergeld, die schuldige Akzise und die Braugebühren binnen 8 Tagen entrich-
           ten. Ebenso muss er sich des unzulässigen Bierbrauens und des Verzapfens zu
           ungewöhnlichen Preisens enthalten. Hat er nach Ablauf des Termins nicht ge-
           zahlt, wird er der Gebühr nach bestraft. Enthält er sich nicht des unerlaubten
           Bierzapfens,  wird  ihm  das  Bier-  und  Weinzapfen  gänzlich  verboten.  Tilman
           Kriechel  erhält  die  Erlaubnis,  den  Gildenweingarten  aufm  Dümmerich  neu  zu
           pflanzen  und  weiter  zu  behalten.  Sibylla  Lövenich  bietet  an,  den  3.  Teil  des
           rückständigen Kirchenöls, es sind 6 lb, zu entrichten. Der Marienthaler Müller
           Tilman Schorn muss sein rückständiges Bürgergeld binnen 14 Tagen bezahlen,
           sonst  wird  der  Betrag  gerichtlich  beigetrieben.  Stefan  Schumacher  bittet  um
           Holz für einen Kuhtrog. Die Ramersbacher Gemeinde bittet um die Erlaubnis,
           bis  Johannes-Baptist  mit  ihren  Pferden  und  Ochsen  vom  Kalckofen  bis  an  die
           drei Häu weiden zu dürfen. Aus ein oder anderer antreibender Ursachen gibt der
           Rat die Erlaubnis. 377
           Der Rat schenkt den Ramersbachern zwei Bäume für ihre Kirche.






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