Page 443 - Quellen zur Geschichte der Stadt Ahrweiler, Bd. 5
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1737-1743


           Schule und der Glockenturm bestiegen werden, weil der Rat vernommen hat,
           dass es dort überall hineinregnet. 396
           Jeder Feldschütze oder Förster, der heute nicht erscheint, zahlt ½ tlr Strafe. Der
           zeitige Glöckner bittet, weil der Winter bevorsteht, die fehlenden Fenster ein-
           setzen zu lassen. Bossart plädiert dafür, das noch vorrätige Schulgeld dazu zu
           verwenden.

                1742 – Samstag, den 22. September
           Die Förster und Feldschützen rügen. Franz Feldmüller klagt, dass Dominikus
           Anton Carcanies und Laurens Krupp ihm durch ein Mandat des Offizials das
           Bauen habe verbieten lassen. Feldmüller fragt, wie er sich verhalten soll. Der
           Rat entscheidet, Feldmüller soll den Bau fortsetzen. Der Rat will den Offizial
           informieren. Jakob Jacobs  erhält einen Baum für einen  Mistbauch. Herr Faber
           erhält 2 Bäume für eine Schwelle und Kefferen und Herr Bossart 4 Bäume für
           Treff. 397
           Der Rat verhängt mehrere Feld- und Buschstrafen. Die Nachbarn von Marient-
           hal klagen gegen den Prior des Klosters Marienthal. Dieser sei am domkapitu-
           larischen Land der Gemeinde zu nahe gekommen. Der Rat setzt für kommen-
           den Mittwoch eine Ortsbesichtigung an. Bürgermeister Eichas, Bossart, Paffen-
           holz, Kleefuß, der Stadtschreiber und sämtliche Erbgeschworenen erhalten den
           Auftrag dazu. Der Rat erlaubt es der Schuhmacherzunft, einen Bannerherrn zu
           wählen. Die Zunft schlägt den zeitigen Bürgermeister Johann Jakob Fechemer
           vor, der dieses Amt auch willig annimmt. Der Schöffe Schefer erhält den Auf-
           trag,  das  Örtgen  auf  dem  Hochweingart  meistbietend  zu  verkaufen.  Das  Geld
           soll er in die Gilde einbringen. 398

           Am 28. September brachte der Postillion das Schreiben in Sachen Feldmüller an
           den Offizial.

                1742 – Freitag, den 28. September
           Ab Mittwoch, dem 3. Oktober, ist der Weidgang wieder erlaubt. Der Rat ver-
           hängt  mehrere  Feld-  und  Buschstrafen.  Diejenigen,  die  sich  weigern,  ihre
           Schornsteine  fegen  zu  lassen,  werden  für  kommenden  Dienstag,  morgens  8
           Uhr, vorgeladen. Nachmittags tagt der Rat zusammen mit den Achtern. Sie le-
           gen die Promptus- oder Kötterzettel für 1742 um.

                1742 – Mittwoch [Dienstag], den 3. Oktober
           Diejenigen,  die  ihre  Schornsteine  nicht  fegen  lassen  wollen,  sind  einbestellt.
           Der Rat gibt ihnen 8 Tage Zeit, ihren Pflichten nachzukommen. 399



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