Page 443 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743
Schule und der Glockenturm bestiegen werden, weil der Rat vernommen hat,
dass es dort überall hineinregnet. 396
Jeder Feldschütze oder Förster, der heute nicht erscheint, zahlt ½ tlr Strafe. Der
zeitige Glöckner bittet, weil der Winter bevorsteht, die fehlenden Fenster ein-
setzen zu lassen. Bossart plädiert dafür, das noch vorrätige Schulgeld dazu zu
verwenden.
1742 – Samstag, den 22. September
Die Förster und Feldschützen rügen. Franz Feldmüller klagt, dass Dominikus
Anton Carcanies und Laurens Krupp ihm durch ein Mandat des Offizials das
Bauen habe verbieten lassen. Feldmüller fragt, wie er sich verhalten soll. Der
Rat entscheidet, Feldmüller soll den Bau fortsetzen. Der Rat will den Offizial
informieren. Jakob Jacobs erhält einen Baum für einen Mistbauch. Herr Faber
erhält 2 Bäume für eine Schwelle und Kefferen und Herr Bossart 4 Bäume für
Treff. 397
Der Rat verhängt mehrere Feld- und Buschstrafen. Die Nachbarn von Marient-
hal klagen gegen den Prior des Klosters Marienthal. Dieser sei am domkapitu-
larischen Land der Gemeinde zu nahe gekommen. Der Rat setzt für kommen-
den Mittwoch eine Ortsbesichtigung an. Bürgermeister Eichas, Bossart, Paffen-
holz, Kleefuß, der Stadtschreiber und sämtliche Erbgeschworenen erhalten den
Auftrag dazu. Der Rat erlaubt es der Schuhmacherzunft, einen Bannerherrn zu
wählen. Die Zunft schlägt den zeitigen Bürgermeister Johann Jakob Fechemer
vor, der dieses Amt auch willig annimmt. Der Schöffe Schefer erhält den Auf-
trag, das Örtgen auf dem Hochweingart meistbietend zu verkaufen. Das Geld
soll er in die Gilde einbringen. 398
Am 28. September brachte der Postillion das Schreiben in Sachen Feldmüller an
den Offizial.
1742 – Freitag, den 28. September
Ab Mittwoch, dem 3. Oktober, ist der Weidgang wieder erlaubt. Der Rat ver-
hängt mehrere Feld- und Buschstrafen. Diejenigen, die sich weigern, ihre
Schornsteine fegen zu lassen, werden für kommenden Dienstag, morgens 8
Uhr, vorgeladen. Nachmittags tagt der Rat zusammen mit den Achtern. Sie le-
gen die Promptus- oder Kötterzettel für 1742 um.
1742 – Mittwoch [Dienstag], den 3. Oktober
Diejenigen, die ihre Schornsteine nicht fegen lassen wollen, sind einbestellt.
Der Rat gibt ihnen 8 Tage Zeit, ihren Pflichten nachzukommen. 399
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